verwendet werden. Man muß sich immer vor Augen halten,
daß Schecke Geld sind, mit dem man nicht leichtfertig um—
gehen soll.
IV. Zinssütze.
M:. Spareinlagen.
Aündigung Franken Mark Dollar
Tag 52* 55 4386 9
Monat 62* 6 * 55
3 Monate 72 795 6
zMonate 72 786 3 74
B.Laufende Guthaben
Kontokorrente, Scheckeinlagen) Franken und Mark 45 96.
O. Darlehen und Sypotheken
99
Zur Aufklärung sei hier noch folgendes bemerkt: Von
edermann (also auch Privatpersonen) werden Spareinlagen
zur Verzinsung angenommen, Mitglied können aber nur
die Personen werden, auf die die Voraussetzungen des 82
der Satzung der Saarländischen Beamtenbank zutreffen.
V. Sterbekasse.
Die „Aufnahme-Scheine“ sind inzwischen den einzelnen
Antragstellern zugestellt worden. Um uns späterhin den
Vorwurf zu ersparen, die gesamte Beamtenschaft des Saar⸗
gebietes und insbesondere die Mitglieder unserer Bank nicht
genügend über die „Sterbekasse der Süddeutschen Beamten—
banken“ aufgeklärt zu haben, sei folgendes noch ausgeführt:
Die „Sterbekasse der Süddeutschen Beam⸗
enbaänken“ ist eine Wohlfahrtseinrichtung der „Zen—
ralkasse der Süddeutschen Beamtenbank e. Gm. b. H. in
Karlsruhe (Baden)“. Die Zentralkasse und die Sterbekasse
—
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imfassen außer der Saarländischen Beamtenbank folgende
acht Banken: 1. Badische Beamtenbank in Karlsruhe i. B.;
2. Württembergische Beamtenbank in Stuttgart; 3. Süd—
westdeutsche Beamtenbank in Wiesbaden; 4. vessische Be⸗
amtenbank in Darmstadt; 5. Bayerische Beamtenbank in
Nürnberg; 6. Bayerische Beamtenbank in München; 7. Kas⸗
eler Beamtenbank in Kassel und 8. die Eisenbahnsparkasse
n Mainz.
Die vorgenannten Institute haben rund 90 000 Mit⸗
zlieder, die ohne Unterschied des Alters bis zum 31. Dez.
928 berechtigt sind, Mitglieder der „Sterbekasse der Süd⸗
deutschen Beamtenbanken“ zu werden. Bestimmend für den
Eintritt ist das Geburtsjahr und nicht der Tag der Ge—
»urt. Wer also z. B. im Jahre 1878 geboren ist, einerlei
»b der Geburtstag im Januar oder Dezember liegt, wird
bis zum 31. Dezember 1928 als 50 Jahre alt gerechnet.
Die zu entrichtenden Beiträge (Aufnahmegebühr, Alters⸗
uschlag und Umlagen) werden, ohne daß sich das Mitglied
veiter darum zu bemühen braucht, von dessen Konto ab—
zebucht. Vielfach ist noch die Meinung verbreitet, daß mit
der Zunahme des Alters eines und desselben Mitgliedes
ruch die als Umlage zu entrichtenden monatlichen Beiträge
teigen. Wer also der Sterbekasse im Alter von 24 Jahren
heitritt, zahlt, wenn er 26 Jahre alt ist, die Umlage der
IJ. Gruppe, bei 36 Jahren die der III. Gruppe usw. Das
timmt nicht. Wer im Alter von 24 Jahren eintritt, za hlt
vährendderganzen Dauerseiner Mitglied—
schaft die Umlage des Eintrittsalters, in
dem angeführten Falle also 8 Pfg. pro Sterbefall. Maß—
gebend für die Höhe der zu zahlenden Um—
age ist also das Eintrittsalter.
Nachstehend lassen wir eine Uebersicht über die Vs
zewegung, das Sterbegeld, die Sterbefälle und Umlage,
owie einige Erläuterungen über Alterszuschlag und „Son⸗
stiges“ folgen.
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ür ßamis Geistliche, Lehrer usw.—
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des gesamten Haushalts in einer
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