Von der Uebernahme des 83 40 des Reichsbesoldungsgeseszes.
Wegfall freiwerdonder planmäbiger Stellen) ist Abstand zu
nehmen Behandlung wie in Preußen und bei der Reichs—
bahn.
Bisher im Saargebiet bestandene Vorteile, durch deren Bei⸗
behaltung der grundsäsliche Aufbau der Besoldungsordnung
nicht berührt wird, mösen beibehalten bleiben. Als solche sind
anzusehen:
A. P. Beamte:
1. Erreichen der vollen Bezüge nach 3 Jahren.
2. Zahl der A. P. Beamten prozentual gering belassen.
Anwärkern für den Vorbereitungs- und Probedienst möge man
die höheren Bezüge (858 des Amensebeten und die Un⸗
terhaltungszuschüsse aus höheren Besoldungsgruppen (Refern⸗
dare Gruppe XIV) belassen.
Es sind wohl der Wünsche viele, die hier aufgezählt sind
Jedoch, wenn die Regierungskommission eine einheitliche
Besoldungsreglung durchführen will, müssen sie Berück
sichtigung finden. Durch die Beibehaltung der vorstehend
aufgeführten, bisherigen Vorteile werden nur ganz geringe
———— entstehen.
Zu Punkt 7 der Eingabe:
„Die Ortsklaffen A und B 8 beizubehalten. Saarbrücken
ist mit Vochswe auf die besonderen Verhältnisse der Groß—
stadt in die Sonderklasse einzureihen.“
Eine weitere Einteilung der Ortsklassen würde den
tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechen und die
Beamten in Landorten zu hart trefsen, wo diese heute
hinsichtlich der Lebensverhältnisse nicht nur leine Vor—⸗
leile aufweisen können, sondern oft Nachteile in Kauf
nehmen müssen. Es sei nur auf die erhöhten Kosten für
die Ausbildung der Kinder hingewiesen. Die Einreihung
der Großstadt d in die Sonderklasse ist durch die
irig teueren Wohnungsverhältnisse bedingt. Die Ver—
hältnisse entsprechen üungefähr denen in der Stadt Ludwigs
hafen, die auch der Sonderklasse angehört.
Zu Punkt 8 der Eingabe:
„Die Besoldungstabelle ist in Warkzahlen aufzustellen. Füt
Grundgehalt, Stellen- und Kinderzulagen kommt als Umrech⸗
nungszahl nur der Börsenkurs in Frage. Der an der Friedens.
miete gemessene 100prozentige Wohnungsgeldzuschuß ist mil
einem Umrechnungsfaktor von mindestens 8088 des Börsenkurses
festzusetzen. Inhabern von Neubauwohnungen ist ein
den Reichsverhältnissen entsprechender Ausgleich zu gewähren.“
Die Aufstellung der Besoldungstabelle in Markzahlen
entspricht einem alten Wunsche. Hoffentlich wird nun
jetzt diesem Rechnung getragen. Ueber den „Börsenkurs“
ist schon so viel geschrieben worden, daß wir uns heute
auf folgendes beschränken können.
Es wurde von der Regierungskommission früher einmal Zu dem Umrechnungsfaktor für den Woh—
darauf hingewiesen, daß die Einlösung der Verpflichuung, nungsgeldzuschuß folgendes:
r
die Bezüge mit dem Börsenkurs umgerechnet zur Aus
WMisns zu bringen, aus finanziellen Gründen nicht mön
ei.
Wie hoch sind nun die Mehrkosten bei der
tünftigen Anwendung des Börsenkurses
Wohnungsgeldzuschuß 80 Proz. der Orkis—
klasse gegenüber einer Festsetzung
unserer Bezüge nach der bisherigen Ari
65 — jedoch Wohnungsgeldzuschuß Orts—
lasse 4)7 a
Sie sind, wie die nachstehende Berechnung zeigt, nicht so
hoch, daß sie die Regierungskommission hindern könnten
unsere berechtigte Forderung zu erfüllen.
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