iungen über die Ausdehnung der slgatlichen Besoldungsordnung auf
die Kommunalbeamten noch nicht abgeschlossen.
Weiterhin mußle sich der Verband im Laufe des vergangenen
dahres immer noch mit der Betreuungsaktion befassen.
Die von dem Verbande angestrengken verwaltungsgerichklichen
Klagen bestätigen die Auffassung über das Wesen der Bekreuungsbeihilfe
insofern, als von verschiedenen Kreisagusschüssen und auch
vom Verwaltungsausschuß festgestellt wurde, daß die Bekreuungszuwendung
einen Bestandkeil der Besoldung darstellt und daßz somit
die Kommunalbeamten einen Rechksanspruch auf diese Bezüge
aben.
Leider ist die Regierungskommission dieser Auffassung nicht bei—
gekreten, sondern hat gegen den Beschluß des Verwaltungsausschusses
die Anfechtungsklage erhoben und das Oberverwalkungs—
gericht hat dann auch dieser Klage stattgegeben. Nach Zurückverweisung
der ganzen Angelegenheit an den Verwaltungsausschuß
mußte dieser sich der Auffassung des Oberverwalkungsgerichtes anschleten,
daß ein Rechtsanspruch für die Kommunalbeamkten in
dieser Beziehung nicht gegeben sei. Die nun angestrengten Klagen
vor den ordentlichen Gerichten werden nun bald Klarheit in dieser
Sache bringen.
In dem Geschäftsbericht wurde dann noch die Auswirkung der
Durchführung des Gruppenvergleichs auf Grund der Verpflichtung
der BadenBadener Abrede behandelt und die neue Besoldungsübersicht
einer Bektrachtung unkerzogen. Dabei konnte festgestellt
werden, daß in dieser Angelegenheit die Regierungskommission
den Kommunalbeamten in keiner Weise enkgegengekommen
ist.
stam anderes Arbeitskapitel der Organisaktion war die Regelung
der Bezüge für die Ruhegehaltsempfänger und Hinkerbliebenen.
Es schweben hier noch einige Klagen vor dem Amäisgericht in
Düsseldorf gegen den Landeshaupkmann bzw. gegen die Ruhe—
gehaltsklasse.
Als innerpolitische Bekätigung wurde festgestellt, daß der Verband
Gesellschafter der Kommunalverwaltungsschule Gaarbrücken
ist und damit die Bildungsbestrebungen innerhalb der Beamtenschaft
auf das besfe unkerstützt.
Es wurden zum Schluß noch Beziehungen zu den Heimakver—
bänden erwähnt, sowie die Beziehungen zu den Behörden des
Saargebietes und der Regierungskommission.
Der Geschäftsbericht schließt mik einer Mahnung an die Be—
amten und Angestellken, durch restlosen Beitritt aller Standesgenossen
den Verband zu stärken, damit eine wirksame und durchgreifende
Organisalion innerhalb des Saargebiekes geschaffen
werden könne.
Herr Weurer-Berlin nahm sodann das Work zu einem Vorkrag
über das Themar „Existenzfragen der deukschen Kommunalbeamten“.
Von dem Werden, der Notwendigkeit und der Bedeutung der Be—
amtenorganisakionen ausgehend, zeigte er besonders den Existenzkamef,
det Kommunalbegmtenschaft, behandelte Beamkenbe soldung
und Beamtenrecht und kam dann auf Verfassungs- und Verwah
tungsreform zu sprechen. Der Redner führke dazu folgendes aus:
Das Problem der Verfassungs- und Berwal—
tungsreform ist ein Problem, von dem insbesondere diejeni—
gen am meisten sprechen, die am wenigsten davon verstehen. Es ist
schwer, darin Sachverständiger zu sein. Ich glaube sagen zu können,
daß die Organisation der Beamtenschaft in erster Lime in der Lage
ist, von den Dingen etwas zu verstehen, weil sie ja die Verwaltung
hetreiht; und wenn Verwaltungsarbeit gemacht werden muß, wer—
den alle Regierungsfaktoren gut daran tun, sich Rat da zu holen.
An eine Verwaltungsreform ohne Beamtenschaft kann nicht gedacht
werden. Wer das Gegenteil glaudt, wird auf dem Holzweg sein. Es
ist keine einfache Büroreform. Bei der modernen Kommunglver—
waltung braucht da nicht viel getan zu werden. Mit diesem Problem
der Buroreform ist die Verwaltungsreform nicht erschöpft. Eine
tendenzpolitische Frage ist abhängig von einer Verfassungsreform,
die bei den Grundfragen und Existenzfragen der staatlichen Ver—
waltung beginnen muß. Der Städietag hat iich bürzlich Famit be—
aßt und hat ein erneutes Bekennknis zur Verwalkungsreform und
ur Selbstverwaltung abgelegt. Wir haben heute noch genau die—
elbe Sbaatseinkeilung und Verwaltung, wie wir sie zur Zeit der
Dostkutsche hakken. Daß das heute nicht mehr modern sein kann,
ersteht sich von selbst.
