demnach einen bereits 9 Monate zurückliegenden Rechtsanspruch
auf die erhöhten Gehälter.
Mit Bezug auf diese Tatsachen bitten wir die Regierungs—
kommission, nunmehr die Besoldungsneuregelung unter Berück—
sichtigung unserer Abänderungsvorschläge in kürzester Frist zu
verabschieden.
Zum Schreiben der Regierungskommission vom 12. 5. 1928
G. S. Rr. 1209 A gestatten wir uns, noch folgendes zu bemerken:
Die Regierungskommission erklärt, daß sie bei der Neurege—
lung der Beamtenbesoldung auch der „wirtschaftlichen Lage des
Saargebietes und seiner Steuerkraft gerecht werden“ muß. Wir
sind der Ansicht, daß sie dies tun kann, ohne die berechtigten
Ansprüche der Beamtenschaft zu verletzen. wie das in der Vor—⸗
lage geschehen ist.
Die Regierungskommission schlägt zur —— der Ge⸗—
halissätze einen Umrechnungsfaltor von 5,5 vor, zu dessen An⸗
wendung sie sich auf Grutd der Teuerungszahlen berechtigt
glaubt. Wir lehnen eine Gehaltsfestsetzung auf Grund von
Teuerungszahlen nach wie vor ab und verlangen als Um—
rechnungsfaktor für die Errechnung unserer Bezüge eine Zahl,
die dem Börsenkurs entspricht. Wir stützen diese Forderung
auf 8 31 des Beamtenstatuts,
auf Artikel 3, Absatz 4 der Abhrede von Baden-Baden,
auf die durch die Teuerungszahl nicht richtig wiedergegebene
Preisgestaltung im Saargebiet,
auf den seit eineinhalb Jahr unveränderten, demnach ge—
sicherten Stand des französischen Franken und
auf die unmittelbar bevorstehende gesetzliche Stabilisierung
der im Saargebiet gültigen Währung.
Der Entwurf der Regierungskommission sieht eine Regelung
es Wohnungsgeldzuschusses vor, die wir wegen ihrer grund—
ätzlichen Abweichurg von der Reichsregelung und wegen ihrer
zollständig unzureichenden Sätze ablehnen müssen.
Die Regierungskommission hat in ihrem Entwurf eine Orts⸗
lasseneinteilung vorgesehen, Re auf Reichsserhebungen aus dem
Jahre 1909 zurückgeht. Sie verweist dabei den ganzen saar—
fälzischen Teil einzig und allein aus Mangel an amtlichen
Interlagen aus dem Jahre 1909 in die Ortsklasse D und ver—
röstet die Beamtenschaft auf eine spätere Neueinteilung der
Irtsklassen. Dadurch wird den tatsächlichen Mietpreisverhält⸗
rissen im Saargebiet nicht Rechnung getragen. Wir bedauern,
daß die Regierungskommission die ihr seit Monaten zur Ver—
ügung gestandene Zeit nicht benutzt hat, um eine Regelung
»orzuschlagen, die eine Schädigung der Beamtenschaft, wie sie
m Entwurf vorgesehn ist, verhütet hätte. Wir lehnen die vor⸗
zeschlagene Ortsklasseneinteilung ab.
Die Regierungskommission weist zur Begründung ihrer un—
ulänglichen Vorschläge auf die durch die Reform erforderliche
Mehraufwendung von 30 Millionen hin. Wir erklären grund⸗
ätzlich daß es sich bei der Durchführung der Besoldungsreform
ür die Beamtenschaft nicht in erster Linie um eine Finanz⸗
rage, sondern um die Einlösung längst und wiederholt gege—
zener rechtsverbindlicher Versprechungen handelt. 1Tpto
Wir richten daher erneut an die Regierungskommission die
dringende Bitte, der saarländischen Beamtenschaft endlich ihr
Recht zu geben.
Die Arbeitsgemeinschaft der Beamtenverbände des Saargebiets:
Namen und Unterschriften aller angeschlossenen Verbände
MITTEILVNOENDEEPEBEAMTENBANK
Schecke der Saarl. Beamtenbank werden eingelölt: in St. Wendel: Zweiganstalt Gebr. Röchling,
In Saarbrücken bei der Bank felbst. 3. in Völtklingen (Saar): Zweiganstalt Gebrt. Röchling.
Veant —7 Röchling, Saarbrüchen 1, Wilhelm-Hein⸗ in Saarlomd: Zweißanfialt Gebr. Röchling,
Imntrahe u ten in Merzig (Saar): Zweiganstalt Gebr. Röchling,
u aeee ablShindehann). Aaijersteahe — ee —————
n : ei ing, in ne cye
n, Reuntirhen (Saar Zweigansalt Geor. Röchling und in homburg (Saar): Filiale der Rheinischen Creditbank.
Filiale der Rheinischen Creditbank. Der Vorstand.
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Franz Fiedler
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