2. Reinigung der Personalakten.
Wir haben festgestellt, 9— unser Vorgehen in Iae Beziehung
Wandel geschaffen hat. Sollten noch Einzelfälle auftreten, so ist
Mefer Geschäftsstelle Mitteilung zu machen. die für Abuilfe
orgt.
3. Unkündbare Anjtellung.
Durch Eingabe vom 22. August 1927 haben wir noch über den
gestellten Antrag hinaus erreicht, daß die Bewährungsfrist
höchstens 10 Jahre betragen soll. Die diesbezügliche Verfügung
ist im Amtsblatt Nr. 437/27 veröffentlicht.
4. Pensionssfähige Dienstzeit.
Die Kommission für Rechtsfragen hatte schon festgestellt, daß
der Antrag durch die bereits bestehenden Bestimmungen erledigt
ist. Uns bekannt gegebene Einzelfälle haben wir im Sinne der
Antragsteller erledigt.
5. Anrechnung der Fachschulzeit.
Auch dieser Antrag hat zwischenzeitlich eine teilweise Erledig—
ung gefunden. Die Besoldungsneuregelung dürfte die Frage
dollständig mm Sinne des Antrages abichließen.
b. Ausbildung für den höheren technischen Dienst.
In dieser Frage hat der Vorstand ein Eingreifen für un—
möglich gehalten, da die grundlegenden Bestimmungen vom
isenbahngenir gamt Berlin aufgestellt und eine Aenderung
von den Oraganisationen im Reich herbeigeführt werden
ann
7. Anstellung sämtlicher Anwürter.
Die hier zugrunde liegenden Laufbahnbestimmungen sind von
der Deutschen Reichsbahn übernommen. Die Durchführung einer
Aenderung dieser Bestimmungen ist nur den Organisationen im
Reich möglich. Im übrigen ist festzustellen, daß im Dezember
1927 eine fühlbare Erleichterung insofern eingetreten ist, als
ein groher Teil der Anwärter ins Beamtenverhältnis überführt
wurde
8. Beförderung nach Dienstjahren.
Dem Antrag stehen die Bedenken einer größeren Anzahl Fach—
gruppen, die den bestehenden Zustand, Beförderung nach Be—
wertung, beibehalten wollen, entgegen. Aus diesem Grunde
konnte der Vorstand grundsützlich in dieser Angelegenheit nichts
unternehmen, jedoch ist in den einzelnen zur Behandlung gekom—
menen Fällen darauf hingewirkt worden, daß bei gleichen Vor—
aussetzungen die Beförderungen nach dem Dienstalter vorgenom—
men murden
9. Besetzung der Etatsstellen.
Der Vorstand hat, soweit ihm Einzelfälle bekannt gegeben
wurden, für Abhilfe gesorat
B. Wirtschaftsfragen.
1. Aufwandsentschädigung.
Die im Reich gezahlte Aufwandsentschädigung für das
Streckenpersonal ist bereits mit Verfügung J. 2. Lob. 3/73
vom 28. 10. Reg. J. 815/27
von der Regierung genehmigt, Die Einführung soll aber erst
mit der Genehmigung des gleichen Antrages des Bahnmeister—
und Rolienaufsichtspersonals, auf welchen die Dircklion noch
die Entscheidung der Regierung abwartet, eingeführt werden.
Das Ergebnis wird nach Eingang sofort durch Rundschreiben
bekannt gemacht.
2. Belieferung mit Schutzkitteln (Schutzlleidern.)
Unsere diesbezüglichen Eingaben und deren Ergebnisse haben
wir den einzelnen Fachgruppen schriftlich mitgeteilt.
3. Höhere Eingruppierung.
Die Kommission für Wirtschaftsfragen hatte beschlossen, den
zinzelnen Fachgruppen anheimzuitellen. ihre diesbezüalichen
Wünsche gesondert in Eingaben vorzulegen. Wir haben die ein—
gegangenen Anträge entsprechend behandelt und soweit möglich
zur Durchführung verholfen
i. Einsührung der Kinderzulagen für Anwärter wie für Beamie.
