Full text : 3.1928 (0003)

ENTSCHLIESSUNG DES PFALSISCHEN BEMMIENIAGES

Die zum 3. Pfälzischen Beamtentag in Zwelbrücken zahlreich
versammelte Beamtenschaft der Pfalz erachtet es für ein Gebot
der Stunde laut und feierlich zu bekunden, daß 10 Jahre nach
Veendung des Krieges die Zeif endlich gekommen sein muß, in
der die in dem Vertrag von Versailles niedergelegten Grund⸗
sätze von Völkerbefreiung und Selbstbestimmung u für das
Deutsche Volk links des Rheins 3 werden. Vergeblich
ist die Arbeit des Völkerbundes die Welt zu befrieden, solange
im deutschen Rheine fremdes Kriegsrecht gilt. Wie Ironie klin—
ey die Reden westeuropäischer Sigaatsmänner von moralischer
brüstung und Völkerversöhnung, solange sie dulden. daß eine
Htilitärbittatur in den deutschen Rheinlanden Haß und Erbit—
berung erzeugt. Es steht in schroffem Widerspruch zu der viel⸗
gepriesenen Menschlichkeit und Kultur der westeuropäischen
Rationen, wenn sie grozze Teile eines Kulturvolkes ungeachtet
des Abschlusses von Friedens⸗ und Schiedsverträgen mit ihm
unter Ausnahmerecht und militärischen Druck halten. Laut ser
es aller Welt verkündet, was die Bewohner des besetzten deut—⸗
schen Gebietes 8 Whrt nach Friedensschluß zu erdulden haben
Der Dructk einmer satung von 68 000 Mann lastet auf ihnen.
Diese und ihr Gefolge bewirken eine Wohnungsnot sonder—
rleichen. Kein Deutscher ist davor sicher, wegen des Wohnungs:
dedatfs eines Besatzungsangehörigen aus Haus und Hof verjagt
zu werden. Fruchtbarer Acerboden ist zu Schieß⸗ und Flug—
plätzen entzogen, obwohl der deutsche Boden * Erzeugung der
rotwendigen Lebensmittel nicht ausreicht. ücher, Zeitungen
und Radiosendungen werden noch immer überwacht. Der Ver
lehr deutscher Flugzeuge ist verboten. Die Begriffe von Würde
und Sicherheit der Besatzungstruppen werden in einem 3
uüberspannt, selbft belanglose Vorkommnisse als Verstö
gegen fie nit Geld⸗ und Freiheitsstrafen geahndet werden. Die
Beamten werden selbst für die a Ausführung von
Anordnungen ihrer vorgesetzten Dienststellen von den Besahungs
behörden persönlich zur Verantwortung gezogen. nmicht solten

ogar mit Gefängnisftrafen belegt. Mißliebigkeit bei den Vo⸗
aßungsbehörden zieht unter Umständen auch die Auswelsung
aach sich. Für verschiedene Bocantengruppen besteht noch inimer
die Grußzpflicht gegenüber don Offizieren der Besatzung.
Die Bevölkerung des besetzten Eebietes und insbesondere die
zeamtenschaft empfindet diese Zustände als Fortsetzung des
Trieges im Frieden und als eine schwere Demütigung.
Die Beamtenschaft der Pfalz wendet sich deshalh an das
Weltgewissen und fordert mit allem Nachdruck, daß mit den ge—
childerten Zuständen endlich aufgeräumt wird. Sie verlangt
aher auf Grund des im Vertrag von Versailles dem deutschen
bolke gewährten Rechtsanspruchs die sofortige völlige Räumung
es besehlen Gebietes. Sie hält auch die Saarfrage für lösungs⸗
eif und fordert mit aller Entschiedenheit die baldige Rückgabe
zes Saargebietes zum Mutterlande.
Die Beamtenschaft der Pfalz erkennt dankbar an, daß die
eutsche Reichsregierung sich mit Energie für die Befreiung der
eutschen Rheinlande einsetzt. Im Hinblid auf die jüngsten Ver—
andlungen in Genf erachtet sie es aber für geboten, feierlich
u erklären, daß sie in mit allen Schichten
zes befetzten Gebietes nicht wünscht, datz das deutsche Vaterland
en Abzug der Besatzung mit neuen Lasten insbesondere nicht
an einer weiteren Beeinträchtigung seiner Souvernität erkbauft.
kingedenk ihrer vaterländischen Fiße wollen die pfälzischen
Zeamntten die ihnen auferlegten Lasten lieber weiter tragen,
⸗ erleden, daß sich das Deufiche Reich unter weiters Dentüti⸗
rungen beugt.
schweren Zeiten hat die Beamtenschaft der Pfalz im feften
zusammenhalten mit den übrigen Berufsschichten dem deutschen
Volke die Treue eaezn Dieses und seine Regierungen dürfen
ruch für die Zukunft die feste Zuversicht haben. daß komme was
ommon mag,
fest steht und treu die Wacht am Rhein!

VONDERBUNDESLEIIUNG
Verwaltungs⸗Alademie Saargebiet
Nächste Vorlesungen.
Heute, den 6. Oklober 1928 — Uhr, u Herrt Professot
Dr. Klansing über „Handelsrecht“. (Herr Prof. Or. Klaufing

bitlel die Hörer. Porlesungen eine einfache Tertausgabe
des deulschen Handeisgesebuches mitzubringen
Am Samskag, doen 13. Okkobet 1928, ab 4 Uht, lest Horr Prof
Or. Klausing Aber Handelsrecht“.

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