Full text : 3.1928 (0003)

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Dewn Beamtenbund
Zeitschrift
des Beamtenbundes
des Saargebietes

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Nummer 34

3. Jahrgang
Inhallt: Bundesarbeit — Ausführungsbestimmungen zur Verordnung betr. die Besoldung der staatlichen Beamten des
Saargebiektes vom 13. Juli 1928 — Mitteilungen der Beamtenbank — Aus den Verbänden.

BUNDESABRBEIT.

Am 183. Juli ist die Besoldungsordnung von der Regie—
rungskommission verabschiedet worden. Der damit zu einem
vorläufigen Abschluß gebrachte Besoldungskampf bedeutete
auch den Abschluß einer Arbeitsperiode, wie sie der Be⸗
amtenbund des Saargebietes bisher noch nicht erlebt hat.
Die Arbeitshäufung lag in der Natur der hiesigen Ver—
hältnisse, in der endlosen Hinausschiebung der Enischeidung
und in der unhaltbaren wirtschaftlichen Lage der Saar—
beamtenschaft begründet. Nichts durfte versaäͤumt werden,
und kein Schritt ist unterblieben, von dem sich die Bundes—
leitung auch nur in etwa einen Erfolg versprechen konnte.
Das Werk ist teilweise vollendet, die Arbeit ist getan und
willkommene Ferienruhe wird Gelegenheit geben zum
Sammeln neuer Kräfte zu neuer Arbeit.
Die Besoldungsreform führte uns nicht an das gewünschte
Ziel. Unsere Arbeit ist darum nicht beendet, sondern wird
in den nächsten Wochen frisch einsetzen. Es gilt das Gesamt—
werk weiterzuführen und in der verabschiedeten Besoldungs—
ordnung sich zeigende Fehler und Mängel zu beseitigen.
Auch die künftige Arbeit wird nicht leicht sein und wird
Einsatz aller verfügbaren Kräfte erfordern, wenn sie zum
Erfolge führen soll. Es sei darum gestattet, in den folgen—
den Zeilen auf einige Punkte hinzuweisen, die, wenn sie
seaet werden, mithelfen. unsere Arbeit erfolgreich zu ge—
stalten

Es ist für die Bundesführung überaus erfreulich, wenn
sie feststellen kann, daß es durch die Bundesarbeit in ver⸗
hältnismäßig kurzer Zeit gelungen ist, fast die gesamte
Saarbeamtenschaft zu sammeln. Verbände, Vereine und
Einzelmitglieder sehen heute im Bunde die Stelle, die ihre
Sache vertritt, die Rat erteilt und von der sie Hilfe er⸗
warten. Diese an sich erfreulichen Tatsachen bergen aber
andererseits Gefahren in sich und führen zu Mißständen,
auf die einmal hingewiesen werden muß. Die Arbeit im

Bunde ist nur zu leisten und reibungslos durchzuführen,
wenn alle Mitglieder über den Aufbau des Bundes otien⸗
tiert sind, wenn sich jeder mit seinem Anliegen an den rich—
tigen Ort wendet und wenn jede Stelle die ihr zukommen—
den Aufgaben erfüllt.

„Die gesamte im Beamtenbund organisierte Beamtenschaft
ist entsprechend dem Aufbau des Deutschen Beamtenbundes
in sechs Säulen gegliedert. Säule J umfaßt die Eisenbahn—
beamten, Säule I1 die Postbeamten, Säule 1I1 die Be—
amten der übrigen Reichsverwaltungen, Lani IV die
Staatsbeamten, Säule V. die Kommunalbeamten und
Säule VI die Lehrerschaft. Die Säulen J, II, V und VI
amfassen einheitliche Beamtengruppen, deren Verbände
auch, abgesehen von denen der Säule VI, innerhalb der
Säulen in Vereinigungen zusammengeschlosfen sind. Es
nuß hier schon erwähnt werden, daß die Zusammenfassung
innerhalb der Säulen die Bundesarbeit wesentlich erleich—
tert und tatsächlich wird in der praktischen Arbeit auch in
den nicht zusammengefaßten Säulen bei entscheidenden Be—⸗
ratungen eine gemeinsame Linie gesucht und auch fast
mmer gefunden.
Die Säulen vereinigen in sich die Verbände — die Zahl
st in den einzelnen Säulen sehr verschieden —, die sich
wieder aus Unterverbänden bzw. Vereinen zusammensetzen.
Wesentlich für die Arbeit im Bunde ist die Teilnahme
der Bundesmitglieder an der Leitung der Arbeit des Bun⸗
des. Der Bund wird durch den Vorstand geleitet. Die
eigentliche Geschäftsführung liegt in den Händen der Bun⸗
desleitung. Die Bundesleitung setzt sich zusammen aus dem
b. 2. und 3. Vorsitzenden, dem 1. und 2. Schriftführer, dem
lund 2. Kassenführer und dem 1. Schriftleiter der Bundes—
zeitschrift. An den Sitzungen der Bundesleitung nehmen
außerdem ein Beisfitzer aus den unteren Gruppen der
Säule J. ein Beisißzer aus den unteren Gruppen der Säule IT

Veuchtet die Mitteilungen der veamtenhank

— ——
Die Beamtenbank veröffentlicht satzungsgemäß ihre Mitteilungen in dieser
Zeitschrift. Die Mitglieder der Beamtenbank sind verpflichtet, jede Nummer
daraufhin zu prüfen!

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