Geschaͤftliches
Das neue Saarabkommen,
Das zwischen der deutschen und französischen Regierung ge—
troffene neue Zollabbommen mit Bezug auf den Warenauslausch
zwischen dem Deutschen Neich und dem Saargebiet ist nunmehr
in Kraft getreten. Wenn auch manche Erleichterungen erreicht
sind, wodurch unhaltbare Zustände im Verkehr zwischen dem
Saargebiet und dem deutschen Mutterlande beseitigt wurden, so
ist der Enderfolg jedoch nicht so, daß ein wesentlicher Vorteil
für das saarländische Wirtschafisleben erreicht wäre, Erfreulich
ist immerhin, daß die Frage über die zollamtliche Behandlung
von Kaffee-Ersatzmitteln, die als lebenswichtiger Artikel, beson⸗
ders im Hinblick auf die wirtschaftliche Notlage der werktätigen
Bevölkerung, bezeichnet werden müssen,. endlich geklärt ist. Be⸗—
kanntlich mußte, nach einer Entscheidung der französischen Zoll⸗
behörde, das Erzeugnis der großen Firma Heinrich Franck
Söhne, die übrigens in diesem Jate auf ein 100jähriges
Bestehen zurückblicken kann, — Kornfranck — als Bohnen—
affee verzollt werden. Diese Bestimmung war um so unver—
tändlicher, als Kornfranck ausfschließlich aus Erzeugnissen deut⸗
cher Landwirtschaft hergestellt ist Rach dem neuen Abkommen
ällt Kornfranck unter jene Erzeugnisse, die eine Sondervergü⸗
ung bei der zollamtlichen Behandlung erfahren.
Kornfranck ist jetzt überall zu haben, und zwar ohne jeden
Preisaufschlag. Darüber werden die sagarländischen Hausfrauen,
und nicht minder die Firma Heinrich Franck Söhne, die sich in
yonz besonderem Maße bemüht hat, die Beziehungen zwischen
dem Saargebiet und dem Mutterlande, manchmal unter Auf—
vendung großer Opfer, aufrecht zu erhalten und zu pflegen, sehr
erfreut sein.
Es wäre zu wünschen, daß die saarländische Bevölkerung diese
Bemühungen durch die Bevorzugung des Kornfranck, dem vor⸗
züglichen deutschen Kaffee, von dem mit Recht gesagt wird, ge⸗
und wie das tägliche Brot, lohnen würde.
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