Full text : 3.1928 (0003)

rechnung und unter Beachtung der Erfahrungen anderer.
Vorstand und Aufsichtsrat sind Kollegen, die mit ganz
anderen Voraussetzungen ihre Arbeit leisten, wie das sonst
vielleicht geschehen mag. Die Kollegen aber sind auch Be—
amte, die mit ihrer ganzen Beamten-Gewissenhaftigkeit,
⸗Treue und -Dienstauffassung in dem Werke stehen. Miß—
trauen ihnen gegenüber ist unberechtigt. Ihnen zur Seite
stehen die Bankängestellten, die selbstverständlich geschultes
Bankpersonal sind. Aufsichtsrats-Tantiemen werden nicht
gezahlt, die Arbeit geschieht ehrenamtlich. Und nun noch
die Haftung. Hinter der Stadtsparkasse steht die Stadt;
für die Kreiskasse haftet der Kreis. Und hinter unserer
Beamtenbank steht die wohlfundierte, auch in Bankkreisen
geachtete Badische Schwesterbank mit ihren 53 000 Mit—
zliedern, steht weiter der ganze Ring süddeutscher Beamten—
banken mit all seinem Kapital und seinen Erfahrungen.
So ist also genügend Sicherheit vorhanden. Sie wird er—
höht mit jeder Neuanmeldung. Aber auch den ungünstig—
sten Fall einmal angenommen, verliert doch jedes Mit—
alied nur, wenn ein Geschäftsanteil erworben war,
außer diesem hundertfünfzig Franken. Der Stand der
Bank ist in jeder Beziehung gut. Mißtrauen in die
Sicherheit der Bank, in ihre Leitung und ihre Geld—
geschäfte ist un begründet.
„Ich kann den Geschäftsanteil nicht mit einem Male be⸗
zahlen, ich habe noch andere Verpflichtungen.“
Der Geschäftsanteil, der erworben werden muß, beträgt
hundertfünfzig Franken. Man kann bis zu fünfund—
zwanzig solcher Anteile erwerben. Niemand aber ist ver—
pflichtet, den Betrag mit einem Male zu zahlen. Es
ist sehr verständlich, wenn heute gesagt wird, daß nicht
gleich hundertundfünfzig Franken entrichtet werden können.
Die Beamten-Kollegen in Vorstand und Aufsichtsrat habhen
hierfür das größte Verständnis. Darum gerade ist ja
auch die Ratenzahlung des Geschäftsanteils vor—
gesehen. Auf Wunsch werden die hundertfünfzig Franken
in zehn Monatsraten zu je fünfzehn Franken vom Gehalt
abgebucht. Die Abschreibung von fünfzehn Franken merkt
man kaum. Zudem bleibt ja der Geschäftsanteil Eigentum
des Mitgliedes, der der Bank nur zum Arbeiten zur
Verfügung gestellt wird.
„Ich kann meiner seitherigen Kasse nicht untreu werden.“
Mann kann's verstehen, daß man sich da oder dort mora—
lisch gebunden betrachtet, langiährige Verbindungen zu
bewährten Kassen und Banken, die vielleicht schon manch—
mal in Not geholfen haben, nicht zu lösen. Aber das ist
auch gar nicht nötig. Man kann ganz gut bei der bis—
herigen Bank oder Kasse ein Konto bessehen lassen und
kann doch zugleich Mitglied der Beamtenbank werden.
Das Gehalt freilich muß an die Beamtenbank gehen,
das ist ja die Bedingung des Beitritts. Aber Sparkonten
kann man bei den seitherigen Geldstellen weiter bestehen
oder neu einrichten lassen, ganz unabhängig von der Mit—
arbeit bei der Beamtenbank. Niemand braucht durch seine
Anmeldung zur Beamtenbank seinen altgewohnten Kassen

untreu zu werden. Anhänglichkeit an die bisherigen
veldstellen hindert n icht den Beitritt zur Beamtenbank.
„Ich brauche mein ganzes Gehalt gleich; es hat also
einen Zweck, es durch die Bank laufen zu lassen.“
Das Erste trifft nicht auf alle Monate zu, und das Zweite
st eine falsche Annahme. Gewiß wird mancher in dem
»der jenem Monat einmal gleich sein ganzes Gehalt zur
Lerfügung haben müssen. In diesem Fall kann er auch
dei der Beamtenbank sein Gehalt restlos abheben, soweit
eine Abzüge für den Geschäftsanteil oder sonst Angeord—
ietes in Frage kommen. Man muß also sein Gehalt nicht
tehen lassen, wenn man nicht will. Im allgemeinen
iber wird man am Monatsersten nicht gleich das ganze
ßehalt benötigen. In diesem Falle hebt man nur soviel
ib, wie man braucht und läßt den Rest verzinslich bei der
Bank. Aber auch bei sofortiger Ganzabhebung war es
rnicht zwecklos, der Bank beigetreten zu sein. Die Bank
ann auch in solchen Fällen, und sei es oft nur für Stunden,
nit dem Kapital arbeiten. Und endlich darf ein solches
Mitglied ruhig auch einmal an sich selbst und an seine
igenen Vorteile, die ihm die Zugehörigkeit zur Bank gibt,
»enken. Also auch eine Gehaltsabnahme wie bisher ist bei
der Beamtenbank möglich und macht den Beitritt zu ihr
eineswegs zwecklos, sondern verbürgt noch gewisse Vorteile.
ie man ohne Zugehörigkeit nicht hat.
„Es ist mir zu umständlich zur Bank zu laufen; das bis⸗
pee Verfahren meines Gehaltsempfangs war ange—
nehmer.“
Wirklich? Zu umständlich? Wievielmal im Laufe eines
Monats kommt man wegen anderer Dinge in die Nähe
der Bank oder deren Zahlstellen. Sollte man sich da nicht
aran gewöhnen können, gelegentlich auch einmal den Gang
juur Bank zu machen? Sollte man das überhaupt nen—
ven angesichts aller Vorteile, die die Bank bietet?
Aber um praktisch zu bleiben: In Saarbrücken können alle
Fisenbahnbeamten bei ihrer Eisenbahnkasse, alle Post-—
zeamten bei der Postkasse ihr Gehalt in Empfang nehmen;
an dem bisherigen Verfahren des Gehaltsbezugs ändert
ich also räumlich überhaupt nichts und formal nur
Ries, daß jetzt ein Scheck geschrieben wird, wo vorher
ine Quittung auszufüllen war. Alle übrigen Beamten
önnen über ihr Gehalt vermittelst eines Schecks verfügen
zei der Bank selbst in der Königin-Luisenstraße und bei
er Bank Röchling in der Kaiser- und der Wilhelm—
Zeinrichstraße. Sollte man da nicht hinkönnen? Und wo
nan wirklich den Gang nicht machen will, weil man das
zis jetzt nicht nötig hatte, da kann das bisherige Verfah—
ꝛen ebenfalls beibehalten bleiben, falls es sich z. B. um
gemeinsame Gehaltsabhebung durch einen VBertrauens—
mann handelt. Auch jetzt kann ein Beauftragter Sammel⸗
gehälter aufnehmen gegen Abgabe von entsprechend aus—
gefüllten Schecks. Und der Vertrauensmann hat in diesem
Fall noch einen Gang weniger zu machen.“
Fortsetzung Seite 203.

—XX
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