Mitglied der Regierungskommission im Einvernehmen mit dem
Mitglied der Regierungskommission für die Finanzen.
6. Die Feststellung einer besonderen Würdigkeit und Bedürftig'
keit des Beamten ist für die Anrechnung der Vordienstzeit
Hilfsbedienstetenzeit) im einzelnen Falle nicht erforderlich:
och soll bei größeren Verfehlungen, die das Vorliegen einer
lnwürdigkeit offenbar ergeben, von der Anrechnung abgesehen
verden.
l. Scheckwesen.
Wir stehen in Geschäftsverbindung mit
der Reichsbankstelle Saarbrücken, J
der Banque Nationale de Cédit, Filiale Saarbrücken
dem Postscheckamt Saarbrücken, Postscheckkonto Nr. 4899.
Schecke der Saarländischen Beamtenbank werden eingelöst:
In Saarbrücken bei der Bankt selbst,
in Neunkirchen, St. Ingbert und Homburg bei den Filialen
der Rheinischen Kreditbank.
Die Saarländische Beamtenbank verpflichtet sich, alle von
diesen Banken in Zahlung genommenen Schecke ihrer Mitglieder,
die innerhalb der gesetzlichen Laufzeit bei ihr vorgelegt werden,
in jedem Einzelfalle bis zum Höchstbetrage von Frs. 600.-(Franken
sechshundert) ohne vorherige Prüfung unbeanstandet
einzulösen. Auf Schecke höherer Beträge erstreckt sich diese Garantie
nur, wenn sie von der Bank als in Ordnung gehend bestätigt
sind. Die Bestätigung soll von dem Mitglied möglichst vor der
Scheckhingabe eingeholt werden.
Zum Gebrauch für den Barverkehr der Miiglieder werden
von der S. B. B. Scheckhefte mit je 50 Blättern in grünem
Unterdruck ausgegeben.
Die Barschecke werden benutzt, um bei den genannten Banken
oder unserer Bank bares Geld abzuheben. Die Leerlinie wird
in diesem Falle mit den Worten „an mich selbst“ ausgefüllt und
der Scheck von dem zeichnungsberechtigten Aussteller unter—⸗
schrieben. Nimmt eine andere Person als der Aussteller (Sohn,
Tochter usw.) den Geldbetrag bei der Bank in Empfang, so ist
auf de Rückseite des Scheckes Vor⸗ und Zuname des Abholers
anzugeben.
Ferner können die Barschecks bei Firmen an Stelle von Bar—⸗
gesd in Zahlung gegeben werden. Auf der Leerlinie im Text
ist als Zahlungsempfänger der Name der Firma einzusetzen.
Sie gibt die Schecke entweder durch ihre Bank oder unmittelbar
in uns zur Einlösung weiter. Die Barschecke stellen Bargeld dar
ind sind sorgfälteͤg zu verwahren.
Das Scheckheft für VBarschecke (Inhalt 50 Scheckformulare)
vird erst dann ausgehändigt, wenn das Gehalt erstmalig der
Beamtenbank überwiesen wird, Es kostet 3 Frs. und wird der
Betrag nach dem jedesmaligen Bezuge eines Heftes vom Konto
des Mitgliedes abgebucht.
Die Zustellung der Scheckhefte ist in folgender Weise geregelt:;
t. Mitglieder, deren Wohn- oder Dienstort Saarbrücken ist,
holen die Scheckhefte gegen Rückgabe des vollzogenen An—
erkenntnisses bei der Bank ab.
2 Für die übrigen Orte werden die Scheckhefte in Einschreibe—
briefen unmittelbar übersandt. Um sofortige Rücksendung
des vollzogenen Anerbenntnisses wird in diesen Fällen
höflichst gebeten.
3. Bei Abholung ist das alte Scheckheft oder sonstiger Ausweis
vorzulegen.
Als Ausweis gilt außer dem Scheckheft die von unserer Bank
usgestellte und von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnete
zrüne Ausweiskarte.
II. Abhebung kleinerer Beträge.
Es ist für unsere Mitglieder wie auch für die Bank wenig
virtschaftlich, wenn Mitglieder sofort am Fälligkeitstage das
ganze Guthaben aus der Gehaltszahlung auf einmal abheben
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