Full text : 3.1928 (0003)

die einzelnen Mieten selbst zurüchgegangen worden, wobei als
Anhalt, wie bereits gesagt, auch die Dienstwohnungen verwandi
worden sind. Sofern die einzelnen Mieten in diesen Orten ein
regelmäßiges Bild aufwiesen, wurden die Orte in die entsprechen⸗
den Klassen eingereiht. Andernfalls war zu prüfen, ob die Mie—
ten jedenfalls höher als die Mieten der untersten Klasse D
waren, und — mindestens rieen Es war mög—
lich, auf diesem Wege auch für die kleineren Orte die Ortsklasse
mit hinreichender Genauigkeit festzustellen. Um einzelne aus dem
Gesamtrahmen der Klasse s onnetghenhe Fälle erfassen zu
können, ist außer den vier Ortsklassen A bis Denoch eine Sonder⸗
klasse geschaffen worden. In diese Sonderklasse sind eine klein—
Zahl von Städten, die hohe Einwohnerzahlen und gleichzeitig
quch besonders hohe über der Klasse 4 liegenden Mieten, auf—
wiesen, gekommen, außerdem im Hinblick auf ihre besonderen
Verhältnisse Berlin, darbus und München, wobei zu bemerken
ist, daß auch die drei letztgenannten Städte sehr hohe Mietzahlen
haben, die zudem für große Stadtteile erheblich über der Klasse
Aliegen.
Bei der vollständigen Umstellung des Systems muß das neue
Verzeichnis gegenüber der früheren
erhebliche Aenderungen aufweisen. In zahlreichen Fällen sind
Orte höher eingestuft worden, andererseits waren auch Herab—
stufungen nicht zu vermeiden. In jedem Falle haben aber die
Einstufungen in dem breiten und sicheren Material eine feste
Grundlage, die es insbesondere auch ermöglicht, den Berufungen
von Ort zu Ort, wie sie unter der Geltung des früheren Ver—
zeichnisses ständig geltend gemacht wurden, mit festen itlen zu
begegnen. Soweit Beamte infolge einer anderen Etinstufung
hres dienstlichen Wohnsitzes weniger erhalten als bisher, be
kommen sie den Unterschiedsbetrag für ein Jahr in einer Summe
ausbezahlt. ....
Im Zusammenhang mit dem neuen Ortsklassenverzeichnis ist
ruch ein abgeänderter Wohnungsgeldzuschuß zur Einführung
gelaͤngt, durch den nunmehr eee die vollen Sätze des
Vesoldungsgesetzes von 1909 erreicht werden. Dabei sind die
Spannungen zwischen den einzelnen Ortsklassen ohne Erweite—
rung der Spaͤnnung zwischen der obersten und der untersten
Ortsklasse in sich ße gestaltet worden. Die voeeren
und die Spannungen zwischen den Gehaltsgrenzen sind dieselben
geblieben. Die neuen Sbe stellen, wie schon bemerkt, für die
Besoldungsgruppen 121X zur Zeit nicht nur nicht einen
Wohnungsgeldzuschuß, sondern ein reichlich bemessenes Woh—
nungsgeld dar, so daß schon aus diesem Grunde der vielfach
erhobene Einwand, des Wohnungsbedürfnis werde bei der der⸗
zeitigen Art der Wohnungsgeldregelung nicht genügend herück⸗
ichtigt, nicht gerechtfertigt erscheint. Von den neuen Sätzen wer⸗
den zunächst 85 v. H. e Deor 9 ist höher als der durch⸗
schnittlich im Reich für die Mietzahlen zur Zeit festgesetzte

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V

— *

Hundertsatz der ee eee der etwa 70 v. H. beträgt, um
hei weiter steigenden Mieten eine häufigere Umrechnung der Ge—
hälter und insbesondere der Versorgungsbezüge zu vermeiden.
Die Neuregelung sah folgende Sätze vor:

— — — 2
Jabressbeair aa Bi oinem Gruvdaehoite
über ber über
Jbis 8 56 7200uber
d8 bisbis bis 1
RM 1880 2376 12000 RM
DRA D A DRM
—
18201680 2100
1140 1440] 17800
900 1200 18600
720, 90011140
I1 d

Orts klasse

Tatifklasse .
Sonderklasse 386528
A 288444
B 240 372
c? 1801 288
D 1326716

Davon wurden gezahlt:
85 v. H. ab 1. 11. 1924
95. v. H. ab 1. 4. 1925
100 v. H. ab 1. 4. 1926
110 v. H. ab 1. 4. 1927
120 v. H. ab 1. 10. 1927
Am 27. März 19286 wurde durch die Neufassung des 8 122
nes Besoldungsgesetzes bestimmt, daß das Ortsklassenverzeichnis
pãtestens bis zum J. e 1928 neu aufzustellen ist.
Zu dieser Neuaufstellung kam es nicht mehr. Nur einzelne
Orte wurden höhergestuft.
Vom 1. Ottober 1927 ab trat die Besoldungsreform in
traft, die neben der Erhöhung des zu zahlenden Vomhunderi⸗
abe der Grundbeträge von 110 auf 120 nur die Anordnung
brachte:
„Das Ortsklassenverzeichnis ist alsbald neu
rüfzustellen“. (&12 des Bes.Ges. vom 16. 12. 27).
Damit ist vorerst die Geschichte des Wohnungsgeldzuschusses
rbgeschlossen.
Schlußbetrachtung: Der Ruf nach dem Wohnungsgeld
jat sich bitter gerächt. Man hatte erwartet, daß mit der Ein⸗—
ührung des Wohnungsgelds all die vielen Mängel der vor—⸗
sexigen Reglungen der Wohnungsgeldzuschüsse beseitigt würden.
Hies ist aber nicht geschehen. Vor allem: Wieder ist nicht der
Pohnungs bedar der einzelnen Beamtengruppen berücksichtigt
vorden. Fu dann bald — und mit der Zeit immer mehr — die
3rtlichen Unterschiede in den Lebenshastungskosten in Erschei—
rung traten. für die jetzt kein Ausgleich mehr vorhanden war.

—ADD——
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der allen qulen Beschuffen
heit· oinèẽ Preisqusschlaꝗgwieder
 ↄu hoben:
us— uie das
ge täagliene Brot.
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1 JÊern —R
            
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