gelten mit der Außerkraftsetzung der alten BeseOals aufge⸗
hoben. Vom 1. Oktober 1927 ab werden die Dienstalterszulagen
nach Maßgabe der neuen Bestimmungen und auf der Grundlage
der erfolgken Ueberleitung gewährt. Bezüglich der nach dem 30.
9. 1927 erfolgten Beförderungen und Versetzungen vergleiche Rr.
v und Rr. 90 Abs. 1und 2 B. V.
(2) Die ersten planmäßigen Anstellungen von Beamten, die
nach dem 30. 9. 1027 erfolgt sind, sind nach den neuen Beftim
mungen neu vorzunehmen und zwar nach derjenigen Bes.Gr. in
die die Beamten übergeleitet werden, die 9 bereits am 80. 8.
1927 in der in Betracht kommenden älten Bes.Gr,. befanden.
qur Eingruppierungsübersicht und den Ueberleifungsvorschriften.
r. 102:
Den Beamten der gentra orwaumms des Landesrats und der
Generalfinanzkontrolle werden nichtruühegehaltsfähige Ministe⸗
— nach der Beilage zur Eingruppierungsübersicht ge⸗
währt. Diese Zuülagen dürfen an Beamte unter 28 Jahren nur
gezählt werden, wenn sie eine mindestens fünfjährige Gesamt—
dienstzeit (bei der Iegtretgerautuns und bei der Lokalverwal⸗
tung) aufzuweisen haben. Als Seen Mens kommt nur eine
ununterbrochene Dienstzeit im Beamten⸗, Angestelltens oder Ar—⸗
beiterverhältnis bei einer staatlichen Verwaltung im Saargebiet
in Frage.
Die Gewährung der Ministerialzulage in Höhe von 3300 Frs.
o60
Mitte lung mesch —A——
Die Besoldungsfrage der Staatsangestellten ist leider eschaftsbericht.
immer noch nicht in irgendeiner Form jur Erledigung ge— eeeeee Jahresrechnung.
kommen. Die Arbeitsgemeinschaft der Beamtenverbände henehmigung des Haushauplanes 1928.
hat am 20. September eine Besprechung mit Herrn Prü⸗ kFristenzfragen der deukschen Kommunalbeamten.
sident Wilton in der Angelegenheit gehabt. Ueber das Referent: Geschäftsführer Meurer-Berlin.
Ergebnis können wir aus technischen Gründen erst in der Besoldungsfrage und allgemeine J
namsien Rummer vberichten. M. Referent: Geschäftsführer Or. Eisel.
Verband der Gemeindebeamten n. Angeftelllen des Saargebietes ega nungewahl des Vorstandes.
Saarkomba⸗ erschiedenes.
Eintadung. v Im Namen des Vorllamed sel
Am Samstag, den 6. Oklober 1028, nachmittags 83.30 Uhr, findet e
in dem Saale des „Turnvereins Sgarbrücken von 1848“, Saar- 1. Vorfitzender. 1. Geschäftsführer.
hrücken 1, Heudukstraße, unsere diesjährige ordentliche Abends veranstalket die Orksgruppe Saarbrücken des Verbandes
Hauptversammlung inen Unterhaltungsabend, zu dem unsere Verbandsmitglieder mit
Familienangehsörigen herzlich eingeladen sind.
in Beamte der Besoldungsgruppe A2ae darf nur erfolgen, wenn
zurch die Fersrauennern etit ist, daß die Voraus⸗
etzungen hierfür (Referententätigtkeit) vorliegen Die zustän⸗
igen Verwaltungsstellen ohen daher diesbezuügliche Anträge in
ew indealle an die Personalkommission einzureichen
r. 103:
Die nicht handwerksmäßig vorgebildeten Telegraphenleitungs⸗
rufseher der alten Besoldungsgrüppe III, die wie die Postschaff⸗
ier behandelt werden und demgemäß in die Bes.Gr. A 112 über⸗
zeleitet werden, können auf besonders wichtigen, an sich eine
sandwerksmäßige Vorbildung erfordernden dientrohen die das
Nitglied der Regierungskommission für öffentliche Arbeiten im
kinvernehmen mit dem Mitglied der Regierungskommission für
Finanzen festzustellen hat, zu iteeen der
Bes.Gr. A 102 befördert werden.
Schlußbestimmungen.
sir. 104:
Diese B.V. treten mit Wirkung vom 1. 10. 1927 ab in Kraft.
Mit dem gleichen Zeitpunkt treten alle entgegengesetzten bis—⸗
herigen Vorschriften außer Kraft.
Saarbrücken, den 18. Juli 1928.
Das Mitglied der Regierungskommission für Finanzen:
gez. Morize.
statt.
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