Behörden den Parteien aus, führt zur Verteuerung der Ver⸗
waltung und mehrt die Gefahr, daß an die Sielle von wissen⸗
chaftlich vorgebildeten und beruüflich ausgebildeten, sach—
kundigen und unparteiischen Beamten Parteigünstlinge treten.
Das ganze Volk hat ein Inileresse an der Aufrechterhaltung
reines von Parteien ungabhängigen Berufsbeamtentums. Für
den Wiederaufbau der Wirtschaft ist sein Schutz unerläßlich.“
Auswirkung der „Kleinen Justizreform“ in Preußen.
Wie wir erfahren, hat sich durch die Maßnahmen der „Kleinen
Justizteform in Preußen die Zahl der Richter bei den Amts—
gerichten um etwa 800 verringert. Durch stärkere Heranziehung
der Amtsanwaltichaften, bei denen vornehmlich Beamte des
nittleren Justizdienstes Verwendung kinden, sind ferner die
Kostenzuschüsse vermindert worden. Diese Amtsanwaltschaften
erledigten im Jahre 1927 70.8 Prozent aller Strassachen. die
Verbrechen und Vergehen betrafen. gegenüber nur 42.8 Prozent
im Jahre 1913.
Anwärterdienstalter und Zahlung der Anwärterbezüge in der
Regierungsobersekretärlausbahn.
Der preußische Finanzmnister hat durch Runderlaß vom 2.
November 1828 über die Voraussetzungen für den Beginn des
Anwärterdienstalters und der Zahlung der Anwärterbezüge in
der Regierungsobersekretärlaufbahn der allgemeinen Verwaltung
olgendes bestimmt:
s. Wie in dem namens aller Herren Staatsminister im
„Preußischen Besoldungsblatt“ S. 254 veröffentlichten Rund—
erlaß vom 17. August 1928 — Bes. 8394 b II — ausgeführt wor—
den ist, beginnt das Anwärterdienstalter der nicht
olanmäßigen Beamten der Obersekretärlaufbahn
grundsählich erst nach bestandener Obersekretärprüfung. Da aber
der 8 48 (2) der Anstellungsgrundsätze die Verpflichtung vor—
siieht, den Versorgungsanwärtern, die über ein Jahr
hinausgehende Zeit des Vorbereitungsdienstes auf das Anwärter—
dienstalter anzurechnen, ist in der Nr. 90 (1) b PVB eine
Ausnahme von diesem allgemeinen Grundsatz vorgesehen. Bei
Anwendung der bis auf weiteres unveränderf bleibenden Vor—
schrift in Ziffer 15 des Runderlasses vom 25. April 1925 —
PrBesBl S. 117 — über die Ausbildung für den Regierungs⸗
obersekretärdienst find die Voraussetzungen der Rr. 90 (1) b
FBV erfüllt. demgemäß ist auf das Anwärterdienstalter der
Versorgungsanwärter die über ein Jahr hinausgehende Zeit des
Vorbereitungsdienstes anzurechnen, es sei denn, daß die Ver—
längerung durch die Schuld des Anwärters bewirkt worden ist
D'e Anrechnung erfolgt erst nach bestandener Obersekretärprüfung
nit dem Beginn der Zahlung der Anwärterbezüge.
2. Wegen des Beginns der Zahlung der Anwärter—
hbezüge wird in Ergänzung des genannten Runderlasses vom
17. August 1928 für die Allgemeine Verwaltung folgendes be—
—A
Geitrennte
vornehmn
ing erichtete
Vorspiel-Ravume
Grobhes
dðchallplatten
Lager
Telephon 1194
immt: Die endgültige Uebernahme in den Staatsdienst nach
estandener Obersekretärprüsung liegt für Zivilsuper—
umerare und Regierungsbürodiätare der All—
emeinen Verwaltung in der Ernennung zum Regierungsprakti—
anten. Diese Ernennung, die also die Voraussetzung für den
zeginn der Zahlung der Anwärterbezüge nach Nr. 87 (2) PBV
hafft, ist, nachdem die Anwärter die Obersekretärprüfung be—
anden — mit Wirkung von dem auf die Prüfung solgenden
dag ab zu verfügen.
3. Soweit den Zivilsupernumeraren Unterhaltszu—
hüsse bewilligt wornden sind, können diese bis zu dem unter 2
ezeichneten Zeispunt fortgewährt werden.
Den Versorgungsanwärtern sind die ihnen während der
Lrobedienstleistung zu bewill'genden Bezüge auch nach deren Be—
ndigung bis zu dem unter 2bezeichnesen Zeitpunkt weiter zu
ahlen.
4. Soweit hierbei anders verfahren worden ist, sind
a) den Beamten, die bereits bei Bekanntgabe der Preußischen
Besoldungsverordnung vom 30. März, 1928 (PrBesBleS.
155) auf Grund der bisherigen Vorschriften Anwärter—
oezüge erhalten haben, diese weiterzugewähren (8 87 121]
Satz 2 PBV); ..
b) die etwa sonst entsprechend der bisherigen Uehung bis jetzt
gezahlten höheren Beträge in Ausgabe zu belassen.
5. Dieser Erlaß ist soöoport durchzuführen, so daß
zis zum nächsten Zahlungstermin festgestellt und bekanntgegeben
st. welche Aenderungen in den Bezügen hiernach etwa eintreten.
Dieser Erlaß ist bei der Beratung der Ausführungsbestimmun—
jen zum Preußischen Besoldungsgesetz im Ausschuß für Beamten⸗
ragen des Preußischen Landtages sehr stark umstritten worden.
der Ausschußz hat nun beschlossen, daß nachmals nachgeprüft, wer⸗
den holl, obdiese Anordnungen zu Recht erlassen
ind.
Wochenspielplan des Stadttheaters
in der Zeit vom 10. Dezember bis 16 Dezember 1926
Nontag, den 10 Dezember: abends 8 Uhr: Tanzabend; Kleine Preise.
dienstag, den 11 Dezember abent: ð Uhr: „Ein besseren Herr“; Preise 3
Rittwoch, den 12. Vezember: abende ur, König Lear“, Preise 3
donnerslag, den 183. Inden abendz 6 Uhr: „Ein besserer Herr“; Preise
Froitag, den 14. Dezember: abends 8 Uhr: „König Lear“; ehn 3.
— 15 BDezember: abends 8 Uhr: „Madonna am Wiesenzaun“;
reise7
Sonntag. den 16 Dezember; nachmittags 3.15 Uhr: „Die Glücksschuhe“; Preise 3—
abends 8 Uhr: „Die Fledermaus“: Vreise r v*
Im Saalbau
Montag, den 10. Dezember: abende 8 Uhr: Symphoniekonzert ypepn
Ddienstag, den 11. Dezember: abends 8 Uhr: Symphoniekonzert (Hauptabend).
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