essen zu vertreten, die der Deutsche Beamtenbund hier
nicht mehr vertreten konnte. Die Aufgaben des Beamten⸗
bundes des Saargebietes lagen in zwei Richtungen. Es
galt einerseits, die wirtschaftliche und rechtliche Lage der
deutschen Saarbeamtenschaft sicherzustellen und anderer—
seits, das deutsche Beamtentum des Saargebietes zu er—
halten und es zur Erfüllung seiner kulturpolitischen Auf—
gaben zu befähigen. Daß wir dabei im Sinne und im
Geiste des Deutschen Beamtenbundes zu handeln
hatten, war für uns stets eine Selbstverständlichkeit.
War auch die offizielle Verbindung mit dem Deutschen
Beamtenbund iwrhnß unterbunden, im Geiste fühlten
wir uns eins und handelten so, als beständen keine Grenzen
zwischen Saarländischem Beamtenbund und Deutschem
Beamtenbund. Die Zeiten im Saargebiet sind anders ge—
worden. Der Weg zu den deutschen Organisationen ist frei.
Wir haben in all den Jahren nie Zweifel darüber ge⸗
lassen, daß wir uns auf den Boden der politischen Tatsachen
sttellen. die geschaäffenen Dinge anerkennen und die uns ob⸗
iegenden Pflichten treu und gewissenhaft erfüllen. Eben⸗
o selbstverständlich war und ist für uns, daß wir den hier
zestehenden Zustand nur als eine vorübergehende Erschei⸗
nung betrachten, stets entsprechend den vertraglichen Ab⸗
nachungen uns als deutsche Beamte fühlen, den Tag herbei—
ehnen, an dem das Saargebiet zum deutschen Mutterlande
urückkehrt, und an dem der Beamtenbund des Saar⸗
zebietes seine Aufgaben in die Hünde des Deutschen Be—
amtenbundes legen kann.
Auf Grund dieser inneren Zusammenhänge zwischen
Ddeutschem Beamtenbund und Beamtenbund des Saarge—
zietes ist es selbstverständlich, daß wir an dem Festtag
»es Deuschen Beamtenbundes teilnehmen, ihm unsere
Brüße übermitteln und wünschen, daß er seinem Ziele,
das deutsche Berufsbeamtentum zu erhalten und zu festi⸗
zen und die gesamte deutsche Beamtenschaft organisatorisch
zu umfassen, stets näher kommen möge! M.
DIE ANCESTELLTENBESOLDUNG
Die Regierungskommission hat unterm 30. November
928 der Arbeitsgemeinschaft der Beamtenverbände des
Zaargebietes in Sachen der Besoldung der Staatsange—
tellten folgendes Schreiben übersandt:
„In Gemäßheit des von der Regierungskommissisn in
ihrer Sitzung vom 26. November 1928 getroffenen Be—
schlusses, beehre ich mich, Ihnen in der Anlage den Ent—
wurf der Bestimmungen betreffend die Lohnangestellten
zur gefl. Kenntnisnahme zu übermitteln. Als Inkraft—
etzungsdatum der Neuregelung ist der 1. Januar 1929
in Aussicht genommen. Die Regierungskommission biltet
die Angestelltenverbände, zu dem Entwurfe Siellung zu
nehmen.
Hinsichtlich des die drei Monate vom 1. Oktober 1928
bis zum 31. Dezember 1928 umfassenden Zeitraumes,
wvünscht die Regierungskommission zu wissen, ob die An—
gestelltenverbände damit einverstanden sind, daß hier die
gleiche Regelung wie für das Jahr vom 1. Okiober 1927
bis 30. September 1928, also eine gleichmäßige Erhöhung
der Bezüge um 5 Prozent vorgenommen wird.
Des weiteren beehre ich mich, Ihnen mitzuteilen, daß
die Regierungskommission in ihrer Sitzung vom 28. No—
vember 1928, von Ihrem Schreiben vom 20. November
1928, A. G. M. 119. 11. 28, Kenntnis genommen hat.
In Anbetracht des Tones dieses Schreibens hat die
Regierungskommission beschlossen. darauf keine Antwort
u erteilen.“
Der in der Anlage übersandte Entwurf ist der zustän⸗
digen Kommission zur Durcharbeitung überwiesen worden,
die ihrerseits der Arbeitsgemeinschaft Bericht erstatten
— — — —— —
2 — —
Leder, Schuhmacher⸗Vedarfsartikel X
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p deweren auer t. Doderne Ferren-Arssüel und UWonewaren
3 Schulrangzen — Bamaschen kuult man am desten ien
b, SEinlegesohlen, Anfnähsohlen
n l Snezlalhaus
Julius Plbert. Saarbrücken 3)Ceschwisler SAnäEl, Dutngen. ztummstr. 51.
KAraße 6, neben Kammoerlichtspiele
Vorschläge zur endaültigen Stellungnahme machen
wird.
Wir wenden uns dem letzten Abschnitt des Schreibens
der Regierungskommission zu und haben dazu folgendes
zu sagen: Die Arbeitsgemeinschaft der Beamtenverbände
ichtete am 20. November 1928 ein Schreiben an die Re—
zierungskommission, das sich mit der Erledigung der An—⸗
jestellten-Besoldung befaßte und in seinem ersten Teil
olgenden Wortlaut hatte:
„Zum Schreiben der Regierungskommission, General⸗
ekretariat, Nr. 2641/4, vom 20. November 1928 beehren
vir uns, folgendes ergebenst zu unterbreiten.
Wie wir erfahren haben, soll der Beschluß der Regie—
ungskommission,
die Verträge der Staatsangestellten zu kündigen,
dereits am 31. Oktober gefaßt worden sein.
Wir müssen daher mit Bezug auf die wiederholte Zu⸗
age der Regierungskommission, uns von allen Beschlüs⸗
en über Beamten⸗ und Angestelltenangelegenheiten recht⸗
eitig schriftlich zu benachrichtigen, unser staͤrksies Befrem—⸗
»en zum Ausdruck bringen, daß uns die schriftliche Mit⸗
eilung über eine solch einschneidende Maßnahme erit
jeute zugegangen ist.“
Wir nehmen an, daß die Bemerkung der Regierungs⸗
ommission sich auf diesen Teil des Schreibens der Be—
intenverbände bezieht. Es ist das zweite Mal, daß die
Regierungskommission in letzter Zeit Veranlafsung
timmt, sich gegen den Ton eines Schreibens der Arbeitsgemeinschaft
der Beamtenverbände zu wenden. Wir müs⸗
sen darum einmal grundsätzlich zu dieser Frage Stellung
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