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Zeitschrift
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3. Jahrgang Saar. Zen, den 1. September 1928 Nummer 85
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Inhalt: Unerledigte Vagedungesaaen — zur Verordnung betr. die Besoldung der staatlichen
Beamten des Saargebietes vom 13. Juli 1928. — Aus den Verbänden.
UNERLEDIGTE BESOLDUVUNGSFRAGEN
Es ist bekannt, daß es der Beamtenvertretung nur durch gebenden Stellen in Verbindung gesetzt und konnten fest⸗
den Einsatz aller Kräfte gelang, die Verabschiedung der sellen, daß die Errechnungen für den allergrößten Teil
Besoldungsreform am 13. Juli zu erreichen. Die Urlaubs- der Ruhestandsbeamten und der Hinterbliebenen bereits
zeit stand vor der Tür, und es war klar, daß eine Er- hurchgeführt sind und der Rest mit der größten Beschleu⸗
— diesen Tagen we—
lich geworden wäre, wenn es damals nicht geschah. Die jen der regelmäßigen Monatszahlungen eine kleine Ver—
Verwaltungen hatten wenigstens die notwendigen Vor- ögerung eintreten. Wir hoffen aber beftimmt, daß in
bereitungen getroffen, und so konnten die Errechnungen illernächster Zeit auch die Veieranen und die Hinterblie—
so beschleunigt werden, daß kurz vor oder kurz nach dem enen der Beamtenschaft die genauen Errechnungen und
L.August die Nachzahlungen geleistet wurden. Mauchem Lachzahlungen in die Hand bekommen. Das ist auch
Familienvater wurde durch die Zahlung schwere Sorge darum noiwendig, weil das Reich durch die lang
abgenommen, und manchem im Dienste ermüdeten Beam- derzögerte Erledigung der Besoldungsfrage im Saarge
ten wurde die Möglichkeit zu einer kurzen Erholung ge diet die Pensionsunterschiedsbeträge nicht feststellen und
geben. Es soll auch anerkannt werden, daß Herr Präsi demgemäß auch die Zuschußzahlungen nicht leisten konnte.
dent Wilton größten Wert auf eine beschleunigte Erledi. Es ist zu erwarten, daß die ganze Angelegenheit bald
gung der Auszahlungen legte und entsprechende Anwei- vieder in geordnete Bahnen geleitet sein wird.
sungen gegeben hatte. Es ist darum umsomehr verwun— Für die Kommunalbeamten und -Angestellten hat die
derlich, daß es auch heute noch Beamtengruppen gibt, die Reg.Kommission durch ihre Verordnung vom 27. 7. 28
nicht im Genufse ihrer Nachzahlung sind Wir wollen eine vorläufige Entscheidung dahingehend getroffen, daß
heute nicht näher auf, die Dinge eingehen kbis auf weiteres 5 Prozent der bisherigen Bezüge al⸗
und hoffen, daß der Hinweis genügt, die Erhöhung und Vorschuß gezahlt werden. Die Löfung kann
betresffenden Stellen daran zuü erinnern, darurlich nicht befriedigen; immerhin aber schließt sie eine
was sie der von ihr auch zu betreuenden zrundsätzliche Entscheidung für die Einführung der Neu—
Beamtenschaft schuldig sind. Jedenfalls ist es ordnung in den Kommunen in sich. Das JInterefse der
eine Rücksichtslosigkeit, Beamten dadurch um ihre Erho- dommunalbeamten aber erfordert die baldige Bekannt—
lungsmöglichkeit zu bringen, daß eine Verwalitungsstelle zabe der endgültigen Richtlinien durch die Regierungas—
die technischen Arbeiten nicht rechtzeitig erledigt. Die ommission.
Verwaltungen sollten die wirtschaftlichen Verhältnisse Vollständig unerledigt ist noch die Besoldungsfrage für
ihrer Beamtenschaft im Saargebiet doch soweit kennen, die Angestellten. Mit dem Abschluß der Beamtenbesol—
um zu wissen, wie sehr jeder auf seinen Betrag wartet dung trat ein scheinbarer Stillstand in der Behandlung
und mit ihm rechnen muß. Erfreulicherweise sind es Aus- all der Fragen ein, weil anschließend einige Mitglieder
nahmefälle. Trotzdem müssen wir die Tatsache feststellen der Regierungskommission in Urlaub gingen. Tatsächlich
und sie aufs schärfste verurteilen. aiber wurde die Frage der Angestellten weiter bearbeitet,
Die Regelung der Bezüge der Ruhestandsbeamten und ind der Sitzung der Regierungskommission vom 31. Juli
der Hinterbliebenen wuͤrde durch die Verordnung der ag ein Enltwurf vor, der eine Einführung der Reichs—
Regierungskommission in der Weise vorgenommen, daß ngestelltenbesoldungsordnung vorsah. Die Regierungs—
sie die genannten Gruppen in die neue Ordnung über⸗ ommission verabschiedete aber die Frage nicht, sondern
führte. Die Bezüge der Ruhestandsbeamten und Hinter- deauftragte die Perfonalkommission mit der Ausarbeitung
bliebenen werden ab 1. Oktober 1927 nach den Bestim⸗ ꝛines Vorschlages. Da aber inzwischen die meisten Mit—
mungen und nach den Sätzen der neuen Ordnung errech- dlieder dieser Kommission in Urlaub waren, hat sie ihren
net. Die Ueberführung findet nach den Grundsätzen statt. Auftrag bisher noch nicht erledigt, so daß auch in der
die anzuwenden gewesen wären, wenn der Ruhestands- Regierungskommissionssitzung am 22. August die Besol⸗
beamte oder der verstorbene Beamte am 1. Oktober 1927 dungsfrage der Angestellten nicht abgeschlossen werden
noch im Dienst gewesen wäre. Wesentlich ist aber auch 'onnte, sondern auf die Sitzung vom 12. September ver⸗
hier die Frage: Wie steht es mit der Durchführung der choben wurde.
Verordnung? Die Ferien gehen ihrem Ende entgegen. Die Kommis—⸗
Wir haben uns in den letzten Tagen mit den maß⸗ lionen werden wieder beschlußfähig. Aufgabe der Arbeits—
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