Full text : 3.1928 (0003)

Nach der Altersgrenzenverordnung hätte er bereits zum 1. 10.
930 auszuscheiden. Es würde sich zunächst ein B. D. A. vom
.10. 1930 — (2 4 20) * 1. 10. 1808 ergeben. Da er aber im
zünstigsten Falle nur das alte B. D. A. in Bes.e-Gr. Vlll (P7T)
zom 1. 10. 1911 wiedererhalten kann, ist sein B. D. A. auch in
der Bes.“Gr. A 4Aeè auf den 1. 10. 11 sestzusehen
Nr. 93:
Nach 86 Abs. 3 Ziffer d wird das B. D. A. beim Uebertritt
us der Bes.Gr. A8b (R 8 b) in die Bes-Gr. A 7 77]
owie beim Uebertritt aus der Bes.Gr. A 10 a (R 10, B 14)
n die Bes.⸗«Gr. A Sa, (R 8Ss, EB II höchstens um 4 Jahre ver⸗
ürzt. Dieser Zeit von 4 Jahren sind übergangsweise soviele
VYonate hinzuzurechnen, als die Beförderung vor dem 1. Oktober
931 erfolgt. Es darf also z. B. bei einem mit Wirkung vom
April 1928 aus der Bes.Gr. A 102 (R 10, E 14) in die Bes.⸗
vr. ASa (R8S a, B II) beförderten Beamten das B. D. A. um
jöchstens 7 Jahre 6 Monate verkürzt werden. Beim Uebertritt
Kr. 90: ius der Bes⸗Gr. 4 10b kw (E 142) in die Bes.Gr. A 82
(1) Ist ein Beamter mit Wirkung von einem Tage zwischen 3 ) ist sunngemutß zu versahren
dem 30. 9. 27 und dem Tage der Vertündung dieser Bes.O. in t. 94 F
eine andere Planstelie derselben alten Bes.-Gr. versetzt worden, (1) Nach den Anmerkungen 325 zur Diätenordnung für die
während in der neuen Bes.O. die verlassene und die neue Plan— ußerplanmäßigen Beamten erhalten die am 30. 9. 1927 im
stelle verschiedenen Bes-Gr. zugeteilt wird, so ist der Beamten dienste gewesenen außerplanmäßigen Beamten ihr um 2 Jahre
zunächst in die seiner alten eene eeeende neue Bes⸗ erbessertes D. D. A. Siernach erhalten:
Gr. und sodann aus dieser mit dem Zeitpunkt der tatsächlich a) Zivilanwärter im ersten bisherigen Diätendienstjahre die
elaten Iennne q Ie seider e ehe entsprechende Bezüge des 3. Diätendienstjahres,
neue Bes.-Gr. überzuleiten. Eine Ausnahme hiervon machen a i ü iäten⸗
F * — — * aeete m “Q isen Diätendienstjahre die Bezüge des 4. Diäten
übergeführten Zugführer, die so zu behandeln sind, als wären sie * 4 5 3
3 aͤm 30. Vuee J 8 ndealz wären su m 3. bisherigen Diätendienstjahre die Bezüge des 5. Diäten⸗
eueen. ienstjahres, J —
(2) Ist ein Beamter mit Wirkung von einem Tage zwischen im 4. 5. 6. und 7. bisherigen Diätendienstjahre das An—
dem 809. 27 und dem Tage der Veeen — dageundgeart der Bes.⸗Gr, in der die erste planmäßige
eine Planstelle befördert vder verseßzt worden, die in der alten Anstellung erfolgt. L A.
Bes.Oeiner anderen, in der neuen Bes. O. aber derselben Bef.— im 8. und 9. bisherigen Ziatepdienstsahre die Bezüge der
Gr. wie die verlassene Planstelle zugeteilt ist, so ist die Beför— 2. Dienstaltersstufe dieser Bes-Gr. usw.
derung oder Versetzung für die Eingruppierung bedeutungslos. VLersorgungsanwärter im 1. bisherigen Diätendienstjahre die
(3) Die am 30. 9. 1927 im Dienst gewesenen außerplanmäßigen Bezüge des 8. Diätendienstjahres v den Bezügen des 4.
Beaimten erhalten die Grundvergütungssätze nach der, Bese⸗Gr Diätendienstjahres der Zivilanwärter entsprechen),
in der fie bei regelmätzigem Verlauf ihrer Dienstlaufbahn erlt⸗ im 2. bisherigen Diätendienstjahre die Bezüge des 4. Diätenmalig
 planmäßig angestellt werden. dienstjahres (die den Bezügen des 5. Diätendienstjahres der
Nr. 91: givilan wärter zutpremens; O ed
42 * 4 „ 4. 5. und 6. bisherigen Diätendienstjahre das An—
Die Vorschriften der neuen Bes.O. und dieser B. V, die hin— m **
— der Berechnung des B. 8 A. für d et And — der Veser, in der die erste planmanßige
Der er aae d rigen Ver ruten dNrsen we m J 5 bisherigen Diätendienstjahre die Bezüge der
planmäßig angestellten Beamten nur angewendet werden, wenn 27 — iensta ersstufe dieser BeßeGr. usw.· 23
und soweit dies in der Bes⸗O. oder in den B.V.ausdrucklich Weibliche Beamte der Deutschen Reichspost. die, vor dem
vorgesehen ist. Dasselbe gili entsprechend für das D. D. unt .. 1825 als quherplanmäige Beamte singestellt worden
die außerplanmaßige Dienstzeit ind, im 3. bisherigen Diätendienstjahre die Bezüge des 5.
R diätendienstjahres 8 den Bezügen des 2. Diätendienst⸗
32 sur die B des B Da ahres der übrigen Zivilanwärter entsprechen),
eispiel für die Berechnung des B. D. A. für die Beamten, i i tensti 3 zäten⸗
bezüglich derer die — —E—⏑—— —— daß n v een Dn ersee
Verkürzung des B. D. A. keinesfalls 4 Jahre übersteigen und ebeee — n In Vehnen Ioe Dictendienstzahres der
verhindern darf, daß die Beamten 2 Jahre vor Erreichung der rigen Jivi anwartor vntprechem.
Altersarenze das Endgrundgehalt erreichen: im 5, bisherigen Diätendienstjahre die uae de 7. Diäten⸗
Ein am 15. Juli 1865 geborener ereicgae der alten Bes.⸗ dienstiahres den Bhigen des 4. Diätendienstlahres der
erne pete rcene Wetelrgtat deteu ibrigen Zivilanwärter entsprechen),
Nach den Ueberleitungsbestimmungen zur Bes.“Gr. A Aô erhält m 6 bisberigen Diätendienstjahre die Bezüge des 8. Diäten⸗
er vom 1. 10. 1927 ab ein B. B. A vom 1. 10. 1927 14 dienstiahres (die den Bezügen des 5. Diätendienstiahres der
1. 10. 1918. Mit diesem B. D. R. würde er am 1. 10. 33 das ibrigen Zivilanwärter entsprechen),
Höchstgehalt der Bes.“Gr. A 4e erhalten. deim 7., 8. 9. und 10. bisherigen Diätendienstiahre das An—
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