Hessen und Waldeck Bad Wildungen, Fürstliche Wil⸗
dunger Mineralquellen A.“G., Wildungen (Waldeck)
Taumus: Beamtenerholungsheim Bethesda in Bad Soden
am Taunus.
Württemberg: Erholungsheim Kurhaus Krone in
Buoch im Remstal bei Stuttgart.
Bayern: Beamtenerholungsheim „Deutscher Hof Wilhelms—
bad“ in Bad Aibling; Leherererholungsheim Berchtesgaden,
Oberbayern; Beamtenerholungsheim „Deutscher Hof Hermanns-—
heim“, Bad Brückenau; Beamtenerholungsheim „Prinz-Rupp⸗
recht-Heim“ in Brückenau; Erholungsheim „Deutscher Hof zum
Breitenstein“, Fischbachau, Stauden, Post Hammer bei Schlier⸗
see; Beamtenerholungsheim Bad Kirchberg bei Reichenhall;
Erholungsheim in Tutzing am Starnberger See.
Baden und Badischer Schwarzwald: Beamtener—
holungsheim Bad Freyersbach (Bad. Schwarzwald); Hotel und
Kurhaus, St. Blasien; Fremdenheim Villa Gertrud, St. Blasten;
Eisenbahnerholungsheim Gut Hechtsberg bei Hausach; Beamten-⸗
erholungsheim „Schloß Hornberg“, Badischer Schwarzwald;
Badisches Lehrerinnenheim in Baden-Baden-Lichtenthal; Badi⸗
sches Lehrerinnenheim in Gaienhofen am Bodensee; Kurhaus
Eden in Baden-Baden; Strandhotel Löchnerhaus, Insel Reiche⸗
nau im Bodensee.
Tirol: Beamtenerholungsheim Kufstein, Kurhaus Zeller⸗
urg.
Kurhäuser des Verbandes der Gemeindebe*
amten Badense. V. 1. Schwarzwald: Kurhaus Adler,
Schönwald bei Triberg (Baden); Kurhaus Sternen, SHöllsteig
bei Freiburg (Baden); Kurhaus Wiedenfelsen, Post Ober—
bühltal in Baden.
2. Bodensee: Strandhotel Lochau b. Bregenz (Oesterreich).
3 Schweiz: Kurhaus Wartenstein, Ragaz (Schweiz)
Kindererholungsheime: Ostsee: Ahlbeck, Ahrenshoop,
Graal, Kölpinsee, Zingst.
Brandenburg;: Burg Daber bei Wittstock.
Nordsee: Helgoland.
Harz: Stiege.
Thüringen: Elgersburg. Friedrichsroda, Sulza.
Anfragen und Anmeldungen sind, soweit das Erholungsheim
aui Borkum in Frage kommt, an die Geschäftsstelle der Genossen⸗
chaft Seeheim des Katholischen Lehrerverbandes der Provinz
Westfalen, Lehrer Wibbelt in Münster (Westf.), Warendorfer
ztraße 59. im übrigen unmittelbar an die Erholungsheime zu
tichten. ( RKFM. 20. 4. 1928. 1IB5621 RBsBl. 65.)
Anhaltische Lehrerausbildung aͤn Leipzig und Dresden.
(Ko) Seit Ostern 1828 werden laut einer Vereinbarung
wischen den beteiligten Regierungsstellen die zukünftigen an—
jaltlischen Lehrer und Lehrerinnen zu den gleichen Bedingungen
vie die sächsischen an den beiden sächsischen Pädagogien zum
Studium und zur Ablegung der Prüfung zugelassen.
Beamtenmangel bei der Reachsfinanzverwaltung.
In einem Erlaß über die Amtskassenordnung vom 12. März
1928 — P II/III 9586 — führt der Reichsfinanzminister fol⸗
gendes aus:
„b. Zu 86 Abs. 3: Bei dem gegenwärtig noch bestehenden
Mangel an Beamten und im Hinblick auf die Vorschrift des
40 des Besoldungsgesetzes vom 16. Dezember 1927 wird sich
ꝛei einzelnen Finanzämtern die Bestimmung, daß sämtliche
Buchhalter Reichsbeamte sein müssen, noch nicht durchführen
assen. Ich ermächtige daher die Präsidenten der Landesfinanz⸗
imter, in besonders begründeten Ausnahmefällen zu genehmigen,
ß vertretungsweise Angestellte zu Buchhaltern bestellt werden.
Sollte es ganz ausnahmsweise sich als notwendig erweisen, auf
ängere Dauer Buchhaltergeschäfte durch Angestellte erledigen
zu lassen, so ist meine Genehmigung einzuholen.“
In diesem Zusammenhang verdient ein Bericht Erwähnung,
den ein Bezirksverband des Bundes Deutscher Reichsfteuer—
»eamten an seine Organisation erstattet hat und in dem es
heißt: „In einer geheimen Weisung des Reichsfinanzministeri⸗—
ums ist das Landesfinanzamt zum Rechenschaftsbericht darüber
aufgefordert worden, warum man die Sachbearbeiterstellen bei
dem größten Finanzamt nicht mit juristeͤsch vorgebildeten Be⸗
amten besetzt hat.“ — Diese Weisung des Reichsfinanzministeriums
kommt auf eine Zurücksetzung der sachlich vorge⸗
hildeten Steuerinspektoren und -namtmänner gegenüder Verwal⸗
ungsjuristen hinaus. Die Personalpolitik in der Reichsfinanz⸗
oerwaltung scheint demnach nicht vollständig einheitlich zu sein.
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