davon Kenntnis, daß nah Erlaß der Bestimmungen für die
Staatsheamtenbesoldung seitens der Regierungskommission des
Saargebietes noch keine Richtlinien füt die Besoldung der Kom—
munalbeamten und »Angestellten erlajssen worden sind.
Nachdem inzwischen jedoch Vorarbeiten zur Aufstellung von
Richtlinien durch die Abkleilung des Innern eingeleitet worden
sind und zu diesen Vorarbeiten der Vorsitzende des Verbandes
der Gemeindebeamten und -Angestellten des Don geb egegege,
zogen worden ist, gibt die Hauptversammlung der Erwartung
Ausdruck, daß in aller Kürze die Richtlinien und zwar mit Wir—
kung vom 1. Oktober 1927 ab erlajsen werden, damit die noch
ausstehenden Nachzahlungen auch an die Kommunalbeamten und
Angestellten aeleistet werden kzönnen“
Unter „Verschiedenes“ wurde bezüglich Beitritt zur Komba—
Zterbekasse beschlossen, den Vorstand die notwendigen Vorarbeiten
jierzu erledigen zu lassen und sich in einer Versammlung am 6. Ja—
nuar 1929 endgültig darüber zu entscheiden.
Für den Abend hatte die Ortsgruppe Saarbrücken zu einer Fest—
eranstaltung in die 48er Turnhalle eingeladen, die unter Mitwir—
zung von Irl. Pepi Schusterbauer, vier Turnerinnen des T. V.
Saarbrückens von 1848. des M.G.«V. „Saarbrücker Liederkranz'
ind des Musikvereins Harmonie sehr angeregt verlief.
Dem Verband der Kommunalbeamten und -Angestellten des
Zaargebietes und dem Ortsverein Saarbrücken für die wohlge—
ne Tagung Dank zu sagen, ist allen Teilnehmern —X
flicht.
VONDERBUNDESLEIIUNG
ẽnde September 1927 alle Aenderungen der Besoldungstafel für
die Beamken — auch die Kürzung der Sätze am 1. Mai 1927 —
ehne weiteres, also ohne vorher die Bestimmungen zu kündigen,
hei den Angestelllen durchgeführt worden sind. Die Angestelsten
»zaben sich mit all diesen Maßnahmen nur im Hinblick auf die
Rechksverbindlichkeit der voretwähnken Bestimmungen zufrieden
gegeben.
2. Der Beschluß der Regierungskommissionbe—
dücksichtigk nicht die Voraussetzungen, unter
denen die Angestellten in den Dienst der Regie—
cungskommissiongetretken sind.
Die Angestellkten sind in der Mehrzahl nur deshalb Angestellte
der Regierungskommission geworden, weil sie, neben der Hoffnung
auf gelegentliche Uebernahme in das Beamtenverhälknis, auf
Hrund der vorerwähnten Bestimmungen und angesichts der Vor—
gänge im Reich damit rechnen konnten, in einer Dauerstellung stets
—— — dig Fanen zu beziehen. Und nur
Bekrifft: ü 3 igen. ur ie bisherige Erfüllung dieser Erwarkungen war es vielen
Vani Bezuge d Angenn we d eee 8 gen Angestellken möglich, in den vergangenen Jahren im Dienst der
id VZerang r nn ieles hat in ihrer Sitzung Federungekommisston auf die gebotenen Gelegenheiten eines gün—
vom 21. September folgendes beschlossen: igen Berufswechsels zu verzichten. Eine künftige gelduche
„J. Allen Angestellken der Regierungskommission wird für die S—Schlechterstellung der Angestellken gegenüber den Beamken würde
Zeit vom 1. Oktober 1927 bis zum 20. September 1928 eine Auf- daher ein großes Unrecht bedeulen.
besserung in Höhe von 5 Prozent der gegenwärligen Bezüge (ein- s. Durch den Beschluß der Regierungskommis-—
chließlich der Frauen- und Kinderzuschläge) gewährt. Vom 1. OkK. ijonwerden in den Berwalkungenuneérträgliche
tober 1928 ab rd eine Reuregelung der Angestelllenbezüuge vor. Personalverhältnisse geschaffen.
genemmen worden. In vielen Fällen werden von den Angestelllen reine Beamten
2. De den Angestelllen gewährten Vorschüsse sind von diesen dienste geleistet. Andere Ängeftellte befinden vch auf Dienstpoften,
zurückzuzahlen. zie in der gleichen oder aber in einer and. Verwaltung auch
Mit diesem Beschluß der Regierungskommission können sich die oon Beamten besehtt sind.
Angestellten keineswegs zufrieden geben, und zwar aus folgenden Es liegt daher nicht im dienstlichen Interesse, wenn bei diesen
Gruͤnden: Verhältnissen die Angestellten gegenüber den Beamten geldlich
1. Der Beschluß der Regierungskommission hlechter behandelt werden
verstößtgegen die „Bestimmungen über die Ber— Wir bitken daher die Regierungskommission,
gütüng,der Angestellten und Lehrlinge bei den etzt die 55ige Erhöhung ohne Abzug der Vor—
taatlichen Behörden des Saargebiekes“. ei rn den en Obsober 1927 de
Imes 2 dieser Bestimmungen heißt es: „Die Bezüge der Ange- mi irkung voml. BWBer ie Bezüge
stellten und Lehrlinge bemessen sich nach der Einheitskabelle für die 377 Angestellten in der J eichen Weisen pie es
Besoldung der planmäßigen und außerplanmäßigen Beamten“.... bi angge beh e3 ist, nach der neuen BeFoldungs-Dieser
Tarif gilt bis zu einer Kündigung, welche mindestens 6 an ihe ie Beamten zuegelnaund
Wochen vor dem Quarkalsersten erfolgen soll.“ 5 d 3 iße 55 a 1 d d * dee g e ahlten
Qeg R edem eenn —,,—,, a ge gelungan—
erkannk werden mußken, sind noch ungekündigt. Die Angestellten —
eeeurech Ie renerun . Feeeee ezuge he Nne?elleren beehren wir uns, folgendes ergebenst zu unker
nach der jeweils gellenden Besoldungstafel für die Beamken, d, h. Die Angestellkten legen Werk darauf, daß in den „Bestimmungen
—RS —————— nhen de Ineten une liber die Vergütung der Angestellten deheden 8 den ie
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eeeee des Saargebiekes“ wie im Reich alle Rechte und
Die Richtigkeit dieser Auffassung der Rechtslage wird durch die gewissenhafte Erfüllung der Dienstobliegenheiten.
Taksache unkerstrichen. daß von der Regierungaskommission bis Ersatzpflicht,
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