Full text : 3.1928 (0003)

Reubauten wohnt und weit höhere Mieten zahlen muß.
Das grundfätzlich Abweichende des Vorschlages der Re—
gierung aber ist, daß er feste Frankenbeträge vorsieht. Das
würde für die Beamtenschaft bedeuten, daß bei einer Stei—
gerung der Mieten immer wieder neue Verhandlungen
notwendig würden, und die Beamtenschaft im günstigsten
Falle immer für gewisse Zeitabschnitte geschädigt wäre.
Die Einführung der Kinderzuschläge nach Reichsgrund⸗
sätzen bedeutet natürlich die Entscheidung fuͤr die
schle chtere Lösung. Auch hier muß betonl werden,
daß die preußischen Beamten einen Rechtsanspruch
auf die günstigere preußische Regelung
haben.
Die Regierungskommission betont einleitend in ihrem
Schreiben, daß sie die Absicht habe, die eingegangenen Ver—
pflichtungen zu erfüllen und nimmt an einer anderen
Stelle ausdrücklich die Abrede von Baden-Baden zur Be—
gründung ihres Standpunktes in Anspruch. Der in Frage
kommende Absatz der Abrede heißt: „Die Regierungs—
kommission wird tunlichst bald nach Wiederherstellung ge—
sicherter, stabiler Währungsperhältnisse im Saargebiet, die
nicht örtlich abgestuften Teile der Besoldung der deutschen
Beamten (zur Zeit Grundgehalt und Sozialzulagen) nicht
ungünstiger gestalten als nach den deutschen Bestimmun—
gen.“ Die Regierung weicht durch ihren neuen Vorschlag
für das Wohnungsgeld grundsätzlich von der Reichsregelung
ab und nimmt durch ihre Berufung auf die Abrede von
Baden-Baden eine ganz neue Stellung ein. Dem ange—
führte Passus der Abrede den Sinn unterzulegen, muß als
abwegig bezeichnet werden. Das Wohnungsgeld kann nach
den Saarverhältnissen bemessen werden, muß aber grund⸗
ätzlich den Reichsbestimmungen angepaßt sein.
Eine Regelung nach den Vorschlägen der Saarregierung
kann von uns nie als eine Einlösung der Verpflichtungen
angesehen werden. Die Reichsbesoldung ist ein Ganzes, das
auch das Wohnungsgeld in sich schließt. Reißt man
das Wohnungsgeldheraus undmachtetwas
grundsätzlich Reues,dann hat man eben die
Reichsbesoldungenicht mehr. Alles. was zwischen

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den beiden Möglichkeiten liegt, sind Halbheiten und müssen
von uns auch als solche gewertet werden.
Die Regierungs-Kommission erwähnt dann noch,
daß die Reform einen Mehraufwand von mindestens
30 Millionen erfordere. Wir haben schon bei anderen Ge—
legenheiten darauf hingewiesen, daß die Angabe solcher
Hesamtsummen an und für sich keinerlei Urteil ermöglicht,
bei Uneingeweihten u. in der Äffentlichkeit aber zu falschen
Schlüssen Anlaß gibt. Uns erscheint die Summe bei dem
Amrechnungsfaktor zu hoch gegriffen. Um hier einen
Leberblick zu haben, wäre die Beantwortung einiger
Fragen notwendig. Wieviel Proz. beträgt die Besoldungs—
⸗erhöhung für die einzelnen Gruppen? Wievielkostet
die Erhöhung für Betriebsverwaltungen,
die doch als wirtschaftliche Betriebe sich selbst tragen
nüssen? Wie verteilen sich die Aufwendungen auf die Be—
amten der Zentralverwaltung und der Lokalverwaltungen?
ßegenüber solchen wirtschaftlichen Hinweisen muß die Be—
amtenschaft immer wieder betonen, daß ihre Forde—
rung auf Gleichstellung mit den Reichs—
beamten nur die Verwirklichung dessen
bedeutet, was man ihr längst vertraglich
zugesichert hat.
Fürdie Beamtenschaftist aus all den Er—
wägungen jede Lösung, die nur eine teil—
weise Einführung der Reichsbesoldung be—
deuten würde, unannehmbar. Wir verlangen nach
wie vor:
Unveründerte Uebernahme der Reichsbesoldungs⸗
ordnung in allen Teilen, Festsetzung des Umrech⸗
nungsfaktors auf 6 Fr. für Grundgehälter, Amts⸗ und
Kinderzulagen und auf 48 für das Wohnungsgeld.
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