Allgemeine Bemerkung: Notwohnungen sind nient in dem Fragebogen aufzunehmen.
Besondere Als Friedensmiete gilt entweder die Miete vom J. Juli oder die etwa nachtrâaglieb von den
Mieteinigungsämtern festgesetzte oder von den Parteien vereinbarte Friedensmiete. Für Wohnungen
im eigenen, vor dem 1. 4. 1920 erbauten Hause ist die Miete einer gleiehwertigen Wohnung
des Ortes anzugeben. Als Einzelhewohner eines eigenen, vor dem l. 4. 1920 erbauten
Aauses ist 7 Prozent des Gesamt anlagekapitals als Miete anzugeben.
—A
vechsel — früher bis zu 50 Prozent und jetzt bis zu 30 Prozent — einmalig berechtigt war.
—Dder Durchschnitt ist zu bilden aus der für die Zeit vom J. Oktober 1926 bis 30. September
927 gezahlten Gebühren der angegebenen Art. In Orten, wo ein Teil dieser Gebühren un-—
nittelbar von den Mietern durch die Gemeinden erhoben werden (z. B. in Saarbrücken für
Aüllabfuhr), sind diese auch anzu rechnen.
Es handelt sich um den Monatsdurchschnitt der Kossten für Tapezieren, Anstrieh und ae
zonstißgen Instandsetzungen der Wohnung in der Zeit vom J. Oktober 1924 bis 80. September
1927, soweit sie vom Mieter selbsst getragen wurden.
Die Kosten für die Wohnung sind wie folgt zu berechnen: 10 Prozent der Gesamtanla gekotten
Jes Hauses dividiert durch 12. Sind in dem eigenen Hause noch Mieter (nicht Aftermieter)
untergebracht, so ist der von diesen gezahlte Mietbetras von dem Ergebnis der vorstehenden
Rechnung in Abzug zu bringen
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