Die Negierungskommission tut gut daran, wenn fie nichts
Neues verfügt, sondern das Gesetz und seine Durch-—
ührungsvorschriften mit sinngemäher Anwondung auf
insere saaxländischen Verhältnisse übern im mi. Es
erscheint verfrüht, hier bereits alle Einzelheiten zu er—
örtern; bei Gelegenheit kann darauf zurückgegriffen wer—
den. Aber einige Punkte seien doch schon jetzt herausge—
stellt. Der Personenkreis darf nicht kleiner gefaßt
werden als im Reich Fünfzehnhundert Reischs—
mark Jahresbezüge müssen auch bei uns unangetastet
bleiben. Die Abtretungshöhe für Verheiratete und
Ledige bleibe der im Reiche gleich. Die saarländischen
Verwaltungen sind zu verpflichten, die von den Be⸗
amten beantragten Abtretungsbeträge kostenslos vom Mo—⸗
natsgehalt einzubehalten und an die Abtretungs⸗
telle abzuführen. Als solche kommt nur die Beamten⸗
bausparkasse Berlin Zweigstelle Sgaarbrücken, in
Frage. Einverständnisstellen sind im Benehmen
mit der Beamtenvertretung zu schaffen. Im übrigen dürfen
der Beamtenschaft des Saargebietes keinerlei Schwierig⸗
keiten gemacht werden bezüglich der Auslosung und der
weiteren Durchführung der Bauvorhaben.
Die Regierungskommission wird gut daran tun, die Be—
amtenschaft beim Zustandekommen des Gesetzes zur Mit⸗
arbeit heranzuziehen. Nach unserer Meinung kann sie das
Ae unbedenklich übernehmen und zur Anwendung
ringen.
Angenommen nun, das Gesetz kommt zustande, was hätte
dann hier zu geschehen, und wie würde sich das Gesetz aus⸗
wirken? Soweit sich heute schon dazu überhaupt etwas
agen läßt, wäre folgendes zu beachten. Zuerst müßte in
Verbindung mit dem Heimstättenamt und der Beamten⸗
hausparkasse eine Zweiganstalt dieser beiden Stellen
in Saarbrücken eingerichtet werden; die besonders ge⸗
lagerten saarländischen Verhältnisse bedingen dies. Ich
könnte mir denken, daß dieser Gedanke in Verbindung mit
dem Beamtenbund oder der Beamtenbank nicht schwer
zu verwirklichen wäre. Alsdann hätten sich bei dieser Zweig—
anstalt der Beamtenbausparkasse alle Beamten, die gewillt
sind, dem im Gesetz vorgesehenen Zwecksparverfahren bei⸗
zutreten, zu melden. Nach Erlaß des Gesetzes müßten
bon den in Frage kommenden Beamten die entsprechenden
Abtretungsanträge gestellt werden. Die frag⸗
lichen Behörden hätten die Sparbeträge an die Zweig—
anstalt zu überweisen, die ihrerseits in dauernder Fühlung—
nahme mit der Zentralkasse zu arbeiten hat. Die
aarländischen Beamtensparer könnten in einer beson—
deren Losklasse zusammengefaßt werden. Wer nicht
ausgelost wird, spart seine Zeit ab und erhält nach Ablauf
einer Sparperiode sein Kapital mit Zins und Zinseszins
zur freien Verfügung. Wer das Glück hat, früher ausgelost
zu werden, erhält seine Sparsumme als Baudarlehen zu
den vorgeschriebenen Zwecken: Hausbau, Hauskauf, Haus—
ausbesserung, Grundstücksserwerb. Nach der Auslosung
werden genau die gleichen Beträge wie vorher weiterbe—
zahlt; sie sind aber jetzt zu TilFgungsbeträgen ge—
worden. Wer das Darlehen im Augenblick noch nicht
»raucht oder annehmen kann, kann darauf verzichten, gilt
ber bei jodor neuen Auslofung als erster Anwärter.
Die Annahme des Darlehens hängt von dem ganzen
zauvorhaben ab. Hier ist nun die Stelle, zu e
velche sonstigen Baudarlehen der saarländische
zeamte zur Verfügung hat. Wir haben nicht die sehr
orteilhafte Haus zinssteuerhypothek wie im
deich und in den Ländern. Dafür steht uns der Pen⸗—
ionsfonds der Regierungskommission zur 5
ẽr ist auf Grund der Abrede von Baden-Baden geschaffen
vorden und hat in den zwei Jahren seiner praktischen
Virksamkeit schon einer großen Zahl von Beamten die Er⸗
tellung von Eigenheimen ermöglicht. Er beleiht bis zu
O Prozent der Gesamtbaukosten, bei 4prozentiger Ver—
insung und 3prozentiger Abtragung. Der Pensionsfonds
teht laufend bis zur Lösung der Saarfrage der Beamten⸗
haft zur Verfügung.
Daneben gab die Stadt Saarbrücken aus ihrer
dollaranleihe Baudarlehen ab bis zu 85 Prozent der Ge⸗
amtbaukosten. In letzter Zeit hat sich das etwas geändert;
uch ist zur Stunde nicht mit Gewißheit zu sagen, ob dieses
Bbauprogramm der Stadt Saarbrücken auch für die Zukunft
n dieser Weise durchgeführt werden kann. Die Stadt
zaarbrücken hat bisher auch den Pensionsfonds mit wei—
eren 15 Prozent ergänzt, hat ferner Zinszuschüsse geleistet
ind die Baulust der Beamten tatkräftig gefördert. Leider
st es bisher noch nicht gelungen, die hohen Bodenpreise
ind die ebenso hohen Straßenbaukosten zu ermäßigen.
Außer den beiden vorgenannten Stellen stehen den
auenden Beamten des Saargebietes ferner zur Ver—
ügung: die Rheinische Wohnungsfürsorge,
ziie Laändesversicherungsanstalt, die Kreise u.
nie Bürgermeistereien. Mit Ausnahme der Rhei—
tischen Wohnungsfürsorge nehmen diese Stellen jedoch
söhere Zinsen. Schließlich sei nicht unerwähnt gelassen,
aß Mitglieder der Beamtenbank auch von dieser
ztelle Baudarlehen erhalten können. Ob weitere Geld—
uellen für die bauende Beamtenschaft noch erschlossen wer⸗
en können, läßt hich zur Stunde noch nicht übersehen. Un—⸗
ersucht soll gewiß nichts gelassen bleiben.
Bauen ist eine Geldfrage. Auch das Heimstätten⸗
esetz und die Beamtenbausparkasse geben noch nicht jedem
zZeamten sofort ein Eigenheim. Aber sie helfen ihm
och ganz wesentlich und erle ichtern das Bauen. Jeder,
zer ernstlich gewillt ist, den Weg zum Eigenheim zu be—
chhreiten, soll sich erst gründlich bis in die letzte Einzelheit
sinein alles durchdenken, soll seine Einkünfte rücksichtslos
ibschätzen, soll allen von Bauunternehmern und Archilekten
zemachten Angaben über die Gesamtkosten von vornherein
nindestens noch 20 Prozent zuzählen. Und wenn dann
as ganze Rechenexempel ermutigend ausgeht, dann be—
hreite man herzhaft den Weg zum eigenen Herd auf
igener Scholle.
Es erscheint uns notwendig, die ganze Frage des Be—
imtenheimstättengesetzes und der Beamltenbausparkasse
en Interessenten auüch noch einmal mündlich darftellen
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