gelten diejenigen Genossen, die die meisten Stimmen auf sich
bereinigen.
In jedem Jahr scheidet ein Drittel der Mitglieder aus dem
Äussichtsrat aus. Wiederwahl ist zulässig. Erstmalig wird ein
Driitel der Mitglieder auf drei Jahre, ein Drittel der Mit⸗
lieder auf zwei Jahre und ein Dritiel der Mitalieder auf ein
A gewählt.
3 Wenn ein Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf der Wahlzeit
ausscheidet oder dauernd verhindert ist, hat die ordentliche
oder außerordenliche Hauptversammlung für den Rest der
Amtszeit des Ausgeschiedenen eine Ersatzwahl vorzunehmen.
Sinkt die Mitgliederzahl des Aufsichtsrates unter die zur
Beschlußfassung erforderliche Zahl herab, so muß ohne Verzug
eine — —— zur Vornahme der Ersatzwahlen ein⸗
berufen werden.
Geschäfte.
8 29.
Die Beamtenbank betreibt insbesondere folgende Geschäfte:
Annahme der Gehaltsüberweisungen und Svargelder der Mit⸗
glieder zur Verzinsung.
Fuhrung von laufenden Konten und Sparkonten für die
itglieder.
z. An- und Verkauf, sowie Aufbewahrung und Verwaltung von
Wertpapieren und dergleichen für die Hitglieder.
1. Abwicklung von Zahlungen für die Mitglieder.
3. Gewährung von Krediten und Darlehen an die Mitglieder
unter den vom Vorstand und Aussichtsrat festzusetzenden Be—
dingungen und sonstige Bankgeschäfte.
Die erforderlichen Schritte zur Aufnahme der Tätigkeit der
Bank wie Eintragung ins Genossenschaftsregister, Einrichtung
der Geschäftsstelle uswp. sind in die Wege geleitet. Ein Antrag
auf Herausgabe von Ausführungsbestimmungen betr. Gehalts—
überweisung auf Bankkonten, wie sie im Reiche Gültigkeit haben
liegt det Regierungskommission vor. In Anbetracht der mit der
Ueberweisung verbundenen Vereinfachung der Gehaltszahlung,
Ausschaltung des zeitraubenden Geldtransports nach den ein⸗
zelnen Zahntellen und andere Vorteile inbezug auf Geldwirt—
schaft dürfte die Regierungskommission unserem Antrage in
Kuürze entsprechen, so daß der Betrieb eröffnet werden kann
denn die Taͤtigkeit der Bank wird sich vorläufig hauptsächlich auf
die Annahme von Gehaltsüberweisungen und Auszahlungen an
die Mitglieder beschränken, weil wohl nur ein geringer Teil der
Beamten ein Sparkonto anlegen kann. Damit soll jedoch keines—
ve gesagt ein daß der Beamte, dessen Gehalt nur mapr zum
Ledendunterhalt' seiner Familie ausreicht, sich der Bank inter⸗
effenios gegenüberstellen soll. Im Gegenteil, auch er — und
besonders er — soll Mitglied werden, weil ihm die Bank sein
Los erleichtern will. Sein Geschäftsanteil, der in kleinen Raten
vom Gehalt abgehalten wird, bringt ihm Zinsen. Ein Teil seines
Mongatsgehaltes, das er, wenn es auch noch so gering ist, für
einen Monagat einteilen muß und erst in der leßten Zeit des
Monats ausgeben kann, wird bis zum Verbrauch verzinst. Ge—
wöhnlich kann er schon 253 Tage vor der Gehaltsauszahlung
über sein ganzes Gehalt verfügen. Die Bank gewährt ihm
außerdem in normalen Verhältinissen einen Kredit bis zur
Hälfte des Monatsgehaltes, d. her tann bis zu einem halben
Monatsgehalt vor dem Fälligkeitstage abheben. Dieser Vorteil
wird besonders dann empfunden werden, wenn größere Aus⸗
gaben für Anschaffung von Kleidungsstücken usw. oder unvor⸗
hergesehene In erfolgen müssen, wo mitunter sonst jeder
Zinssatz in Kauf genommen wird, weil die Ausgabe unum⸗
gänglich ist. Ein Beispiel, das in Anbetracht der wirtschaftlichen
Verhältnisse besonders der Beamten der unteren Besoldungs⸗
gruppen nicht aus der Theorie genommen zu werden braucht,
spricht hier wohl am deutlichsten: Monatelang wurde gespart
für einen Anzug. Unvorhergesehene Ausgaben für die Kinder oder
wegen Krankheit ließen es nicht zu, daß der Anzug zu dem be⸗
stimmten Tage (Reise oder sonstige Begebenheit gegen Bar—
zahlung beschafft werden konnte. Der Anzug wurde jedoch un—⸗
bedinat benötigt. und man ging in ein Teilaahlunasgeschäft
ind zahlte einen Aufschlag von .... Prozent. Die Mehrkosten,
ie bei Barzahlung von vornherein gespart worden wären, be—
deee den Haushalt von neuem und mußten wieder heraus⸗
zespart werden. Die Mehrausgabe wäre nicht entstanden, wenn
zer Käufer von einer Stelle Kredit erhalten hätte, der ihm die
Anschaffung des Anzuges gegen Barzahlung ermöglicht hätte.
