Full text : 3.1928 (0003)

Der Bedomtenbund
Zeitschrift
ses Beamtenbundes
des Saargebietes

Bei Bestellung durch die Post Be—
zugspreis monatlich 3.— Franken
Anzeigenpreis: Die füänf—
gespaltene Millimeterzeile 0.60 Frs.
Verankworklich: Für den redaktionellen Teil Wilh. Meister, Saarbrücken 8, Bruchwiesenstraͤtßze 25, Fernsprecher 3055
für den Reklame- und Anzeigenteil Ernst Pallmann, Saarbrücken 3, Dudweilerstratße 77 Fernsprecher 43334
Postscheckkonten: Schriftleiktung der Zeitschrift , Der Beamtenbund“ 1859 Saarbrücken für franz. Franken, 77 557 Köln für Reichsmark
Geschäftsstelle des Beamtenbundes des Saargebietes: Saarbrücken 3, Königin-Luisenstraße 30, Fernsprecher 30055 und 43334
Postscheckkonko: 1700 Saarbrücken.
Druck und Verlag: Saarbrücker Druckerei und Verlag A. G. Saarbrücken 3. Fernsprecher 3130 bis 3134 und 460 bis 462.
Saarbrücken, den 9. Juni 1928 Nummer 23

3. Jahrgang
Inhalt: Der Besoldungsentwurf der Regierungskommission. — Erhöhung der Versorgungsgebührnisse der Lehrer im Ruhe—
stande. — Pensionserhöhung für Altversorgunasber echtigte. — Von der Bundesteitung. — Aus den Verbänden—
Beamten-Rundschau. — Neue Bücher.

DER BESOLDUVUNGSENIWUREF DER REGIERVINOGSCOMMISSION

Nachdem die Regierungskommission in ihrer Sitzung am
Mittwoch der vergangenen Woche den Besoldungsentwurf
verabschiedet hatte, wurde er am 1. Juni der Beamtenschaft
zur Stellungnahme überreicht. In ihrem Anschreiben weist
die Regierung auf den unverbindlichen Charakter des Ent—
wurfs hin, der rückwirkend ab 1. Oktober 1927 in Kraft
treten soll; außerdem betont sie, daß die Uebersendung ge—
mäß dem gegebenen Versprechen erfolgte, und daß eine Ver—
öffentlichung des Entwurfes nicht gestattet sei. Wenn wir
unter Beachtung des Verbotes der Regierung demnach nicht
in der Lage sind, den Entwurf oder auch nur wesentliche
Teile desselben in unserer Zeitschrift zu veröffentlichen, so
bleibt davon doch unberührt, daß die Arbeitsgemeinschaft
für ihren eigenen Bedarf zur Stellungnahme Vervielfälti—
gungen herstellen läßt. Der Entwurf, der übrigens ein sehr
umfangreiches Werk darstellt, enthält außer dem eigent—
lichen Gesetzesternt als Anlage eine Ortskasseneintei—
lung, Vorschriften für die Reberleitung der staat—
lichen Beamten des Saargebietes aus der am 30. 9.
1927 gültigen in die ab 1. 10. 1927 inkrafttretende Besol⸗
dungsordnung, eine Eingruppierungsübersicht
der staatlichen Beamten im Saargebiet mit Angabe der be—
sonderen Zulagen, gültig ab 1. Oktober 1927, Uebersichten
über die Grundzahlen für die Besoldungstafel der staatlichen
Beamten des Saargebietes, den Wohnungsgeldzuschuß und
die Diäten für die außerplanmäßigen Beamten. Der Entwurf
stellt eine Kombination der Besoldungsgesetze des Reiches,
Preußens und der Reichsbahn dar, hält an der Einteilung
der zwölf Gruppen fest, schiebt aber neue Untergruppen
ein, so daß die Hauptbenennung mit der des Reiches und
mit der Preußens übereinstimmt. Merkwürdigerweise hat
man die bayerische Besoldungsordnung ganz unbeachtet
gelassen. Im übrigen scheint der Entwurf
so aufgebaut zu sein, daß jeder saarländische
Beamte an die Stelle kommt, an die er,
wenn er im Dienste seiner Heittregie—
rung stände, eingruppiert worden wäre.
Diese Frage in ihren Einzelheiten und nach den gültigen
Einzelbestimmungen nachzuprüfen, muß Arbeit der Ver—
bünde in den nächsten Tagen sein.
Der Entwurf ist der Beamtenschaft zur Stellungnahme
zugegangen. Dadurch ist Gelegenheit gegeben, den Entwurf
als das Ergebnis der Regierungsberatungen mit den
grundsätzlichen Forderungen der Beamtenschaft zu verglei—
chen. nachzuprüfen. ob Abweichungen der Vorlage mit den

