Ordnung. Es ist doch ein Widerfinn, dicht nebeneinander—
irgende Orte — ich nenne als Beispiel Saawrücden—
Züßersfrende und Dudweiler-Jägersfreude —, die
dauj gleiche Wohnungsvorhälmisse haben, einen in
Srtstintse A, den andern in die Ortstiasse, inzureihen.
Derartige Fälle sind häufig. Die Regierungskommifsion
muß unverzuglich eine Neueinteilung vornehmen und da—
bei von der Tatsache ausgehen, daß das Saargebiet ein
geschlossenes Wirtschaftegebiet ist und darum auch
nur die Sonderklesse und die Ortsklasse A in
Frage kommen. Wohnungsgeld und Orfusllassen—
einteilung müssen so festgesetzt sein, daß sie
der Beamtenschaft das geben, was sie ihrem Wesen nach
geben sollen: die Möglichkeit zur Beschaffung
einer der sozialen Stellung des Beamten
entsprechendenWohnung. In Woee wird
nicht dadurch behoben, und die Wohnungspreise werden
nieet dadurch gesenkt, daß die Regierungskommission bei
der Festsetzung des Wohnungsgeldes für die Beamten⸗
schaft nicht einmal von der Friedensmiete ausgeht.
Wie unbefriedigt die ganze Wirtschaftslage der Beam—
ten ift, erkennt man doch daran, daß der größte Teil der
Benmien trotz Besoldungsreform nicht einmal das Ein—⸗
onmen bezieht, das er vor dem Gehaltsabbau bezogen
hat, ja vielen Beamten sogar nur durch besondere Zu—⸗
schissen selbst das gekürzte Gehalt in seiner bisherigen
Höne erhalten bleibt. In der Feststellung dieser
Tarsache liegt die schärfste Kritik an der ganzen
Beseldungsreform. Durch die ungerechtfertigte
niedrize Festsetzung des Umrechnungsfaktors und durch
die Einführung der Reichsdienstaltersbestimmungen ift
eine groͤße Zahl von Beamten leer ausgegangen. Will
man bebaupten, daß für diese Kollegen die Lage so trag—
bar sei? Glaubt man, diese Beamten könnten mit einem
Einkomnmen leben, das unter dem vor 194 Jahren liegt?
In den Familien herrscht große Rot, die auf kürzestem
Weg: behoben werden muß. Die Regierungskommission
hat doch durch die Einführung der Neuordnung selbst be—
kundet, daß das bisherige Einkommen der Beamtenschaft
unzulänglich war. Soll das auch für die Leerausgegan—
genen gelten? Die Beamtenschaft erwartet Hilfe!
Und noch auf eine Gruppe müssen wir hinweisen, deren
Lage vollständig unbefriedigend ist, das sind die Kommunal⸗
beumten. Wir erklärten schon im Sommer, daß die vor—⸗
läufige Negelung der Regierung wirklich nur vorläufig
gelten könne und recht bald durch eine endgültge Ordnung
abgelöft werden müsse. Es schweben z. Zi. Verhandlun—⸗
gen bei der Regierung, durch die die Regierung veranlaßt
verden soll, die Neuordnung der Vesoldung auch für die
vemeindsbaniten gesetzlich einzuführen. Dos “ dringend
totwendig. Auch die Kommunalbeamten sind Beamten im
dienst der Voltsgemeinschaft. Sie haben darum ein Recht
iuf gleiche Behandlung mit den Staalsbeamten und auf
efetzliche Sicherung ihrer Lage. Die Regelung der Ange⸗
egenheit darf nicht dem freien Ermessen der Gemeinden
erlassen bleiben. Man weiß, welchen Standpunkt manche
gemeindevertretungen in der Frage einnehmen. Ungleich⸗
seit ist aber unerträglich, und Betteln ist unwürdig!
Wenn wir in dem Zusammenhang auch noch einmal auf
zie Angestelltenfrege hinweisen, so geschieht das, weil die
steuregelung auch den bescheidensten Ansprüchen nicht ge⸗
rügt. Auch hier wird eine grundlegende Aenderung, die
den Wünschen der Angestellten entgegenkommt, durchge⸗
ührt werden müssen.
Der Herbst ist da. Die Beamtenschaft s vor der Not⸗
vendigkeit, größere Aufwendungen für den Winter
nachen zu müssen. Das wird der Beamtenschaft, beson⸗
ers der geringbesoldeten und ganz besonders der leer⸗
rusgegangenen, nicht möglich sein. Wir bitten darum die
degierungskommission, dem Antrage der —
3 der Beamtenverbände auf Gewährung von Winter⸗
orschüssen zu entsprechen und die wirtschaftliche Lage der
zeamtenschaft erträglich zu gestalten. Wir begründen
insere Forderungen immer wieder mit dem Hinweis auf
zie Tatsache, daß nur eine vor wirtschaftlicher Not gesicherte
Zeamtenschaft dienstfähig, arbeitsfreudig und unbedingt
uverlässig ist.
Zusammenfassend bitten wir also die Regierungskom⸗
nission, sie möge zu Beginn ihrer Winterarbeit zu Gun—⸗
ten der Beamtenschaft folgende Maßnahmen durchführen:
Erhöhung des Umrechnungsfaltors auf die Zahl des
Börsenkurses mit rückwirkender Kraft.
Erhöhug des Wohnunggeldes, so daß es den tatsäch⸗
lichen Wohnungsverhältnissen Rechnung trügt und Neu⸗—
estsetzung der Ortsklasseneinteilung.
Eesegliche Regelung der Besoldungsverhältnisse der
stommunglbeamten.
Zufriedenstellende Besyldungsregelung für die Ange⸗
ellten.
Sewährung von Vorschüssen zur Beschaffung von
Wintervbrraäten. u.
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