Full text : 3.1928 (0003)

pflichttreuen Beamtentums, einen unhaltbaren Zustand dar⸗
stellt. Im Verhältnis von Staat und Beamtentum steht
Recht gegen Recht und Pflicht gegen Pflicht. Das mögen
alle bedenken, die für die Saarverhältnisse verantwortlich
sind. Diejenigen, die die Beamtenschaft in so unwürdige
Situationen bringen, tragen die Verantwortung. Nie aber
wird die Saarbeamtenschaft den Kampf um ihr Recht auf⸗
geben. Friede wird erst werden, wenn man uns gibt.
worauf wir Anspruch haben!
Wir können nicht auf alle Fragen eingehen, die
in den Abänderungs-Vorschriften behandelt sind und
greifen darum nur die heraus, die, falls es bei
den Vien der Regierung bleiben sollte, die Vor⸗
lage für die Beamtenschaft unannehmbar machen würde.
Die Regierung lägt einen Umrechnungsfaktor von
5,5 vor. Hält die Regierung an diesem Beschluß fest, dann
kann von einer Einführung der enranise keine
Rede sein. Die Uebernahme der Reichsbesoldung soll doch
in dem Sinne geschehen, daß sie endlich die gehaltliche
Gleichstellung bringen soll. Durch den Umrechnungsfaktor
5,5 geht der Saarbeamtenschaft ein volles Monatsgehalt
verloren. Wo bleibt dann die Gleichstellung?
Unsererechtlichen Ansprüchesindnur zu be
friedigen durch Umrechnung der Reichsmarksätze mit
einer Zahl, die dem Börsenkurse entspricht. Alle Festsetzun⸗
gen über Teuerungszahlen tragen den Verhältnissen nicht
Rechnung und werden von uns abgelehnt. Wir können zu
der bevorstehenden Besoldungsregelung umso weniger auf
die Goldforderung verzichten, weil die Frankenstabilisierung
seit 18 Jahren tatsächlich besteht und auch gesetzzlich in den
nächsten Tagen durchgeführt werden wird. Da der
Franken r 15 Jahrenstabil ist, erscheint
die stabile Währung auch gesichert, und niemand,
am wenigsten Frankreich, wird die Sicherheit seiner
stabilisierten Währung bezweifeln. Unsere Forderung auf
die Zahl des Börsenkurses als Umrechnungsfaktor ist rechts—
verbindlich verbürgt durch das Beamtenstatut und die Ab—
rede von Baden-Baden; sie ist sachlich begründet durch
die Preisgestaltung im Saargebiet. Die Regierungskom⸗
mission beachte die Bestimmungen des Beamten-Statuts
und der Abrede von Baden-Baden und stelle die Saar⸗
enten denen des Reiches und der Länder gehaltlich
gleich!

Dder Wohnungsgeldzuschuß soll Ersatz sein für eine nichtge—
vährte Wohnung, wie sie der Beamte mit Dienstwohnung
nnehat. Nun rechne man nach! Der eine Beamte
»rhälteinevollständige,geräumige Dienst—
vohnung, der andere eine Summe, für die
»r im besten Falle zwei Mansarden mieten kann! Braucht
nan noch mehr für die Unmöglichkeit einer Neuordnung
inzuführen? Daß die eingesetzten Beträge nicht einmal
dem amtlichen Mietfaktor entsprechen, selbstverständlich
iber erhöhte Altmieten und Neubauwohnungen außer acht
assen, sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt. Die
Irtsklasseneinteilung geht auf 1909 zurück. Man muß doch
virklich fragen, ob die Regierung es glaubt mit ihrem An—
ehen vereinbaren zu können, einen solchen Entwurf vorzu—
egen? 1928 benutzt man das statistische Material von 1909,
ind für die Saarpfalz hat man das nicht einmal! Warum
jat die Regierungskommission sich nicht längst die Unter—
agen zur Neueinteilung beschafft? Hat es an Zeit ofehit
S3ollten d Monate nicht zum Sammeln der
Unterlagen im kleinen Saargebiet genü—
gen? Wen trifft die Schuld, wenn der Beamtenschaft auch
veiterhin nicht wird, was ihr rechtlich Asente Auch hier
nuß die Regierung schleunigst zu praktischen Ergebnissen
kommen, um Unrecht an der Beamtenschaft abzuwehren.
Den Verhältnissen des Saargebietes, als einheitlichem
Wirtschaftsgebiet, entspricht die Einführung der Sonder⸗
tlasse und der e A.
Es ist immer eine angenehmn⸗ Sache, wenn man die Ab—
ehnung von Besoldungsforderungen mit einem sozialen
dinweis begründen kann. Die Regierungskommission tut
)as, indem sie auf die Steuerkraft des Saargebietes hin—
veist und weiterhin betont, daß die Neuordnung 30 Mil⸗
ionen Frs. erfordern werde. Wir können die Notwendig-⸗
eit der genannten Gesamtsumme nicht nachprüfen, halten
1ber 30 Millionen für reichlich hoch gegriffen. Aber sei dem,
wie ihm sei! Die Finanzfragen zu prüfen, ist Sache der Re⸗
rierung. Wir sind der Meinung, daß die berech⸗
igten Forderungen der Beamtenschaft ohne Schwierigkeiten
rfüllt werden könnten. Wennes das Saargebiet
nicht kann, wersollsteesdennkönnenn? Die Be—
oldungsfrage ist für uns nicht in erster Linie eine Finanz⸗
rage, sondern die Einlösung längst gegebener Versprechen.
An die Regierungskommission ergeht darum die drin—⸗
gende Bitte, unter Beachtung der Vorschläge der Beamten⸗
schaft die Besoldungsreform baldigst zum Abschluß zu
bringen. M.

Vollständig undiskutabel ist der Wohnungsgeldvorschlag
der Regierung, der grundsätzlich Neues bringt und darum
die Rechtsansprüche der Beamien nicht befriedigen kann.

Goegen roto Hànde

— 2**

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