auf Zimmer Nr. 33 im Dienstgebäude der Direktion der
inanzen: Hellwigstraße 34, Eingang Tor 2, anzubringen.
Abschrift.
Saarbrücken, 26. März 1928.
Schloßpratz 15.
Generalsekretariat.
Abschrift.
Regierungskommission
des Saargebietes.
Saarbrücken, den 24. März 18928.
die Regierungskommission des Saargebietes,
Generalsekretariat
A. G. Nr. 80. 3. 28. Saarbrücken1
Schloßplatz 15
Betr.: Neureglung der Vergütungen für die Angestellten
bei den Behörden des Saargebietes.
Mit Bezug auf unsere Besprechung mit der Regierungs⸗
kommission vom 5. März 1928 wiederholen wir:
Da der neue, mit Wirkung vom 1. Oktober 1927 in Kraft
gesetzte Ad pangeeslhen, Viruveriras nur eine Zwischen⸗
lölung darstellt, bitten wir,
die Angestellten bei den Behörden des Saargebietes in
die neue Besoldungsordnung einzureihen, und zwar so,
wie es bei der bisherigen Besoldungsordnung geschehen ist.
Die Arbeitsgemeinschaft der Beamtenverbände
des Saargebietes:
Beamtenbund des Saargebietes.
Vereinigung der höheren Beamten des Saargebietes.
Verband der Büroangestellten und -Beamten des Saargebietes.
Bund der techn. Angestellten und Beamten.
Gewerkschaft Deutscher Eisenbahner e. V.
Verband Deutscher Techniker.
Einheitsverband der Eisenbahner Deutschlands.
J. A.: Schneider.
G. S. Nr. 797 A.
An die Arbeitsgemeinschaft der Veamtenverbände
des Saaradebileles
Saarbrücken
Auf Ihre Eingabe betr. Berücksichtigung der im Reich in
den verschiedenen Haushalten seit 1. IV. 1926 vorgenom—
menen Aenderungen in dem Persongalbestund der etatsmußigen
Beamten bei der Aufstellung des Beamltenkopfetats für 1927
beehre ich mich ergebenst mitzuteilen, daß die Regierungs—
tommission bereits durch Beschluß vom 11. Januar 1928 Richt—
tinien zur Aufstellung eines Personaletats der Lotalverwal—
ungen unter Berücksichtigung aller im Reiche vorgelommenen
Aenderungen, und zwar bis zum 30. Sept. 1927 erlassen hat
Die mit der Besoldungsreform beauftragte Spezialkom—
mission hat auf Grund der seitens aller Verwaliungen ge—
nachten Vorschläge eine Vorlage an die Regierungskommission
rusgearbeitet, in welcher alle im Reich in der Zeit vom
l. IV. 1926 bis 30. September 1927 eingetretenen Aende—
rungen Berücksichtigung gefunden haben.
Die Regierungskommission hat in ihrer Sitzung vom
29. Februagt 1928 die in dieser Vorlage enthaltenen Stellen—
zrats genehmigt und gleichzeitig beschlossen, die sich Wergn⸗
ergebenden Beförderungen mit Rückwirkung vom 1. IV. 1827
vornehmen zu lassen.
Mit der Durchführung sind inzwischen die bereiligten Ver—
waltungen beauftragt worden.
Der Generalsekretär der Regierungskommission:
Pierrotet.
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