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für Anze-gen, Dienstag mittag. des Saargebietes

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3. Jahrgang Saarbrücken, den 5. September
Inhalt: Die Besoldung der Staatsangestellten. — Der 9. Rheinische Beamtentag. — Eisenbahnwissenschaftliche Vortrags⸗
woche der Verwaltungs-⸗Akademie Saargebiet. — Verordnung betreffend Abänderung des Landratsstatuts vom
2. November 1921. — Verordnung betr. Gewährung von Kinderbeihilfen in Fällen, die durch die Besoldunasordnung
vom 13. Juli 1928 nicht geregelt sind. — Von der Bundesleitung. — Aus den Verbänden.

Nummer 37

DIE BESOLDUNG DER STAATISANCGESASTELLVEN

Die Erledigung der Besoldungsfrage für die Staatsange—
stellten scheint zu einer Wiederholung der Verschleppung,
wie wir sie bei der Beamtenbesoldungsregelung erleben
mußten, werden zu wollen. Schon sind zwei Monate seit
der Verabschiedung der Beamtenbesoldung verstrichen und
noch ist weder eine Erledigung der Angestelltenbesoldung
erfolgt, noch sind die Vorarbeiten so weit gefördert, daß mit
einer sofortigen Entscheidung zu rechnen ist. Wir hatten
in der Nr. 35 unserer Zeitschrift schon einmal über den
ganzen Verlauf der Verhandlungen berichtet und erwähnt
daß die Regierungskommission die Angelegenheit bis zu
ihrer Sitzung am 12. September vertagt habe, weil zu der
Sitzung der Regierungskommission am 22. August der Vor⸗
schlag der Personalkommission nicht vorlag. Es sollte nun
in Ausführung eines Beschlusses der Arbeitsgemeinschaft
der Beamtenverbände am 28. August versucht werden, die
Arbeiten der Personalkommission so zu fördern, daß ihr
Vorschlag am 12. September der Regierung vorliegen
und die Verabschiedung der Angestelltenbesoldung
möglich würde. Leider mußte am folgenden Tage
festgestellt werden, daß zunächst noch keine Erledigung
durch die Personalkommission möglich wäre, weil die
Mitglieder sich fast alle in Urlaub befänden und darum
die Kommission nicht beschlußfähig sei. Die Arbeitsgemein—
schaft der Beamtenverbände beschäftigte sich am 3. Septem—
ber noch einmal mit der Angelegenheit. Es wurde eine
Kommission mit der Aufgabe betraut, sofort mit den Mit—
gliedern der Personalkommission in Verbindung zu treten,
um festzustellen, wie die Regierung die Angestelltenbesol⸗
dung zu regeln gedenke und wie weit die Angelegenheit ge—
fördert sei. Was die Kommission feststellen konnte, ist leider
sehr wenig erfreulich. Der Vorsitzende der Personalkommis—⸗
sion, Herr Generalsekretär Pierrotet, ist Ende August in
Urlaub gegangen, ohne daß die Personalkommission in der
Angesteltenbesoldungsfrage etwas unternommen hat. Dem⸗—
8 liegt der Regierungskommission zu ihrer Sitzung am 12.
September wieder kein Vorschlag vor, so daß eine Verab—

schiedung der Angestelltenbesoldung auch diesmal nicht zu
erwarten ist.
Die Arbeitsgemeinschaft hatte es den einzelnen Verbän—
den überlassen, ihre Mitglieder in Versammlungen zu unter—
richten. Bei den stattgefundenen Versammlungen handelte
es sich nur um solche Verbandsversammlungen Wenn ein
der Arbeitsgemeinschaft angeschlossener Verband durch die
Finladung zu seiner Versammlung und durch seine Bericht⸗
rstattung den Anschein erweckte, als handele es sich um eine
aͤllgemeine Staatsangestelltenversammlung, so entsprach das
ticht den Tatsachen. Im Interesse einer gedeihlichen Zu—
ammenarbeit zwischen den Verbänden muß selbstverständ—
ich verlangt werden, daß jeder Verband sich im Rahmen der
rufgestellten Richtlinien bewegt und es unterläßt, auch nur
jen Anschein zu erwecken, als nehme er besonders die Inter⸗
ssen irgendeiner Gruppe wahr. Das ist besonders dann
u fordern, wenn es in keiner Weise den Tatsachen ent—
pricht. Der Beamtenbund darf für sich in Anspruch nehmen,
ederzeit seine Arbeit und seine Kraft selbstlos in den Dienst
zer Arbeitsgemeinschaft der Beamtenverbände gestellt zu
sjaben; er verlangt aber, daß alle mitarbeitenden Verbände
ich in ihrer Arbeit an die gemeinsam festaelegten Richt-—
inien halten.
So wie es oben geschildert ist, liegen die Dinge bis heute
ür die Angestellten. Jedes Wort, das man noch zur Be—
zründung der Notwendigkeit einer Besoldungsregelung für
zie Staatsangestellten sagen wollte, ist eigentlich zu viel.
Wir haben immer und immer wieder in der Vergangenheit
ruf die Not der Beamtenschaft hingewiesen. Was für die
Zeamtenschaft galt, gilt in gleichem oder noch stärkerem
Maße für die Staatsangestellten. Warum müssen im Saar—
gebiet alle diese Dinge monatelang hingeschleppt werden?
Parum muß bei den Beteiligten so viel Verbitterung, Ent⸗
äuschung und Verärgerung angesammelt werden? Warum
nuß in den Menschen die doch für die Allgemeinheit ar—
zeiten, zuerst alle Arbeits- und Berufsfreude ertötet wer—
den? Jas ist unbegreiflich, vor allen Dingen dann. wenn

Kollegen, besucht den Pfülzischen Veamtentag in Zwpeihrüchen
Beachtet die Einladung unter „Von der Bundesleitung“ in dieser Rummer !“?“;

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