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tags ne a aee auch des Beamtenbundes
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3. Jahrgang Saarbrücken, den 22. September 1928 Nummer 88
Inhalt: Entschließungen des 9. Rheinischen Beamtentages. — Ist die Versetzung eines Beamten in ein Amt von geringerem
Range zulässig? — Ausführungsbestimmungen zur Ver ordnung betr. die Besoldung der staatlichen Beamten des Saar—⸗
gebietes vom 18. Juli 19228. — Aus den Verbünden.
v
ENTSCHLIESSUNCGEMNDES O. RHEINISCAENBEAMTIENIAGES
—— der Beratungen des 9. Rheinischen Beamtenlages
wurden folgende Entschließungen angenommen:
egee Der Hauptausschuß des Landesverbandes
Rheinland des Deutschen Beamktenbundes verurtkeilt
die durch die 18. Besoldungsergänzung vorgenommene und im
Besoldungsgesetz vom Jahre 10927 festgelegte Umwandlung des
Orkszuschlages in einen Wohnungsgeldzuschuß und bedauert die
weitere Verzögerung der Veuaufstellung des Ortsklassenverzeichnisses.
Er erwartet die Wiedereinführung des Oriszuschlages
Der deutsche Beamkenbund wird daher 3 diese Wiederein⸗
führun , zu bekreiben und sich für eine baldmögliche
edunete des Orksklassenverzeichnisses einzusetzen.
Oertliche Sonderzuschläge: Der Vorstand des Landesverbandes
Rheinland ersucht den D. B. B., sich bei der Reichsregierung
für die Gleichstellung der Reichsbeamken mit den preu—⸗
e Beamten in der Gewaͤhrung der Sonderzuschläge für die
WMonate Oktober bis Dezember 1927 immer wieder einzusetzen.
Sollte die Aenrealseo auf ihrem bisherigen Standpunkte
verharren, so ist vom D.B.B. zur Klärung der Frage der Vechtsveg
unverzüglich zu beschreiten. Der Gauverband Pfalz ist entschlossen,
in der Erlangung der Abfindungsbeiträge, die im Gebieke
des Freiftaates Bayern nicht bezahlt worden sind, helfend zur
Seite zu stehen, wenn die Verhandlungen des Gauverbandes mit
der bayerischen Regierung ergebnislos verlaufen sollten.
Anrechnung der Dienstzeit im besetzten Ge—
biete. Der Vorstand des Landesverbandes Rheinland wird
beauftragt, sich weiler um die erhöhte Anrechnung der im be—
setzten Gebiet verbrachten Dienstzeit zu bemühen. Der deutsche
Beamtenbund und die Reichsregierung sind zu einer klaren und
alsbaldigen Stellungnahme in dieser Fon zu veranlafsen.
Gebtdie Lande am Rhein, gebbdas Saargebiet
frei! Eine besondere Bedeutung hat die Entschließung, die in
der rase der Räumung der noch besehzten rheinischen Gebiete
und des Saarlandes angenommen wurde. Sie lautek: Seikt zehn
Jahren leidet die rheinische Bevölkerung unker den durch die
Besatzung geschaffenen Berhälknissen. Wenn diese sich auch in
den letzten Jahren durch die Einwirkung unserer Skaalsmänner
gebessert haben, so bleibt doch der Zustand unerkräglich, nicht frei
. sein. Insbesondere ist die Beamtkenschaft des beseßten Ge—
iekes unker ein Ausnahmerecht gestellt, das, wie Vorgänge in
gter Zeit wiederholt beweisen, zu unerträglichen Zuständen
führt. Die rheinische Beamtenschaft und mit ihr die gesamke
rheinische Bevölkerung kann nicht verstehen, daß nach Locarno
und Thoiry, daß krotz Völkerbund und Kelloggverkrag eine Be—
satung noch aufrecht erhalten wird. Erfreulicherweise mehren
sih bei unseren früheren Gegnern die Skimmen, die die Haltlosigeit
der nahene erkannt haben und ihre Aufhebung fordern.
