Full text : 3.1928 (0003)

Zuschuß bis zu dem Zeitpunkte weiter zu gewähren, an
dem der Unterschied durch Steigen der neuen Dienstbe—
züge ausgeglichen wird.
Hierbei bleiben außer Anrechnung:
a) neu zu gewährende Kinderzuschläge,
b) Erhshungen des Wohnungsgeldzuschusses infolge
der Hinaufsetzung eines Ortes in eine höhere Ortsklasse
837 der Versetzung an einen Ort einer höheren Orts—
asse.
2. Bei einer evtl. allgemeinen Ermäßigung der Besol—
dung ist das am 30. 9. 1927 bezogene Diensteinkommen
zum Zwecke der Berechnung des zu zahlenden Unter—
schiedsbetrages im gleichen Verhälinis zu ermäßigen.
827.
1. Das zuständige Mitglied der Regierungskommission
ist ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Mitglied der
Regierungskommission für Finanzen, Beamte, die in der
dieser Verordnung beigefügten Uebersicht nicht aufgeführt
seh in eine der vorhandenen Besoldungsgruppen einzu⸗
ttufen.
2. Das Mitglied der Regierungskommission für Finan—
zen ist ermächtigt, anstelle der in anderen Bestimmungen
für die Bemessung von Bezügen (Aufswandsentschädi—
gungen, Reisekosten u. dgl.) aufgeführten Besoldungs—
gruppen der bisher bestandenen Besoldungsordnung die
entsprechenden neuen Besoldungsgruppen zu bestimmen.
8 28.
1. Werden Beamte oder Versorgungsberechtigte durch
Aenderungen der durch diese Verordnung geregelten
Dienstbezuüge, Wartegelder, Ruhegehälter und Hinterblie⸗
benenbezüge oder durch Aenderungen der Einreihung der
Beamten in die Gruppen der Besoldungsordnung hinsicht⸗
lich ihrer vorgenannten Bezüge mit rückwirkender Kraft
schlechter gestellt, so sind die Unterschiedsbeträge nicht zu—
rückzuerstatten.

2. In allen übrigen Fällen sind zuviel erhobene Dienst⸗
»ezüge, Wartegelder, Ruhegehälter und Hinterbliebenen—
zezüge, auch soweit eine Bereicherung nicht mehr vorliegt.
zurückzuzahlen. 8 29.
Für die Dauer von zunächst fünf Jahren, beginnend
mit dem 1. April 1928, fällt von je 3 freien oder frei—
verdenden planmäßigen Beamienstellen der Besoldungs—
Irdnung für aufsteigende Gehälter mindestens eine Stelle
veg. Dies gilt nicht, wenn eine Wahrnehmung der Ge—
chäfte durch eine Hilfskraft nach gesetzlicher Vorschrift un—
zulässig ist. Im übrigen sind Ausnahmen in einzelnen
Fällen nur mit Zustimmung der Mitgliedes der Regie—
ungskommission für Finanzen statthaft. In dem Falle,
vo eine Ausnahme genereller Art sich als notwendig er—
veisen follte, ist ein diesbezüglicher Beschluß der Regie—
ungstommission erforderlich.
830.
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober
1927 in Kraft. Mit dem gleichen Zeitpunkte treten alle
ntgegenstehenden Bestimmungen, insbesondere die Besol⸗
dungsbeftimmungen vom 7. 3. 1923 außer Kraft.
Es treten ferner außer Kraft:
a) die 88 12-20, 25-29 der Beamtenordnung für die
Zentralverwaltung des Saargebietes vom 12. 1. 1921;
b) die 88 2, 8, 6, 7 der Ordnung betr. die nichtdeutschen
Beamten, die im Dienste der Regierungskommission
tehen, vom 30. 3. 1921 Amtsbl. S. 66. Im 8 5 dieser
Verordnung werden die Worte: „dessen Inhaber laut
Lerfügung ein Gehalt von 12000 Fr. oder mehr bezieht“
jestrichen;
c) die Bestimmungen für die Festsetzung der Bezüge
der planmäßigen Beamten der Zentralverwaltung, der
GSeneralfinanzkontrolle und des Landesrats, soweit sie
nicht nach der Verordnung vom 30. März 1921 (A. Bl. S.
66 Nr. 471) zu besolden sind.

3—

MBXL

ä

* Billigste gemeinnützige Versicherungsanstolt für
Beemte, Geistliche, Lehrer usw.
PA USCHhAIVOFSIChGrUuUBGRG
des gesamten Haushalts in einer Summe
unter gdünstigstönversicherungsbedingungen:
Feuer und Einbrud nur je 40 Pl.
IIIIIII
für das Jahr u. Tausend der Verxicherungssumme
ohne jegliche Nehengehühren
—A— Versscherung ger witwen
— ——————
401 2777557 nagsumme

peg vom- Umzugs-, Reisegepack·
 usw. αν Vν niedrigsten Sätzen.
Ausführl. DA.. „n und Antragsformulare durch
eeen und Vorstand der Kasse
BSFIINI HBEBundasratufer 13.

I

—7⸗

s

n1

nei

777

4

*
*NRtker3
ne
Acyv)
—

⸗
J

Gonz acausßcer Gefalr
ist Tlir Bingemadites, denn ein Verderben durch Schimmel ode
Gäurung ist qusgeschlossen, tenn Sie
Dr. Ocikers Einmache Hilfe
gebrauchen. Es ist das einfachste, billigste and trote dem ausgezeicnete
 Verfahren. IPũückchen Dr. Oetker's Linmache-Hũlfe sũr 7 Pfg.
ęcnũgt, um IO Psd. eingemackte Frũchte, Marmelude, CGelee, Fruchtsäfte,
 Gurken ustu. haltbar xu machen. Gchrouctisanvcisungq ist
iedem Pacccien auτια Dr. Oetser's Einmoche-Kecepte
erhalten Sie kosstenlos in den einschläg. Gesschãũsten. Verlangen Sie
ebenda das nete farb. illustr. Rezeptbuch, Ausg. für I5 Pfg., das
Ihnen eine Fũlle von Anregungen um Backen u. aur Bereitung von
SũßBepeisen bietet. Falls das Buch nicht vorrütig, ist es gegen
kinsendung von Marken von mir direlsct zu beziehen.
Dr. Anqust Ociker, Biclefeld.

NMRy—
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.