Full text : 3.1928 (0003)

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3. Jahrgang Saarbrücken, den 6. Oktober 1928 Nummer 40
SInbalt: de eerausgeaanaenen. — Ent'schließung des Pfälzischen Beamtentages. — Von der Bundesleituna. — Aus den
rTbanden.

DIELEERAUSCGEGANCGENEN

Daß die Besoldungsreform im Sommer dieses Jahres
leine die Beamtenschaft befriedigende Lösung darsiellt, ist
oft genug und mit aller Deutlichkeit zum Ausdruck ge—
bracht worden. Ja, die Regierung selbst siellte eine Neurege—
lung der Ortsklassenfrage bis zum 1. April 1929 in Auͤs—
sicht und betonte, daß bei der Verabschiedung der Besol—
dungsverordnung die Tatsache der gesetzlichen Stabilisie—
rung des Franken nicht berückssichtigt worden sei. Die Re—
gierung brachte damit zum Ausdruck, daß die soeben
durchgeführte Resorm selbst für sie keine abschließende Re—
gelung der Besoldungsfrage bedeute. Daß die Beamten—
schaft sich der Ansicht der Regierung anschließt und außer
den genaͤnnten Punkten noch eine Reihe weiterer Fragen
als nicht abschließend erledigt betrachtet, ist so selbstver—
ständlich, daß man es garnicht zu betonen braucht. Die
Forderungen, die wir vor Durchführung der Besoldungs
reform aufstellten, waren berechtigt, sind heute noch berech—
tigt und werden darum voll und ganz aufrecht erhalten.
Wenn aber eine Reform abgeschlossen werden muß mit
dem Hinweis auf künftige Regelungen und Aenderungen,
dann ist damit ihre Unzulänglichkeit und ihre Unvollkom—
menheit vor aller Oeffentlichkeit zugegeben. Selbstver—⸗
ständlich war, daß zunächst einmal die Reform durchge—
führt werden mußte. Das ist inzwischen geschehen. Die
Ferienzeit ist auch zu Ende. Die Winterarbeit beginnt.
Auch die Beamtenvertretung hat vor einigen Wochen wie—
der ihre Tätigkeit voll aufgenommen. Nun gilt es, mit
aller Kraft an die Dinge heranzugehen, damit in aller—
nächster Zeit die größten Fehler der neuen Besoldungs—
ordnung beseitigt werden.
Wir haben im abgelaufenen Besoldungskampf um die
Uebernahme der Reichsbesoldungsordnung gekämpft.
Grundsätzlich hat man unseren Wünschen entsprochen und
die Reichs- bezw. Staatsbesoldungsordnungen übernom—
men. Mit der grundsätzlichen Forderung verbanden wir
aber selbstverständlich die finanzielle. Denn jede Besol—⸗
dungsreform erhält doch erst durch die Tatsache Inhalt,
daß sie die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beamtenschaft
verbessert. Wir hatten darum immer und immer wieder
den Börsenkurs als Umrechnungsfaktor gefordert. Denn
nur die Einführung des Börsenkurses hätte unserer
Rechtslage Rechnung, getragen und die Wirtschaftslage
aller Beamten verbessert. Das ist leider nicht geschehen.
Man errechnete für die zurückliegende Zeit die Gehälter
mit 5,6, und für die kommende Zeit wurde als Umrech—
nungsfaktor 3,7 bestimmt. Außerdem wurde noch durch

eine in keiner Weise den saarländischen Verhältnissen
Rechnung tragende Wohnungsgeldfestseßung das Einkom—
nen der Saarbeamten gegenüber dem der Reichsbeamten
dermindert. In derselben Richtung wirkten sich auch die
derabstufungen der Orte durch die Einführung eines nicht
orgfältig durchgeprüften Ortsklassenverzeichnisses aus.
Alle diese Umstände machten sich letzten Endes dahin gel—
end, daß auch die neue Besoldungsordnung keine befrie—
digende Wirtschaftslage geschaffen hat. Die Beamtenschaft
nuß bei ihrer Forderung auf voillständige Gleichstellung
nit den Reichskollegen bleiben. Die Gleichstellung ist aber
anicht durchgeführt, so lange nicht auch in der Einkommensjöhe
 vollständige Gleichheit besteht. Selbstver⸗
tändlich hängt die ganze Frage vom Um—
echnungsfaktors ab. Erst wenn der Umrechnungsfaktor
dem Börsenkurs entspricht, wird eine fühlbare Erleichte—
rung eintreten. Darum muß die Frage des Umrechnungs—
aktors zuerst zum Abschluß gebracht werden. Wir verlan—⸗
zgen darum von der Negierungskommission Einführung
des Börsenkurses als Umrechnungsfaktor mit rückwirken
der Kraft. Durch das Abkommen von Baden-Baden ist
der Saarbeamtenschaft Gleichstellung verbürgt worden.
Dder französische Franken ist nun bald zwei Jahre tatsäch—
ich und seit drei Monaten gesetzlich stabilisiert. Wir stehen
ruch noch heute auf dem Standpunkt, daß uns mit der
kinführung der neuen Reichsbesoldung am 1. Oktober
1927 auch der Börsenkurs hätte gegeben werden müssen.
Der Franken war damals stabil und hatte auch schon durch
eine längere Periode bewiesen, daß er befestigt sei. Es
ann doch unsere Rechtsansprüche nicht berühren, daß
Frankreich aus irgendwelchen Gründen die Stabilisierung
einer Währung nicht gesetzlich durchführt. Ganz unbe—
rechtigt ist es aber, wenn uns nun die Regierungskommis—
ion immer noch den Börsenkurs vorenthält. Jetzt fehlt
azuch der früher noch vorhandene formale Grund. Wir
sordern darum mit allem Nachdruck rückwirkende Einfüh—
rung des Börsenlkurses als Umrechnungfaktor.
In der Wohnungsgeldfrage muß mindestens in der
Richtung ein Ausweg gefunden werden, daß das Woh⸗—
nungsgeld derart erhoͤht wird, daß auch den Beam—
ten, die durch die Lage der Verhältnifsse
zezwungen sind, höhere Aufwendungen für ihre
Wohnung zumachen, inetwaein Ausgleichge—⸗
geben wird.
Die Unhaltbarkeit der Ortsklasseneinteilung zeigt sich
jetzt in ihrer ganzen Schärfe nach der Durchführung der

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