Full text : 3.1928 (0003)

er laufend 35 Mark monatlich weiter, zuzüglich des Siche—
ungszuschlages: diese 353 Mark sind aber nun für ihn keine
Sparbeträge mehr, sondern sind zu Tilgungsbeträgen ge⸗
vorden. Nach zehn Jahren hat er sein erhaltenes Dar—
lehen getilgt; die bei der Beleihung eingetragene Hypothek
wird gelöscht. B zahlt zehn Jahre lang seine 35 Mark
als Sparbeträge und erhält seine 5000 Mark nach Ablauf
seiner Sparzeit. Er kann sich auch vorzeitig auslosen
lassen. Dann kann er auch schon vor dem zehnten Jahre
sein Darlehen erhalten, aber nur vom freien Markte zu
hböherem Zinssatz. Nach Beendigung der normalen Spar—
zeit erhält der Sparer sein eingezahltes Geld in voller
Höhe mit Zins und Zinseszins ausbezahlt, und zwar zu
seiner völlig freie VBerfügung. Vor Ablauf der
Sparzeit können die Darlehen nur zu den genau be—
zeichneten Zwecken verwandt werden. *
Wenn ein Beamter sein Baudarlehen von der Beamten—
bausparkasse erhalten hat, so ist ihm das Heimstättenamt
dehilflich, daß er nun auch noch die zum Bauen erforder—
lichen ersten und zweiten Hypotheken erhält. Im
Reich stehen hierfür Banken, Wohnungsfürsorgen und die
dauszinssteuer zur Verfügung. Die Hauszinssteuer wird
zu einem großen Teil zum Wohnungsbau abgegeben, und
zwar zu nur 1 Prozent Verzinsung. Alles Weitere ist
dann dem Beamten selbst überlassen.
Wer sich noch eingehender mit der ganzen Frage befassen
vill, wer vor allem sich für die genauen Tabellen der Zah—
ungsverpflichtungen usw. interessiert, sei auf das Stuͤ—
dium der beiden Schriften Lubahns „Führer zur Be—
amtenheimstätte“ und „Wegweiser zur Be—
aAmtenheimstätte“ verwiesen. Sie sind vom Heim—
tättenamt der Deutschen Beamtenschaft, Berlin-Eichkamp,
Buchenweg 3, das auch auf alle sonstigen Fragen Auskunfi
erteilt, zu beziehen.

Zusammenfassend kann zum Beamtenheimstättengesetz
olgendes gesagt werden: Auch jetzt noch kann nicht jeder
Beamte sofort zu einem Eigenheim kommen, aber der Er—
verb einer Heimstätte ist wesentlich erleichtert. Wer
em Abtretungsverfahren beitrit't, verpflichtet sich zum
Sparen. So ist also das Ganze in erster Linie eine
Zwangssparkasse. Wer bis ans Endesparen
nuß, erhält nach Ablauf der Sparzeit seine Spargelder
perzinst wieder; er kann dann damit machen, was er will.
Wer vorher schon durchs Los begünstigt wird, kann
ssom Verlosungstage ab über sein Darlehen verfügen und
hat die Möglichkeit erhalten, sich eine Heimstätte zu er—
verben, schneller, als er gedacht hätte. So ijt also
der Beitritt zur Beamtenbausparkasse in jedem Falle zu
empfehlen.
Am 30. Juni 1927 ist das Beamtenheimstättengesetz
erkündet worden. Am 30. Juni 1928 hat die erste
Verlosung stattgefunden im Beisein von Regierungs
und Beamtenvertretern, Reichs- und Landtagsabgeord—
eten. Rund 300 000 Mark konnten an etwa 50 Beamte
abgegeben werden. Weitere 100 000 Mark sind an 42 Be—
amte als freie Darlehen verausgabt worden. Der Anfang
ist gemacht; weitere Beleihungen werden folgen.
Die „Lex Lubahn“, wie Dr. Damaschke das Beamtenheim—
tättengesetz bezeichnet hat, beginnt fich auszuwirken.
Möge das Werk gesegnet sein!
Das Beamtenheimstättengesetz hat für uns Saar⸗
beamte vorerst noch keine Gültigkeit. In der nächsten
Nummer soll abschließend untersucht werden, ob auch wir
an den Segnungen dieses Gesetzes teilhaben können, und
in welcher Form das etwa zu geschehen hätte.
Karl Schneider.

AuSSCHUSSITZQFIONG DES BEAMIENBVUNDES
AM I9. OKTOBER 1928

Am Freitag, dem 19. Gktober, nachmikkags 3,30 Uhr, fand im
Ludwigspark die 3. VierkeljahresAusschuß-Sitzung des Beamten—
Bundes für das Geschäftsjahr 1928 und zwar mit folgender Tages—
ↄrdnung statt: 1. Allgemeine Lage: 2. Aufnahme neuer Mitglieder:
3. sees
Pünktlich um die festgelegte Zeit eröffnete der 1. Vorsitzende,
herr Rektor Schneider, die nicht sehr zahlreich besuchte Sitzung
nit einer Begrüßung der Erschienenen. Im Anschluß hieran gab
er in einem dreivierselstündigen Referat einen Ueberblick über die
Tätigkeit des Bundes seit der letzten Ausschuß -Sitzung am 13. Juli,
die ganz im Zeichen der an demselben Tage verabschiedeten Be—
oidungsordnung, die die Beamfenschaft nicht zufrieden gestellt
hat, stand. Er ftellke die nicht erfüllten Forderungen der Beamken
haft in Bezug auf Umrechnungsfaktor, Wohnungsgeldzuschuß,
Ortsklasseneinteilung und Besoldungsdienstalter heraus, wie er
aber auch hervorhob, daß durch die Besoldungs-Neuordnung eine
Grundforderung der Beamktenschaft wenigstens in ideeller Hinsicht
erfüllt worden ist. Herr Schneider keilte bei dieser Gelegenheif

—
Men

mit, daß der Beamlkenbund beabsichtigt hatte, die Besoldungs—
»rdnung in Broschürenform herauszugeben, daß jedoch diese Ab—
sicht wegen zu geringer Beteiligung der Beamtenschaft nicht ver⸗
wirklicht werden konntke. Er stellte fest, daß die Beamtenschaft in
diesem Punkte die Führung wieder im Stiche gelassen habe, wie
rs auch bei der Erhebung der tatsächlichen Mietpreise in den
einzelnen Orten durch Ausfüllung von Fragebogen und der Gründung
 der Beamkenbank geschehen sei.
Herr Schneider behandelte kurz unsere unerfüllt gebliebenen
Forderungen, die jedem Milglied wohl bekannt sind, aber der
Vollständigkeit halber nochmals angedeuket werden, und berichtet
iber die von uns zu den einzelnen Punkten unternommenen
Schritte.
Umrechnungsfakkor — Börsenkurs.
Wohnungsgeldzuschuß nach den Reichsgrundsätzen unker Bersick
schtigung der taksächlichen Wietpreisverhältnisse.
Aufstellung eines Orksklassenverzeichnisses nach den im Reich
angewandken Richtklinien.

Preiswert und grundgediegen
Nur prima deutsche Fabrikate
kauft man seit über 20 Jahren im
—XLI
—VLLLLEEI
nur SAARBROCAEMI, Neumarkt 14
gegenüber dem Saalban.
xnr toita leder des Beamtenbundes
u Sondervortefle —

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