vorstandes: den 1. Vorsitzenden, Kollegen Howe (Berlin), sowie
den Vorsitzenden des Agitationsausschusses, Kollegen Wagnert
(Elberield) iür unsere Versammlung zu gewinnen, was wir hier—
mit zur Kenntnis bringen.
Tagesordnung;:
1. Eröffnung der Versammlung. Begrüßung der Anwesenden
2. Verlesen der Niederichtift der letzten Generalversammlung.
8. Tätigkeitsbericht des geschäftsführenden Vorstandes über das
abgelaufene Geschäftsjahr.
Die neue Vye duneerdnunt der Eisenbahn⸗Fahrbeamten
im Reiche (Referent der 1. Vorsisende der Eisenbahnfahr⸗
deamten Deutschlands.)
Bericht des Kadeeere der Rechnungsprüfer, Entlastung
des gesamten Vorstandes.
BEAMTEN.-R
Keine gesetzliche Krankenfürsorge für Reichsbeamte.
Auf eine Anfrage des Abgeordneten Steinkopf über die
Stellungnahme der Reichsregierung zu der Entschließzung des
Reichstags:
„Die Reichsregierung zu ersuchen, die Arbeiten zur Schaffung
einer einheitlichen gesetzlichen Krankenfürsorge für Reichsbeamte
mit aller Beschleunigung zu Ende zu führen“, hat der Reichs⸗
minister der Finanzen am 19. Dezember folgenden Bescheid
erteilt:
Die von dem Herrn Präsidenten des Reichstags unterm 5.
April 1927 — Tgb. II Nr 14809 ff. — mitgeteilte Entschließung
beir. Einführung einer gesetzlichen Krankenfürsorge für Reichs—
beamte ist von der Reichsregierung (Schreiben des Herrn Reichs—
ministers des Innern vom 7. Dezember 1927 — 1 1255/28. 11 -
wie folgt beantwortet worden:
„Die Prüfung der Angelegenheit hat ergeben, daß eine
Krankenkasse für Reichsbeamte nur durch hohe Beiträge des
Reichs und der Beamten tragiähig gestaltet werden könnte
und daß durch eine solche die auf dem Gebiet der Beamten—
krankenfürsorge entstandenen Selbsthilfeeinrichtungen gefähr⸗
Beratung und Genehmigung des Sausbaltsplanes für das
Geschäftsiahr 1928
Organisationsirage der Fahrbeamten und ihre Gegen—
strömungen. (Referent: Beserksvorsitzender Wagner.
Elberfeld.)
Neuwahl des gejamten Vorstandes.
Einführung des Delegiertensystems zu HSauptverlammlungen.
Satzungsänderunden
11. Verschiedenes.
Wir sehen uns veranlaßt, auf die Wichtigkeit der Versammluns
zinzuweisen in der Ueberzeugung, daß kein Kollege sehlen darf.
Der Vorstand
Kaufmann. Jerusalem.
det werden würden. Die Reichsregierung ist deshalb der Auf—
fassung, daß die Schaffung einer Krankenkasse für Reichs—
beamte sich aus finanziellen und beamtenpolitischen Gründen
zutzeit nicht empfiehlt, jedenfalls in nähere Erwägung erst
gezogen werden kann. wenn bei den bestehenden Beamten—
krankenkassen ausreichende Erfahrungen gesammelt worden
sind. Zu einem im wesentlichen gleichen Ergebnis hat auch
eine Aussprache mit Vertretern der Beamtenspitzenverbänd⸗
geführt.
Die Reichsregierung wird hiernach bis auf weiteres an der
Einrichtung der Notstandsbeihilfe festhalten“
J. A.: gez. Wever.
Neue Bücher
Auswirkung der neuen Besaldungsgesetze:
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