bestehenden beamtenrechtlichen Grundlagen vereinbar sind
und zusammenfassend noch einmal die wesentlichen Wünsche
der Beamtenschaft zur letzten Beratung zu übermitteln.
Daß das nur nach sorgfältiger Durcharbeit möglich ist,
draucht nicht betont zu werden. Andererseits darf die
—„tellungnahme der Beamtenschaft nicht Veranlassung zu
veiteren Verzögerungen und Verschiebungen Ursache sein.
Die Bundesleitung hat darum in ihrer Sißung am 1. Juni
»inen genauen Arbeitskalender aufgestellt, der
nzwischen den Beamtenverbänden schon zugegangen ist und
im dessen pünktliche Einhaltung dringend gebeten wird.
die Vervielfältigung des Entwurfes wird trotz der größten
Beschleunigung erst am Donnerstag beendet sein, so daß erst
im Freitag der Versand vor sich gehen kann. Die Verbände
vurden zur Vermeidung von Verzögerungen gebeten, im
ꝛaufe des Freitags ihre Stücke auf unserer Geschäftsstelle
ibzuholen; den Vorstands- und Ausschußmitgliedern und
den Ortskartellen gingen sie durch die Post zu.
Am Freitag, den 8. 6. 28, abends 6 Uhr beschäftigt sich
zdie Bundesleitung erstmalig mit der Vorlage. Die Zeit
on Freitag bis Mittwoch, den 13. 6. steht den Verbänden
ur Stellungnahme zur Verfügung. Die Einhaltung dieses
Termins wird möglich sein, weil die Verbände schon frühzei—
ig den genauen Zeitpunkt kannten, an dem sie das Material
n Händen haben und darum zu Vorstandssitzungen und
Lersammlungen schon jetzt einladen konnten. In
diesen Tagen sollen die Beratungen der Verbände soweit
gefördert werden, daß in der erweiterten Vorstandssitzung
im Mittwoch, den 13. 6. nachmittags 3 Uhr, im Saale der
Restauration Ludwigspark, die Stellungnahmeder
Berbände zum Entwurf bekanntgegeben
verden kann. Die vorherige schriftliche Einsendung
dieser Stellungnahme an unsere Geschäftsstelle zur Verar—
zeitung ist dringend erwünscht. Die Arbeitsgemeinschaft
vird sich sodann zu einer Vorbesprechung erstmalig am
donnerstag, den 14. 6., abends 6.30 treffen. Am Freitag,
zen 15. 6. 8 Uhr nachmittags, ist im Saale des Restaurants
Ludwigspark Ausschußsitzung des Beamtenbundes. Die
Zäulen haben von 324 Uhr Gelegenheit zur Besprechung
inter sich, um die Wünsche der Verbände möglichst zu
Säulenerklärungen zusammenzufassen. Die anschließende
Zitzung wird dann die Stellungnahme des Beamtenbundes
ndgüllig formulieren und beschließen. Am Sonntag, den
7. ñ. vormittags 10 Uhr, ist dann noch einmal Sitzung der
Arbeitsgemeinschaft zur letzten Beschlußfassung; so daß am

244
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.