Full text : 3.1928 (0003)

gegeben ist. Sie hat uns ebensowenig zum Segen ge—
reicht wie die Achtzehngruppenordnung.
Daß die Regierungskommission uns nach der gesetzlichen
Stabilisierung des französischen Franken den Börsenkurs
nicht gegeben hat, obwohl sie auf Grund der Abrede von
Baden-Baden dazu verpflichtet ist, hat in der Be—
amtenschaft stärkste Entrüstung ausgelöst. Wir geben
uns selbstverständlich mit dieser Regelung nicht zu⸗
frieden. Unsere Arbeit geht weiter, und wir er⸗
warten von der Regierungskommission, daß sie unter
Beachtung ihrer vertraglichen Verpflichtungen uns in
Kürze das gibt, was sie uns jetzt noch vorenthalten
hat. Was uns jetzt noch micht gelang, muß uns in den
kommenden Monaten gelingen, zumal die Regierungskom—
mission die jetzige Regelung des Umrechnungsfaktors noch
ganz unter Berücksichtigung der vor der Stabilisation
gegebenen Sachlage vorgenommen und sich also in der Sta⸗
bilisierungsfrage bis jetzt noch in keiner Weise ge⸗
hunden hat.
Der Wohnungsgeldzuschuß hat sich gegenüber dem Ent⸗
wurf weder formal, noch sachlich geändert. Das ist sehr be⸗
dauerlich, und gegen diese Lösung erhebt die Beamten⸗
schaft schärfsten Prostest. Nach der nunmehrigen Regie—
rungsentscheidung sollen wir also die Frankentabelle be—
halten. Das aber gerade ist das Gefährliche daran.
Durch diese Lösung würde der Wohnungsgeldzuschuß zu einem
unveränderlichen, festen Bestandteil der Besoldung. Möge
sich nun auch der Mietfaktor ändern, möge die Miete von
60 auf 100, ja — wie im Reiche — auf 120 Prozent der
Friedensmiete steigen, der saarländische Franken-Woh—
nungsgeldzuschuß bliebe un verändert. Die Beamten
müssen jetzt schon mindestens 60 Prozent der Friedensmiete
—0
vielen Fällen gezwungenerweise für Neubauwohnungen ent—
richtet werden müssen Die Regierungskommission aber bietet
einen Wohmungsgeldzuschuß an, der die deutschen Tarifsätze
noch nicht einmal mit dem gesetzlichen Mietfaktor errechnet.
Hier wird die ganze Arbeit der Beamtenschaft erneut
einsetzen. Mit die ser Regelung des Wohnungsgeldzu—
schusses geben wir uns nie und nimmer zufrieden.
Die Ortsklasseneinteilung ist gegenüber der Vorlage
pverbessert worden. Man hat also die Ein—
teilung aus dem Jahre 1909 nicht beibehalten, sondern
zwischenzeitlich durch die Finanzabteilung eine Revision
derselben vornehmen lassen und diese revidierte Ortsklassen—
einteilung angenommen. Dadurch ist die bisherige Ein—
teilung in A und B verschwunden; wir haben wieder vier
Ortsklassen, A bis D. Es sind aber eine ganze Anzahl
Orte von D nach Chbezw. nach B gekommen. So

Die zielbewußte Zusammenfassung
aller Mitarbeiter eines großen Werkes schafft erst den richtigen
Gemeinschaftsgeist. Bei dem unlängst gefeierten 100jährigen
Jubiläum des weltbekannten Hauses Heinrich Franck Söhne
Gum. b. H., Ludwigsburg-Berlin, fand dieses Gemeinschafts—
gefühl durch beachtliche Stiftungen an staatliche, köommunale und
sonstige Körperschaften, wie an sämtliche Betriebsangehörige
einen erfreulichen Ausdruck.
So schuf das Bestreben, über die Fertigung eines vorbildlichen
Erzeugnisses hinaus mit altehrbarem deutschen Kaufmannsgeist
in die sozialen Nöte der Zeit freudig helfend einzugreifen, auch
am Ehrentage des Hauses Franck weihevolle und fröhliche Stun⸗
den, die allen Beteiligten eine wertvolle Erinnerung bleiben
werden. Möge ein gleicher Zusammenhalt in recht vielen deut⸗
schen Sandelshäulern Nochahmung und Weiterpflege finden.

st manches besjser geworden, besonders auch für
die Saarpfalz. Trotzdem können wir uns mit dieser
Sinteilung der Orte nicht einverstanden erklären.
ks bleiben noch zuviel Härten bestehen, die beseitigt
verden müssen. Schon die Art dieser Neufestsetzung einzig
ind allein durch die Finanzabteilung muß abgelehnt
verden. Die Finanzabteilung ist gar nicht in der Lage, an
zand genauer Unterlagen über die Mietpreisbildung in
zen einzelnen Orten des Saargebietes die Ortsklassenein—
eilung so vorzunehmen, wie das gerechterweise geschehen
nuß. Eine neue Revision dieser revidierten Einteilung
nuß möglichst bald erfolgen unter Beachtung der Richt—
inien und des Feststellungsverfahrens des Reiches.
Das Besoldungsdienstalter wird nach dem Vorschlage des
ntwurfes festgesetzt. Dabei hat man die ursprüng—
iche Fassung insoweit verbessert, als jetzt im höchsten Falle
nicht acht, sondern nur sechs Jahre verloren gehen sollen.
Wir müssen erst den endgültigen Verordnungstext ab—
warten, ehe wir hierzu weiteres sagen können.
Die Bestimmungen über die Gewährung von Kinder⸗
ulagen sind unserem Wunsche entsprechend geändert wor—
den. Die ungünstigere Reichslösung für alle Beamten ist
rsetzt worden durch die günstigere preußische Regelung.
diernach erhalten nunmehr alle Beamten für das erste
ind zweite Kind je 20 RM., für das dritte und vierte
Zind je 25 RM. für das fünfte und jedes weitere Kind je
O RM. Ueber diesen Beschluß der Regierungskommis—
ion freuen wir uns. Er wirkt sich besonders bei den
inderreichen Beamten aus. Ein Beamter mit sechs Kin—
»ern bekommt jetzt monatlich dreißig Mark als Grundzahl
nehr an Kindergeld. Sollte sich diese Maßnahme, wie
tets behauptet wird, vornehmlich bei den Beamten der
iunteren Gruppen auswirken, freut es uns doppelt an—
jesichts der Tatsache, daß gerade sehr viele Beamte der
interen Gruppen durch die Neufestsetzung des Besoldungs⸗
dienstalters stark geschädigt werden.
Die bayerischen Beamten werden nach preußischen
Richtlinien behandelt. Da die Saarpfalzgruppe des Be—
imtenbundes geschlossen Behandlung nach dem bay eri⸗
schen Besoldungsgesetz gewünscht hat, wird wohl auch hier
in Punkt bleiben, der einer Revpision bedarf. Das—
elbe gilt für die Provinzialbeamten.
Für die Ruhestandsbeamten hat sich gegenüber dem Ent—
wurf nichts mehr geändert. Sie werden wie die aktiven
Bbeamten überführt.
Das sind die wichtigsten Fragen der Besoldungsneurege—
ung. Alles weitere wird aus der in diesen Tagen zu er—⸗
vwartenden schriftlichen Formulierung der endgültigen Re—

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