dieses Beispiel, das auf viele Anschaffungen anwendbar ist,
oll nur zur Darstellung dienen, wie vorteilhaft sich in solchen
Fällen die — — bei der Bank auswirkt, wo man sich
zei solchen Gelegenheiten vertrauensvoll hinwenden kann. Aber
ruch andere Vorteile, wie Schaffung von Wohlfahrtseinrichtun⸗
zen (Sterbekasse usw.) wie sie bei anderen Beamtenbanken be—
eits bestehen, sind von der „Saarländischen Beamtenbank“ ins
Auge gefaßt. Aus den kurzen Ausführungen, die teilweise in
e —I Nummern unserer Zeitschrift schon
ee wurden, durfte hervorgehen, daß die „Saarländische
eamtenbank“ jedem Beamten etwas bieten und jeden Beamten
ils ihr Mitglied aufnehmen will.
Noch ein Wort zur Aufnahme. In 82 ist angegeben, daß außer
olanmäßigen Beamten auch andere Personen in fester Stellung
rufgenommen werden können. Hierbei ist an diejenigen ge—
dacht, die bei Behörden angesteillt und nicht im Beamtenver—
hälinis sind. Ueber die Aufnahme solcher Personen entscheiden
VKorstand und Aufsichtsrat von Fall zu Fall. Es ist daher in
diesen Fällen das Anstellungsperhältnis der Antragsteller ge—
iau anzugeben. Eine weitere Frage ist in der 1. Generalver—
ammlung angeschnitten und geklärt worden und zwar, ob
Mitglieder bereits bestehender Einrichtungen wie Sparkasse
ei Eisenbahn oder Post, Mitglieder der Bank werden können.
Die Jocch wurde dahin beanswortet, daß im 86 der Sakung
ie Zugehörigkeit zu einer konkurrenzartigen Einrichtung ge—
neint ist, wozu die genannten Sparkassen nicht zählen. Mit
kücksicht darauf, daß iich Eisenbahnbeamte teilweise zur Ueber⸗
veisung ihrer Gehälter auf die Eisenbahn⸗-Sparkasse 8
et haben, und den Bestimmungen des 8 6 in dieser Hinsicht nicht
ofott nachkommen können, wurden hier übergangsweise Aus—
ahmen gestattet.
Damit dürften alle Bedenken beseitigt sein. Das Material
ur Aufnahme kann von der Geschäftsstelle der Saarländischen
ntenbant Saarbrücken 3. Königin⸗-Luisenstraße 23. bezogen
WXden.
Bericht über den Verlauf der Gründungsversammlung der
„Saarländischen Beamtenbank“.
Am 4. Januar, abends 7 Uhr, eröffnete der 1. Vorsitzende des
Zeamtenbundes, Herr Rektor Schneider, im Saale des Kolping—⸗
auses, Saarbrücken 2, die Versammlung und wies einleitend
iuf den Zweck der Beamtenbank und die Entwicklung derartiger
kinrichtungen im Reiche hin. Die Bundesleitung habe sich vor
zahrestist die Aufgabe gestellt, auch im Saargebiet eine
zeamtenbank zu errichten und habe zu diesem Zwecke seit einem
dahre Vorarbeiten geleistet, en denen u. a. auch die Herren
deg.-Kat Dr. Schell, Mitglied des eerge der Badischen
Zeamtenbank, und Postinspektot Meyer, Vorsitzender der Badi—
chen Beamtenbank, regen Anteil genommen haben. Herr
Schneider dankte allen Mitarbeitern und leitete die Gründungs—
ersammlung formell ein. Als Versammlungsleiter wurde Herr
Rektor Schneider und als Protokollführer Herr Verwaltungs—
nspektor Steenbuck bestimmt. Zu Sienern wurden die
herren E. O. S. Greunke und Postsekretär Geiß ernannt. Nach—
em Herr Schneider einen Ueberblick über den bevorstehenden
Lerlauf der Versammlung, wie er durch die Satzung und das
henossenschaftsgesetz bedingt ist, gegeben hatte, wurde durch
herrn Steenbuck die Satzung der zu gründenden Genossenschaft
jerlesen und von den Beilretenden unterzeichnet. Nunmehr
vurde in die —*— Generalversammlung der neu—
segründeten Genossenschaft eingetreten. Die vorbezeichneten
zersammlungsleiter, Schriftführer und Stimmzähler blieben in
hren Aemtern. Die Wahl des Aufsichtsrates wurde vor—
ormen. Der Vorstand des Benmtenbundes hatte den Vor—
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