Heute im Zeitalter der Zweckmäßigkeit wird man unker Wahrung
ser historischen und kulturellen Beduͤrfnisse dazu übergehen müssen,
u einer größeren Einheitlichkeikt zu kommen; selbst der, der föderaistische
Hedanken hat, muß zugeben, daß der bundesstaatliche Cha—
rakter, so wie wir ihn jetzt haben, unbedingt beseitigt werden muß,
aß aber dagegen die politische Grenze unter allen Umständen be—
tehen bleiben muß. Wenn wir die Verfassungsreform so verstehen,
ann können wir uns dem Gedanken des Einheitsstaates zuwenden.
die Reichsgewalt muß unter allen Umständen gestärkt werden und
s genügt, wenn diejenigen Dinge, die auf einer kulturellen Er—⸗
vägung basieren, den Ländern aberlaffen bleiben. Und so glaube ich,
daß der Heidelberger Rechtslehrer Anschütz nicht Unrecht hat, wenn
ex sagt, daß wir zu der Kommunalisierung der Länder kommen
nüssen. Das sind aber Dinge, die uns im Augenblick nicht so sehr
»erühren, weil sie lediglich von dem Interessenausgleich von Reich
uind Ländern ausgehen. Die Selbstverwaltung oder die deutsche
Stadt hat schon bestanden zu einer Zeit, als die politische Grenze
inders war, über alle Veränderungen der Jahrhunderte hinweg, be—
tanden zu einer Zeit, als Nürnberg noch nicht bayrisch und als
döln noch nicht preußisch war. Ohne die Kraft der Selbstverwal⸗
ung kommen wir auch im neuen Reich nicht aus. Das haben die
ehken 100 Jahre erwiesen, daß die Selbstverwalktung den Hauptinteil
daran hat, daß das Staats- und Wirtschaftsleben sich ge—
soben hat, wenn, auch Bestrebungen vorhanden sind, die Selbst—
jerwaltung zu beseitigen, einige Dinge los zu lösen von der Selbst—
nerwaltung und unter Reichsrecht zu stellen. Ich erinnere daran,
zaß die Arbeitsämter in Deutschland der Selbstverwaltung ent—
ogen worden sind. Die Städte haben mit Recht dazegen protestlert
ind auch wir haben es getan, weil jeder weiß, was zwischen Ar—
eitsvermittlung und Wohlfahrtspflege zusammenhängt. Wir wer—⸗
zen diese Auffassung vertreten, daß bei der Verfassungs- und Ver—
valtungsreform die Frage Raum haben muß, die deutsche Stadt
ind damit das deutsche Reich zu der Blüte zu bringen, zu der wir
m Augenblick gekommen sind. Es ist anzuerkennen, was auf dem
Hebiete der Selbstverwaltung geleistet worden ist. Im ganzen
sesehen, glaube ich, müssen wir bei der Verwaltungsreform als
eutsche organisierte Beamtenschaft mit dabei sein. Wir müssen
zafür sorgen, daß die deutsche Beamtenschaft sich mit dabei betätigt,
veil sie in erster Linie sachverständig ist. Durch die Neuordnung
des Beamtenrechtes, Mitarbeit an der Verfassungs- und Verwal—
ungsreform, Neuordnung des Kommunalbeamtenrechtes wird viel
Arbeit erforderk. Das ist nur möglich, wenn wir eine einige Organiation
darstellen, wenn jeder sich in die gemeinsame Front einreiht.
Erst dann ist es möglich, diese Arbeit mit Leidenschaft und Enthu—
jasmus zu tun, auch einmal etwas zu tun, was nicht bezahlt wird.
Mit dieser Leidenschaft wollen wir auch in Zukunft an die schwere
Arbeit gehen, die noch bevorsteht, und ich denke da an das Hichker—
vort von Ernst Moritz Arndt:
Bitte zu Gott, auf daß kein Leiden Dir heiliger sei
„Auf denn ehrlicher Deutscher
Als die Leiden des Vaterlandes
Und keine Freude Dir süßer sei
Als die Freude der Freiheit.“
Nachdem der Redner geendet hatte, referierte Herr Or. Eisel
iber Besoldungsfragen und die allgemeine Lage der Saar-Kommu—
ialbeamten.
Die nun vorzunehmende Ergänzungswahl des Vorstandes ergab
die einstimmige Wiederwahl der ausscheidenden Vorstandsmitglieder.
Folgende Entschließung, in der egen die langsame Behandlung
der Frage der Gruppierung der Kommunalbeamten Stellung. ge—
rommen wurde, fand einstimmige Annahme.
„Die Hauptversammlung des Verbandes der Gemeindebegamten
und -Angestellten des Saargehietes nimmt mit Bedauern
—XDDD —— „
5
DEeS — A
Taueen — Aut nn ToII2 α —
— ——⏑ — —— —
bürgen für feinste Qualität bei billigsten Preisenl
Beamte ernolten weitevenendes Entgegenkommen.
Ppsanofortefabriu duuσ e_εσ.M.
Geor. 1820 — Saarbr. 3. Eriedrich-Ebertetr. 10 — Teb 244
— DD——
FV ——ꝰ