mir soliyen Deutungen ihr Recht nie und nimmer nehmen
lassen. Die „Konsolidation“ braucht nicht erst abgewartet
zu werden; sie lag vor der Stabilisierung. Das hat Poin—
care ausdrücklich selbst hervorgehoben. Wegen der Wichtig—
keit seiner Ausführungen auch für uns seien sie noch einmal
wörtlich hier wiedergegeben: „Die längere Periode der tat⸗
jächlichen Stabilität bewies, daß die französische Währung
nunmehr gegen jede neue Entwertung gesichert ist.“ Will
man da in Saarbrücken jetzt immer noch kommen mit Be—
obachtung, Bewährung, Konsolidation?! Die Beamtenschaft
wird für derartige Auslegeversuche der Abrede-Verpflich—
tungen kein Verständnis aufbringen. Sie fordert ihr
Recht.
Wir stehen inmitten schicksalsschwerer Entscheidungen
Die Lage ist er n st wie seit langem n icht mehr. Unser
Werk ist getan. Möge nunmehr die Regierungs—
fommission das Rechte finden für uns und für sie.
An die saarländische Beamtenschaft aber ergeht die
dringende Bitte um Vertrauen und um Unter—
tützung unserer nicht leichten Aufgabe. Wir werden
Al les tun, was uns zu tun möglich ist, stets mit dem
Ziel im Auge: Unserer saarländischen Beamtenschaft auf
chnellstem Wege größtmöglichste Hilfe! Möge es uns ge—
ingen! Schneider.
Die Geschichte eines Gehaltsteiles.
Fortsetzung.)
Die Neureglung der Wohnungsgeld—
zuschüsse mit Wirkung vom 1. 4. 1908 brachte
neben der Erhöhung der Sätze insofern einen weiteren
Fortschritt gegenüber der alten Reglung, als für die
Ortsklasseneinteilung nicht mehr die Einwohnerzahl, son—⸗
dern der Zimmereinheitspreis des Ortes
bestimmend war. Befriedigen konnte jedoch auch nicht
diese Lösung, weil durch die Feststellung des Zimmerein—
heitspreises auf Grund der von den Beamten am 1. 1.
1907 gezahlten Mieten dem tatsächlichen Woh—
nungsbedürfnis nicht Rechnung getragen war.
Denn viele Beamten mußten sich damals mit Wohnungen
zufrieden geben, die weder den standesgemäßen An—
sprüchen, noch den gesundheitlichen, noch den sittlichen
Forderungen genügten, und zwar lediglich deshalb, weil
sie bei den zu jener Zeit ganz unzureichenden Gehaltsbe—
zügen nicht in der Lage waren, zu dem zu niedrigen
Wohnungsgeldzuschuß noch einen Zuschutz zur Miete von
dem Grundgehalt zu zahlen.
Ganz unerfüllt blieben die Wünsche der Beamtenschaft
auf einen Ausgleich für die örtlichen Unterschiede in den
Gesamtlebenshaltungskosten und auf eine gerechtere
Tarifklasseneinteilung. Die beibehaltene Tarifklassenein—
teilung nach Rangklassen wurde allein schon deshalb von
der Beamtenschaft bekämpft, weil sie schichtentrennend ge—
wirkt hatte. Sie trug außerdem nicht der Tatsache Rech
nung, daß mit dem steigenden Einkommen auch das Woh—
nungsbedürfnis wächst, daß also ältere Beamte aus nie—
deren Besoldungsgruppen das gleiche Wohnungsbedürf—
nis wie jüngere Beamte höherer Besoldungsgruppen zu
befriedigen haben.
edis zum Jahre 1920 blieb diese Reglung in
Kraft.
In der Zwischenzeit wurden nur auf Grund
einer Ermächtigung im 8 30 des Bes.Ges. von 1909 vom
Bundesrat verschiedene Orte in eine höhere Orisklasse
eingereiht (z. B. Saarbrücken in die Ortsklasse A). Die
zum 1. 4. 1918 vorgesehene allgemeine Revision des Orts—
lassenverzeichnisses (K 30 des Bes.Ges. von 1909) konnte
zurch den Krieg nicht durchgeführt werden.
Die ständigen Hinweise der Beamienvertretung auf die
orstehend herausgestellten Mängel der bisherigen Reg—
ungen der Wohnungsgeldzuschüsse führten schließlich zu
einem vollen Erfolg.
Im Jahre 1920 wurde in Verbindung mit der
Besoldungsneureglung (Gesetz vom 30. 4. 1920) im Ein—
ernehmen mit den Beamtenvertretungen an Stelle des
mangeelvonschuhses der Ortszuschlaag einge—
ührt.
Die amtliche Begründung sagt zu der Neureglung
i. a. folgendes:
„Der Ortszuschlag soll dem Beamten im Hinblick dar—
ruf, daß er in der Wahl seines Dienstortes nicht frei ist,
einen Ausgleich für die örtlichen Verschiedenheiten der
Lebensverhältnisse unter Berücksichtigung namentlich des
»ollen Wohnungsbedürfnisses, aber auch der Unterschiede
n den übrigen Kosten der Lebenshaltung gewähren ...
den Wohnungsaufwand allein bei Bemessung des Orts—
zuschlags in Betracht zu ziehen (wäre es, wie bisher,
ediglich zu einem mittleren Bruchteil des gesamten Woh—
rungsaufwandes in Form eines Wohnungsgeldzuschus—
ses, wäre es in vollem Umfang des Wohnungsaufwandes
in Form eines Wohnungsgeldes,) erschien unter den ver—
inderten Verhältnissen nicht angängig. Denn auch der
Aufwand für die sonstige Lebenshaltung, insbesondere
ür die Nahrung, ist an den einzelnen Orten ein durch—
aus verschiedener.“
Es wird dann an Hand von Wirtschaftsrechnungen
minderbemittelter Familien (218 Beamten- und 522
Arbeiterfamilien) im Deutschen Reich von 1907 gezeigt,
daß schon in Friedenszeiten an den größeren Orten nicht
nur tatsächlich, sondern auch verhältnismäßia nicht un—
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