Der Rpcemn ner der Finanzen. Berlin, den 4. September 1928
I. B. 8827
l. 12822
Betrifft: Auslegung der Nr. 95 Abs. 1 BV
(bei Reichsbahn Nr. 832 BV)
Nach Nr 95 Abs. 1 der Besoldungsvorschriften vom 12. März
1928 (bei Reichsbahn Nr. 832 BVy sind zuviel erhobene Dienst—
bezüge zurückzuzahlen, soweit die Verpflichtung hierzu nicht nach
gesetzlicher Vorschrift insbesondere nach 8 818 Abs. 3 BEB aus⸗
geschlossen ist Im Gegensatz dazu war vor dem 1. Oktober 1927
der Einwand der nicht mehr vorhandenen Bereicherung durch
die Bestimmnugen in 8 34 Abs. 4 BejGe20 und Ziffer 288 Abs. 4
der alten BVein der Fassung vom 14. Juli 1924 (RBB S. 221)
ausgeschlossen.
Es sind nun Zweifel darüber entstanden, wie zu verfahren ist.
wenn nach dem 1. Oktober 1927 Anträge auf Inausgabebe—
lassung von Dienstbezügen usw. gestellt worden sind. Von einem
Ressort ist die Auffassung vertreten worden, daß die Inausgabe⸗—
bhelassung bei nicht mehr vorhandener Bereicherung auch in solchen
Fällen nach Nr. S Abs. 1 der neuen Wecbei Reichsbahn Nr.
832 BV) zu genehmigen ist. in denen die Ueberhebung zwar
dor dem J. Oktober, 1827 entstanden ist. in denen aber die Ent⸗
scheidung darüber erst nach dem 1. Oktober 1927 getroffen wird.
Diese Auffassung halte ich für zutreffend.
Dagegen kann die Bestimmung in Nr. 95 Abs. 1 der neuen BV
sbei Reichsbahn Nr. 832 BV) dann nicht angewendet werden,
wenn der Reichsfiskus bereits vor dem 1. Oktober 1927 sein
unbedingtes Rückforderungsrecht nach den damaligen Vorschrif⸗
ten geltend gemacht hat, und zwar auch dann nicht, wenn die
Ueberhebung am 1. Oktober 1927 noch nicht voll äbgedeckt war
aund Rückzahlungen auf die Ueberhebung auch über den 1. Ok⸗
ober 1927 hinaus zu leisten sind. J. A.: gez. Wever.
Die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft hat sich dieser Auffassung
mit Verfügung vom 15. Oktober 1928 — 53. 538. Pbozü. —
angeschlossen.
Die 10 prozentige Pensionserhöhung.
Aus vielfachen Anfragen ersehen wir, daß immer noch Zweifel
und Irrtümer darüber bestehen. welche Ruhestandsbeam—
ten und Beamtenhinterbliebenen Anspruch auf die
Pensionserhöhung haben.
Wir weisen erneut darauf hin, daß nachdem im Reichsbesol⸗
ungsblatt 1928 Nr. 20 S. 165 veröffentlichten Erlaß des Reichs⸗
inanzministers vom 11. August 1928 hierfür nur diejenigen
se ichs beamten (und ihre Sinterbliebenen) in Betracht koͤm—
nen, die bei Verkündigung des Reichsgesetzes vom 12. Sepiember
919 das 65. Lebensjahr vollendet hatten oder bis zum 13. März
920 vollendeten und bis dahin ihre Versetzung in
senRuhestandfreiwillignachgesuchthaben, sowie
ermner die über 65 Jahre alten Resischs beamten (und Hinter—
liebenen), die seit Beginn des Krieges freiwillig in den
uhestand getreten, aber ohne Unterbrechungim Dien—
te weiter verwendet worden sind.
Siernach kommen alle Länder ruhestandsbeamten und ins—⸗
esondere auch die der früheren Landeseisenbahnverwaliungen
Der Kreis der hier zu berücksichtigenden Ruhestandsbeamten
ind Beamtenhinterbliebenen ist somit nur ein sehr beschränkter.
Neue Mitslieder im Verwaltunssrat der Deutschen Reichspost.
Der Reichstas hat folgende Abgeordnete zu seinen Ver—
tetern im Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost gewählt:
Sozialdemokraten. Mitglieder: Steinkopf. Bender, Dr.
hertz. Stellvertreter: Taubadel, Heinig. Seppel.
Deutschnationale. Mitgalieder: Bruhn. Stellver⸗
reter: Dingler.
Zentrum. Mitglieder: Ersing. Stellpertreter;:
Dr. Crone-Mümsebrock.
nnncien. Mitglieder: Torsler Stellvertreter:
zöllein.
Deutsche Volkspartei. Mitglieder: Morath. Stell⸗
ertreter: v. Raumer.
Demokraten. Mitglieder: Schuldt-Steglitz Stell⸗
ertreter: Fischbeck.
Wirtschaftliche Vereinigung. Mitglieder: Mollath.
5tellvertreter: Borrmann.
Bayerische Volksvpartei. Mitglieder: Leicht. Stell⸗—
dertreter: Lang.
Eine Aenderung gegenüber der bisherigen Besetzung ist inso⸗
fern eingetreten, als die Soziasbenotrafek“nunmeßt
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gebiet die Zulassung zum Geschäftsbetrieb für unsere
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mit Gewinnbeteiligung der Nichtkranken
erhalten.
Unser FHauptbevollmachtigter für das Saargebiet ist
Herr P. Groß, Saarhrücken 3, ohannisstralt H.
Alle Anfragen beiretfs Autnahme in die Versicherung und Mitarbeit
bitten wir an den genannten Herrn zu richten.
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Für das Jahr 1927 haben wir 809/, der Präömien, soweit sie nach
3 30 der A. V. B. gewinnberechtigt waren, zurückvergũtet.
üünrige unc gewlssenhatte Ultarhester gegen vohe vergüütung an allen Plüftzen gezudt.