Grundsätzlich ist für diese Ftage maßgebend die Zulassung der
Vereinigung als Tarifkontrahent bei Lohnverhandlungen. Eben—
owie es den großen Beqmtenorganisationen im Reich, mit denen
wir in dieser Frage in ständiger Fühlung stehen, bis heute nicht
gelungen ist, bei Lohnverhandlungen als Kontrahent zugelassen
zu werden ist es uns bis heute nicht gelungen, im Saargebiet
in dieser eurs etwas zu erreichen Wir verweisen auf die
nit Rundschreiben Serie 1827 bekannt gegebene Entscheidung
der Regierungskommission. Wir werden aber weiterhin bemüht
Aleiben, diese Frage einer im Interesse unserer Anwätter liegen⸗
den Lösung entgegen zu führen
5. Bessere Entlohnung der Silfsbeamten.
Begründung wie vorstehend unter 4
6. Kleiderkassenzuschüsse.
In dieser Frage haben wir die durch Rundschreiben Serie
171427 bekannt gegebene Eingabe an die Eis.-Dir. gerichtet.
Von der Verwaltung wurde auf Grund unserer verschiedenen
Vorstellungen erreicht, daß sie sich ebenfalls für eine Erhöhung
des Zuschusses bei der Regierung einsetzte. Eine Antwort der
Regierung bis heute nicht eingegangen. Wir werden eine
olche durch Rundschreiben bekannt geben.
7. Orisklasse des dienstlichen Wohnsitzes.
Wir haben bei Behandlung dieses Antrages festgestellt, daß.
venn diesem Antrage entsprochen würde, eine viel größere An—⸗
zahl von Beamten, die in Orten nach der Ortsklasse A (Saar—
hrücken, Neunkitchen, Homburs, Merzig, Dillingen usw.) Dienst
zerrichten, aber in Orten der Ortsklasse B wohnen, geschadigt
wären, als der verhältnismäßig geringere Teil, welcher durch
Einführung einer Aenderung Vorteile gehabt hätte, ausmacht.
Wir haben die antragstellende Gruppe in diesem Sinne verstän⸗
digt. Ein Bestehen auf Durchführung des Antrages ist uns von
ihr nicht mitgeteilt worden.
8. Arznei⸗ und Beihilfskasse.
Die Einrichtung einer Beamtenkrankenkasse, vorerst versuchs⸗
weise für die Verkehrsverwaltungen Post und Eisenbahn, ist
zrundsätzlich von der Regierungskommission genehmigt und
Vorarbeiten zur Einführung dieser Kasse sind im Gange. Der
Entwurf zu den Satzungen ist den Delegierten als Material zu⸗
geleitet. Die Kommission für Wirtschaftsfragen wird sich mit
demselben befassen.
9. Leistungszulagen wie im Reich.
Eine große Mehrheit von Beamten aus allen Fachgruppen
teht bisher auf dem Standpunkt, daß mit Rücksicht auf die ein—
eieige Verteilung dieser Zulage bei der Deutschen Reichsbahn⸗
ßesellschaft der Antrag auf Einführung im Saargebiet nicht
gestellt werden kann. Der größte Teil der Fachorganisationen
m Reich lehnt aus diesem SGrunde ebenfalls die Zulage ab.
1689. Beförderung nach Dienstalter.
Die Kommission für Wirtschaftsfragen war der Ansicht, daß
dieser Antrag durch die Laufbahnbestimmungen des Reiches
auch für alle Beamte im Saargebiet geregelt wird. Vorstöße in
dieser Beziehung wurden immer mit dem Hinweis auf die
Reichsperhältnisse zurückgewiesen.
11. Freifahrt.
Grundsätzlich konnte der Vorstand in der Frage der Ver⸗
besserung der Freifahrt-Vergünstigungen nichts unternehmen,
weil von seiten der Verwallung immer wieder betont wurde,
— V
gungen gegenüber der bei der Reichsbahn aufweise (II. Klasse
sfür die Beamten ab Gruppe VI, RNetzkarte, Saarfreifahrschein
usw.) Wir mußten Gefohr laufen. daß bei weiterem Drängen
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4 F zum Einreiben
bei Rheumatismus, Hexenschuß, Gliederschmerzen, Jochias, Neurglgien,
Jolgeerscheinun en von Gicht und Influenza.
Man frage seinen Arzt.
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