Artitel 8e. —A
Pensionierte Beamte und deren Hinterbliebene erhalten betr. die Zusammensetzung des Disziplinarrates gemäß 8 21
eine Entschädigung gemäß den nachstehenden Bestimmungen Abs. 2 Ziffer 1 der Beamtenordnung für die Zentratverwaltung
1. Den in den einstweiligen oder dauernden Ruhestand der Regierungskommission des Saargebietes vom 12. Janunar 1921
versetzten Beamten und den Hinterbliebenen von Beamten, (Regierungsamtsblatt Nr. 330).
welche eine Dienst- oder Mietwohnung in Gebäuden inne— 3 t* WM
haben, an denen der Veierne rn den nen dem de ven dee
densvertrag die Nutznießung zusteht, oder die aus Mitteln 5 In Reai
der Landeskasse oder des Pensionsfonds errichtet, ermietet dee Januar 1921 (Regierüngsamtablatt Nr. 830) werden
oder erpachtet sind, können Entschädigungen sun die durch 1) zu Mitgliedern des Disziplinarrates:
d ehhehe ) der Chretzehuetn der Riedteunaetemnmon. Zerr Vier—
gierungskommission im Einvernehmen mit dem Mitglied b) der diretto der Finanzen, herr Geheimrat Dr Brill
der Regierungskommission für die Finanzen bewilligt c) der Direktor der Vereuenerr —* dr. Eoltina!
werden, wenn 2) zu stellvertretenden Mitgliedern;
die Wohnung auf Veranlassung der zuständigen Be- a) der Direktor der Justizverwaltung, Herr Béquer,
hörde für den Amtsnachfolger oder aus sonstigen Grün- by der Direktor der direkten und indirekten Steuern, Herr
den freigemacht werden muͤß und pI.N t wig vrolleur der Fi gerr D
28 c) der Genetalkontrolleur der Finanzen, Herr Davoine,
diee eungnat dehztztt ud Jrder Dieten dar Anteitnng Zoltanchitden gerr du Dös,
dem Ableben des Beamten erfolgtst. e) en Duretior der Abteilung Oeffentliche Arbeiten.
2. Als Entschädigungen können bewilligt werden: f) We Fierter Abte tung für wirtschaftliche Angelegen⸗
a) bei Umzügen am Orte oder im Umkreis von 5 Kilometer h ite Serr Ehyri —R
(Entfernung zu berechnen von Ortsmitte zu Ortsmiites 89 * greltor der Abteilung für Sozialversicherung, Herr Dr.
ein Drittel, Im ieer Verhinderung des Vorsitzenden oder eines
b) bei Umzügen nach anderen Orten im Saargebiet die Mitgliedes tritt ein stellvertretendes Mitglied ein, das durch
ßälfte, den Vorsitzenden des Disziplinarrates bestimmt wird.
4 Die stellvertretenden Miiglied i bi Reihen⸗
* Anaan wech Orten außerhalb des Saargebietes —* eeen eeder werden in obiger Reihen
e Ist die rechtzeitige Einberufung eines der stellvertretenden
der in Azmieh dieser oonrg eehenen Pon Niglieder zu einem bereits anberaumten Termin nicht, mehr
summen für Transportkosten und für allgemeine Kosten nöglich, oder ist eines der stellvertretenden Mitglieder
dert, so wird im Austausch mit diesem in obiger Reihefolge das
olgende zugezogen, das zum Eintritt in der Lage ist.
Im Falle der Behinderung des Vorsitzenden übernimmt den
Vorsitz das älteste ständige oder wenn ein solches nicht vorhan⸗
den ist, das älteste stellvertretende Mitglied.
Saarbrücken, den 10. November 1027.
Der Präsident der Regierungskommisston:
gez. E. C. Wilton.
Für die Berechnung der Entschädigungen sind die Pausch—
summen derjenigen Besoldungsgruppe maßgebend, welcher
der Beamte zur Zeit seiner Ruhestandsversetzung oder seines
Todes angehörte. Von den Transportkostenpaäuschsummen
sind die Sätze für die niedrigste Entfernungsstaffel (bis 100
Kilometer) der Berechnung zugrunde zu legen, auch wenn
die tatsächliche Entfernung eine größere ist.
3. Ziffer 1 und 2 finden auf Volksschullehrer, die In—
haber von Dienstwohnungen oder Mietwohnungen in Ge—
bäuden der Gemeinden sind, sinngemäß Anwendung, wenn
die Dienst- oder Mietwohnung für den Amtsnachfolger frei
gemacht werden muß.
Ausbildung von technischen Lehrerinnen.
Auf das gefällige Schreiben vom 19. Juli ds. Irs. — 1J 407/27.
Eine Aenderung der bestehenden Einrichtungen zur Ausbil⸗
»ung von technischen Lehrerinnen wird erst nach Abschluß der
nit den neuen Schulformen für die weibliche Jugend (Dreijäh—
uine Acbe Fachschule dn e ed 8
haberg zestellten Versuche also erst in einigen Jahren erfolgen. Daher
I. Zie eenden Bestimmungen treten rückwirkend aben ducht nu die berei in der Rusbndung besindiihen, sonvom
15. Juli 1926 an in Kraft. zern die, auch Ostern 1928 und I029 in die tecnischen Seminare
Für die Beamten, die vor dem Erlaß dieser Verordnung »der Lehrgänge eintretenden Schülerinnen die Gewikheit ihr
in den Ruhestand getreten oder gestorben sind, beginnt der Berufsziel zu erreichen.
Lauf der Frist gemäß vorsteheüdem Artikel 8a Ziffer 1 Berlin, den 6. September 1927.
Buchstabe b mit dem Tage der Veröffentlichung dieser Ver— Der Minister für Wissenschaft, Kunst- und Volksbildung.
ordnung im Amisblatt. Im Auftrag: Wende.
Saarbrücken, den 20. Januar 1928 Der Minister für Handel und Gewerbe.
der Regi t 45 In Vertretung: von Seefeld.
Im Namen der Regierungskommission An den Preußischen Städtetag Verlin RNRW 40. Alsenstraße 7
Der Präsident: —- I s5545 VU II. M. f. 8. u. G. IV 13 253.
gez. E. C. Wilton. (Zentrolbi 1927. 8. 279)
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