Hört alle den Ruf der dem wahren Frieden dienenden Menschen!
Denn eine Befriedung Europas kann nicht kommen, solange es
Machthaber und Bedrückte gibt. Der einzige Weg, der zu WVöl—
kerversöhnung führt und den kräfteverzehrenden und zerstörenden
Haß beseitigt, ift die Befreiung des rheinischen Bodens.
Darum: Gebt die Lande am Rhein, gebt das Saargebiet frei!
Berufsbeamtentum. Der theinische Beamkentag sieht
nit großer Sorge den drohenden Gefahren für das Berufsbeam—
entum entgegen und verlangt die schleunigste Beseitigung der
Paragraphen 40443 des Besoldungsgesetzes, die einen Abbau
»es Berufsbeamtentums bedeuten. Er fordert mit aller Ent—
chiedenheit die Erhaltung und Förderung des deulschen Berufs-»eamktenkums
auf öffentlich-rechtlicher Grundlage.
Besoldung: Der rheinische Beamtentag gibt seiner leb
»aften Entrüstung darüber Ausdruck, daß das leßte Besoldungs
gesetz in keiner Weise die gegebenen Versprechungen erfüllt hat.
Besonders schwer werden dabei die Beamten der unteren Besoldungsgruppen
irden Der rheinische Beamtentag fordert ins-»esondere
die Durchführung der im Intkeresse der Beamten ge⸗
aßten Entschließungen zum Besoldungsgesetz des alten Reichsages.
Für die preußischen Beamten verlangker, daß sie in ihren
Bezügen mit den Reichsbeamten gleichgestellt werden.
Beamkenrecht: Der rheinische Wen uentapedaueet daß
zie Schaffung eines einheitlichen, neuzeitlichen Beamtenrechtes
und des Beamktenverkrekungsgesetzes noch immer nicht erfolgt ist,
ind er erwartet, daß Regierungen und Volksverkretungen die den
Beamken durch die Reichsverfassung gegebenen Zusicherungen
iunmehr in kürzester zut erfüllen.
Organisationsfragen. Den Landesverband Rheinland
m deutschen Beamkenbund erfüllen die bisher bekannk gewordenen
Vorschläge für die neuen Satzungen des D.B. B mit ernster Be—
orgnis. Er hält es für außerodenklich bedenklich, in der Leitung
der einzelnen Organe einen ständigen Wechsel eintreten zu lassen,
ind befürchtet, daß die Tätigkeif und der Einfluß der Organe
»adurch stark beeinkrächligt werden können. Es wird sich un⸗—
weifelhaft für die Gesamkorganisation nachteilig auswirken, wenn
zie Bedeutung der Orkskarkelle so stark unkerschätzk wird, wie es
inscheinend geschehen ist. Der Landesverband Rheinland be—
ürchket, daß die organisatorische Tätigkeit der Kartelle wesentich
gehemmt wird. Er verkennt nicht, daß die Säulen (die Orjanisation
der einzelnen Beamkengruppen) die eigentlichen Träger
ind Förderer des D. B. B. sind, und daß die Satzungen dem Rechuung
kragen müssen, er bittet, aber auch zu bedenken, daß die
zarkelle die Träger und Förderer des Bundesgedankens sind und
nfolgedessen im D. B. B. die gleiche Bedeutung haben, wie die
Außenorgane anderer wirkschafilicher Organisationen. Er ersucht
eshalb den Bundesvorstand dringend, die Beschränkung der
Rechte der Außenorgane nicht zu überspannen, weil die or—
janisakorischen Folgen sonst nicht abzusehen wären. Die Säulen⸗
derkreter des Landesverbandes Rheinland werden gebeten, bei
hren Hauptvorständen darauf hinzuwirken daß die Provinzial-»erbände
und Orkskarkelle in ihrer jetzigen Form, wenn auch mit
inderer Einkeilung, erhalten bleiben.