Zu Gruppe 40:
Außerdem an preußische Beamten (Gberin—
pektoren) ruhegehaltsfähige Zulagen nach den
Jahresgrundzahlen 300, 500 und 700 RM
Die am 30. 9. 1927 im Amte gewesenen Be—
amten mit den Bezügen der alten saarländischen
Fruppen XIAXIII, denen keine Zulage ge—
währt wird, erhalten für ihre Person eine
ruhegehaltsfähige Zulage nach der Jahres—
arundzahl 300 RM.
Die ersten Lehrer und Lehrerinnen an Volks—
schulen mit zwei planmäßigen Schul—
ttellen, die alleinstehenden Lehrer nach Ab—
lauf von 5 Jahren seit der endgültigen An—
stellung, die Volksschullehrer an Berufsschulen
mit einer Zusatzausbildung als Lehrer für
Schreibfächer und Bürotechnik, Hauptlehrer,
Konrektoren, Rektoren usw. erhalten ruhege—
haltsfähige Zulagen nach den Jahresgrund—
en 200, 300, 500, 800. 1000, 1200 und 1400
Eisenbahnobersekretäre als Abteilunssleiter
isjw. (vergl.: Zu Gruppe 4b) können erhalten
eine nichtruhegehaltsfähige Zulage nach der
Jahresgrundzahl 200 RM.
Revierförster erhalten eine ruhegehaltsfähige
Zulage nach der Jahresgrundzahl 500 RM
Die am 30. 9. 1927 vorhanden gewesenen In—
haber planmäßiger Stellen für Kansleiober—
ekretäre (Kanszleivorsteher) der Justizverwal⸗
tung exhalten für ihre Person eine ruhe—
zehaltsfähige Zulage nach der Jahresgrund—
zahl 300 RM.
Außerdem ruhegehaltsfähige Zulagen nach der
Fahresgrundzahl 600 bzw. 400 RM. an 1.
Strafanstaltshauptwachtmeister bzw. Strafan—
staltshauptwachtmeister und -meisterinnen.
Falls die Wahrnehmung der Kanzleivor⸗
stehergeschäfte nicht durch einen Beamten mit
den Bezügen der Besoldungsgruppe 75 erfolgt,
erhalten die mit der Wahrnehmung der Kanz—⸗
leivorstehergeschätste beauftragten Kanszlüten
Zulage nach der Jabresgrundzahl 300
Zöerbotenmeister der Zentralverwaltung er—
zalten eine ruhegehaltsfähige Zulage nach der
Fahresgrundzahl 300 RM.
Justizoberwachtmeister, die mit der Wahr—⸗
ngehmung der Vaneeanete beauftragt
ind, erhalten eine ruhegehaltsfähige Zulage
nach der Jahresgrundzahl 200 RM.
Botenmeister der Eisenbahnverwaltung, denen
nehr als 15 ständige Kräfte im Botendienst
unterstellt sind, erhalten eine ruhegehaltsfähige
Zulase nach der Jahresgrundzahl 150 RM.
2. Kinderzuschläge
Der Kinderzuschlag beträgt:
Für die ersten beiden zuschlagsberechtigten Kinder
vom 1. 10. 1927 bis 31. 7. 1928 112 Fr. monatlich
ab 1. 8. 1928 114 ,
Für das dritte und vierte zuschlagsberechtigte Kind
vom 1. 10. 1927 bis 31. 7. 1928 140 Fr. monatlich
ab l. 8. 1028 13838
Für das fünfte und jedes weitere zuschlagsberechtigte Kind
vom 1. 10. 1927 bis 31.7 1928 168 Fr. monatlich
ab 1I. 8. 1828 171
3. Mohnunasgeldzuschuß
Monatsbeträge in Franken)
Zu Gruppe 100:
Zu Gruppe 10d:
Zu Gruppe 114:
Zu Gruppe 4h:
Zu Gruppe 76:
Ortsklassen
Taristiassen
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Zu Gruppe 9a:
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