andere Dienstzweige der staatlichen Polizei (Landiägerei,
Kriminalpolizei und Verwaltungsdienst) oder kommunale
Polizei überführt werden. Bei der kommunalen Polizei
haben sie dann zunächst eine Probedienstzeit abzuleisten, die
in der Regel 9 Monate nicht überschreiten soll.
Der 8 3 des Preußischen Polizeibeamtengesetzes vom
31. 7. 1927 (Gesetzsammlung S. 151) besagt, daß die Stellen
im Polizeidienst der Gemeinden und Gemeindeverbände
grundsätzlich den Schutzpolizeibeamten vorzubehalten sind.
Hinsich.lih der kommunalen Polizei wäre noch folzndes
zu erwähnen:
Entsprechend dem Ministerialerlaß vom 2. Oktober 1926
(2 D 1005) wird der Polizeibetriebsassistent nach einer
Gesamtdienstzeit von 12 Jahren (also Militär- und Zivil—
dienstzeit) mit dem Titel „Polizei-Assistent“ in die
Gruppe s übergeleitet. Hiermit ist gleichzeitig die un—
kündbare Anstellung des Beamten verbunden. Die weitere
Ueberleitung in die Gruppenbund 7 erfolgt nach Maß⸗
gab: freier Stellen und entsprechend der Verhältniszahl.
Während nun die kommunalen Polizeibeamten im Reich
in den vier unteren Gruppen eine andere Amtsbezeichnung
erhalten haben, hat man im Saargebiet für diese Beamten
die alten Amtsbezeichnungen „Wachtmeister“ und „Ober—
wachtmeister“ beibehalten. Bei oberflächlicher Durchsicht
der Besoldungsübersicht für die Beamten im Reich bezw in
Preußen neigt man leicht zu der Annahme, daß die dort
rufgeführten Amtsbezeichnungen, Wachtmeister“ und, Ober⸗
vachtmeister“, sowie die betr Gruppen auch für die Ein—
zruppierung der kommunalen Polizeibeamten im Saar—
gebiet Anwendung finden müßten Dem ist aber nicht so.
Die Amtsbezeichnungen „Wachtmeister“ und „Oberwacht—
neister“ im Saargebiet entsprechen den bereits angeführten
Amtsbezeichnungen „Polizei-Betriebsassistent, Polizei-Assi—
tent, Polizei-Meister und Polizei-Obermeister“. Folge—
richtig müßten auch im Saargebiet entweder die neuen
Amtsbezeichnungen zur Anwendung kommen oder aber
diese beiden alten Amtsbezeichnungen proportional auf die
bier neuen verteilt werden. Letzteres wäre dann so, daß
die Wachtmeister auf die Gruppen 4 und 5, und die Ober⸗
wachtmeister auf die Gruppen 6 und 7 alter Ordnung zu
verteilen wären. Wie sie dann später auf die Gruppen der
neuen Besoldungsordnung zu verteilen sind, ist bereits im
ßesetz vorgesehen. Etwas anderes kann es nicht deben Am
allerwenigsten kann ein Vergleich der kommunalen Polizei
nit der Schutzpolizei in Frage kommen.
Vorstehendes soll selbstverständlich keinen Anspruch auf
ꝛine erschöpfende Uebersicht über das ganze Besoldungsgesetz
rheben. Dies würde schon im Hinblick auf den zur Ver—
ügung stehenden Raum entschieden zu weit führen. Jedoch
st anzunehmen, daß an Hand dieser kurzen Abhandlung
eder einigermaken im Bilde ist. Fricke.
VON DERBUNDESLEIIVNG
Regierungskommission
des Saargebietes
Beueralsekretariat
G. S. Nr. 143 A.
An
die Arbeitsgemeinschaft der Beamtenverbände
des Saargebietes
1. 8. des Beamtenbundes
Saarbrücken 3.
Königin-Luisenstr. 30/1
Mit Eingabe vom 24. Oktober 1927, A. G. No 118. 10. 27
beantragten Sie bei der Regierungskommission die Durchführung
des Gruppenvergleichs für die Ruhegehaltsempfänger sowie für
Witwen⸗ und Waisengeldempfänget verstorbener Beamten.
Ich beehre mich Ihnen mitzuteilen, daß die Regierungs—
kommission in ihrer Sitzung vom 11. Januar 1828 beschlossen
hat, diesen, Gruppenausgleich durchzuführen, denselben jedoch
nur auf folgende Fälle zu beschränken“;
A
AC
7
—XX 4 5 —
— WUBV
XÆI
Saarbrücken I, ßM α. lel. 3287
am hesten vrd biligeiez
111 Zahlungserleichterungl Lieferung frei
1. Auf den Fall, daß die Eingangsgruppe einer Beamten—
kategorie gehoben worden ist, wie beispielsweise bei Volksschul—
lehrern, von Besoldungsgruppe VII auf Besoldungsgruppe ViII.
2. Auf den Fall, daß im Reiche die Höhergruppierung einer
zanzen Kategorie von Beamten im Ruhestande durchgeführt
worden ist (nergl. Veförderung von Beamten auf Grund erieich—
terter Prüfung von Besoldungsgruppe VII nach Besoldungs⸗
aruppe VIII).
Der Generalsekretär
der Regierungskommission des Saargebietes:
VPi⸗rrotet.
Saarbrücken 3, den 17. Januar 1828.
An die Regierungskommission des Saargebietes
Generalsekretariat,
A. Gr. Nr. 4. 1. 28 Saarbrücken 1,
Schloßplatz 15
Betr. Personalhaushalt für 1927.
Die Beamtenschaft des Saargebietes ist sehrt beunruhigt. weil
das Rechnungsiahr 1927 bald zu Ende geht und noch kein an
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und Perdrõßerungen. auch einqerafimt
nur bei — —
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