en den Besoldungskassen immer möglichst frühzeitig von der
Bank zugestellt werden. Dazu ist erforderlich, daß die An—
cräge nicht erst kurz vor Monatsschluß an uns gelangen.
Die gehaltszahlenden Kassen haben je nach ihrem Geschäfts—
amfang frühere oder spätere Absthlußfristen festgesetzt. Geht
das Aumeldeformular erst nach dem 18. des Monats bei der
Bank ein, dann ist als Ueberweisungstermin der 1. des über—
aächsten Monats anzugeben. GBeispiel: Eingang 18. No—
hember 1928 — Ueberweisungstermin alss 1. Januar 19209.)
Zur Unterschrift haben wir noch folgendes zu be—
nerken: An alle, die mit uns im Schriftverkehr stehen,
richten wir die dringende Bitte, sämtliche Schriftstücke doch
o zu unterschreiben, daß nicht erst zeitraubende Feststellun—
Jen notwendig sind, um die Unterschrift zu entziffern. Mit⸗
Jlieder wollen auf allen Anfragen oder Mitteilungen an
hzie Bank stets die Kontonummer angeben.
II. Aenderung der Adresse.
In letzter Zeit sind mehrfach Briefsendungen als unbestell—
har an uns zurückgelangt, weil die Empfänger es unter⸗
lassen haben, die Bank rechtzeitig von ihrer Versetzung oder
inersonstigen Aenderung ihrer Ädresse zu verständigen. Wir
bitten, hierauf besonders zu achten und uns kurz und deut—
lich die neue Anschrift mitzuteilen.
III. Scheckhefte und Schecke.
Um unnötige Rückfragen zu vermeiden, machen wir dar—⸗
auf aufmerksam, daß den neu eintretenden Mitgliedern die
Scheckhefte und Anteilscheine erst dann ausgehändigt wer—
den, wenn uns die Ueberweisung der Dienstbezüge von der
gehaltszahlenden Kasse bestätigt ist. Damit es uns möglich
ist, allen Mitgliedern die Scheckhefte zum gleichen Preise
von 3.— Fr. zu liefern, bitten wir die hier wohnenden oder
diensttuenden Mitglieder, ihre Scheckhefte persönlich bei der
Bank abzuholen. Der Versand verursacht, da er als „Ein—
ichreiben“ erfolgen muß, hohe Portoauslagen.
Wir sehen uns veranlaßt, auf eine Unvorsichtigkeit, die
zon vielen Mitgliedern begangen wird, hinzuweisen. Täg—
lich können wir nämlich beobachten, daß Mitglieder nach
»xcxr Vank kommen, die ihre Ausweiskarte in dem Scheck—
eft aufbewahren. Dieses Verfahren birgt eine große Ge—
ahr in sich Wenn nämlich das Scheckheft verloren wird,
erät gleichzeitig auch die Ausweiskarte in Verlust. Dem
zinder ist dann Gelegenheit gegeben, bei einer unserer Ein—
zsestellen Geld auf den Ramen des Verlierers abzuheben,
a es den betreffenden Stellen unmöglich ist, die Echtheit
er Unterschrift zu prüfen, und wir verpflichtet sind, Schecke
is zum Betrage von 600.— Fr. in jedem Einzelfalle ein—
ulösen. Der Verlierer ist uns selbstverständlich für den
zetrag haftpflichtig. Um nun unsere Mitglieder möglichst
or finanziellem Schaden zu bewahren, geben wir ihnen
den Rat, Scheckheft und Ausweiskartestets
getrennt mitzuführen. Es bleibt wohl noch die Gefahr
zestehen, daß beim Verlieren des Scheckheftes von dem Fin—
er Einkäufe in den Geschäften getätigt werden können. Ein
Ibheben von Bargeld bei einer der uns befreundeten Ban⸗
en ist aber fast ausgeschlossen, da bei ihnen, falls die Person
—
—checkheft vorgelegt werden müssen. Unsere Mitglieder
sitten wir, die auf der Rückseite des vorderen Umschlag—
eckels der Scheckhefte aufagedruckten Bemerkungen azu be—
ichten.
Wird ein Scheck aus irgend einem Grunde zur Zahlung
inbrauchbar, so ist die auf ihm schwarz aufgedruckte Rummer
nuf der Rückseite des folgen den Scheckes anzugeben und
nit einer entsprechenden Bemerkung zu versehen. (Beispiel:
zcheck Nr. 30 458 unbrauchbar. weil verschrieben. Unter—⸗
chrift.)
Nimmt eine andere Person als der Aussteller (etwa Frau,
zohn, Tochter usw.) den Geldbetrag bei der Bank in Emp—
ang, so ist auf die Rückseite des Scheckes Vor- und Zuname
des Abholers zu setzen.
In letzter Zeit ist es öfters vorgekommen, daß bei der
Bank vordatierte Schecks zur Einlösung vorgezeigt wurden.
Alle Schecke werden von der Bank erst von dem Tage ab
ringelöst, auf dessen Datum sie lauten. Manchmal dürfte
ruch bei der Ausstellung der Schecke etwas mehr Sorgfalt
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