Full text : 3.1928 (0003)

Die Regierung hat den Tarifoertrag getündigt, um nirht
durch Bestimmungen des bisherigen BSertrages bei der Sicu—
regelung gehemmt zu sein,. 8 2 der bis jet geltenden Se—
timmungen über die Vernütung der Angeitellten und Lenringe
 bei den staatlichen VRehörden des Saarzebietes schrieb
nämlich vor, daß sich die Bezüge der Angestellten nach der
Einheitstabelle für die Besoldung der planmsßzigen und
außerplanmäßigen Beamten zu richten habe. Von dicjem
Hrundsatz weicht die neue Regelung vollständig ab. Es
baren naturgemäß zwei Wege zur Lösung der Angelegen—
heit in Frage gekömmmen. Die Regicrung hätte entiprechend
dem Vorgehen in der Bcamtenbesoldungsfrage die Reichs—
berhältnifse übernehmen können und die Besoldung der
Staatsangestellten entsprechend den im Reiche geltenden
Bestimmungen regeln können. Die Arbeitsgemeinschaft
der Beamtenperbände bat in ihrer Eingabe vom V.
Oktober, es bei dem bisherigen Zustand grundsäßzlich
zu belassen und die Angestellten nach der für die Beamten
geltenden Tabelle ab 1. Oktober 1927 zu besolden. Leider
jat die Regierung keinen dieser Wege gewählt, sondern ist
den gegangen, der nach unseres Meinung überhaupt
aicht hätte in Fragekommen dürfen. Voraus—
gesetzt, daß der Beschluß der Regierung dben sinngemäß
angegeben ist. ergibt sich dann für die Zukunft folgende
Lage: Die Beamten des Saargebietes werden nach der
Reichs- bzw. den Länderbesoldungsordnungen besoldet, und
für die Staatsangestellten bleist es bei den bisherigen
18 Gruppen. Einen größeren Wirrwarr hätte man nicht
gut schaffen können. Durch die Einführung der Reichs—
besoldung für die Beamten und durch die zuerst vorgenom—
mene Zurückführung in die alte 133gruppige NReichsbesoldung
wurde tatsächlich die saarländische 18-6Gruppenordnung aus—
gelöscht und so gehandelt, als wäre sie nie dagewesen. Da—
mnit wurde die natürliche Verbindung zwischen der alten
Reichsordnung und der neuen Reichsordnung hergestellt.
Wenn also auch im Reiche heute die Tabellen der Beamten
nicht für die Angestellten gelten, so hat man aber doch durch
die UVUeberleitungsbestimmungen ganz bestimmt sestgelegte
Verbindungen von den alten zu den neuen Gruppen
geschaffen. Hier im Saargebiet wird nun alles auf
den Kopf gestellt. Für die Beamten ist die saarländische 18—
Gruppenordnung verschwunden; für die Angestellten
bleibt sie für die Zukunft erhalten. Das bedeutet
also praktisch gesprochen, daß zwischen der Besol—
dung der Beamten und der der Angestellten künftig keiner—
lei Verbindung mehr besteht. Es bedeutet aber auch, daß
für die Angestellten beispielsweise auch die Zwischengruppen
bestehen bleiben. Der Hinweis genügt, um zu zeigen, daß
sich aus dieser Regelung der Dinge Unzuträglichkeiten er—
geben müssen. Andererseits zeigen diese kutzen Betrachtungen
—

aß der Vorschlag der Urbeitsgemeinschaft der Beamten—
»erbände den einzig richtigen Meg wies: Unlehnung der
In este stensejhrunng cu die der Ramten.
Rzarum ist das alles jso gekömmen“ Dorauf können wir
eine Antwort geben, bestimmt heute nicht, wo wir noch
ticht einmal den Regierungsbeschluß kennen. Und doch
eigen beim Ueberschauen der Vinge Gedanken auf, die
mmoerhin eine Rolle gespielt haben können. Es ist noch
nunsec aller Erinnerung, welchen Kampf die Beumten—
chaft um die Einführung der neuen Besoldungsordnung
ühren mußte. Es ist auch sicher, daß gerade die Frage des
zystems eine wesentliche Rolle spielte, und wir wissen, daß
nis in die letzten Tage vor der Entscheidung Gerüchte aus—
estreut wurden, die besagten, daß die Beamtenschaft viel
her zum Ziele kommen werde, wenn sie damit einverstanden
ei, daß die bisherige saarländische Ordnung beibehalten
ind darauf prozentuale Aufschläge gezahlt würden. Wir
aben zu jeder Stunde auf die Gefahr, die wir in dieser
rösung sahen, hingewiesen und freuen uns, daß die Be—
mtenschaft fest blieb und ihre klare Forderung unerschütter—
ich vertrat. Wir damen zum Ziele, denn das klarformu⸗
ierte Recht war auf unserer Seite. Die Regierungskom—
aiisson hatte sich vertraglich gebunden und mußte ihr Wort
inlösen. Wir wissen nur genau, wie unangenehm
»ieser Veschluß der Regierungskommission manchem
dar. Was bei den Beamten nicht zu erreichen war,
at man jetzt bei den Staatsangesteilten durchgesetzt. Die
8gruppige saarländische Besoldungsordnung ist gerettet.
Zie lebt weiter, wenn auch nur für die Angestellten. Das
st, so wie wir die Dinge sehen, jedenfalls ein Hauptgrund
u dieser Entscheidung gewesen. Sollte es anders sein, so
nöge man uns die sachlichen Gründe angeben, wir lassen
ins gerne belehren und würden uns aus gruündsätzlichen
krwägungen schon freuen, wenn wir erkennen könnten, daß
er Weg beschritten werden mußte, Heute sind wir aller—
ings weltenweit von dieser Erkenntnis entfernt.
Man soll bekanntlich aus allem im Leben zu lernen ver—
uchen. Die Entscheidung in der Angestelltenfrage muß
ür die Weamtenschaft eine ernste Mahnung sein.
Pir haben während des ganzen Besoldungskampfes uns
mmer und immer wieder auf unser Recht gestützt, haben
on der Grundlage aus alle Dinge beurteilt und alle For—
Erungen gestellt. Es gab auch in unseren Reihen Kollegen,
zie nicht immer mit uns einig gingen; es gab auch Kole—
jen, die bereit gewesen wären, vom verbürgten Recht ab—
uweichen und prozentuale Zuschläge anzunehmen. Man
lannte damals Zahlen, oft recht hohe Zahlen. Es waren
nkontrollierbare Gerüchte, nie bestimmie Angebote! Nun
zar ja Gelegenheit zur Probe aufs Exempel. Nun wurden
a prozentuale Zuschläge gezahlt. Ganze 3z Myozent! Glagubftf

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