Full text : 3.1928 (0003)

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Saarbrücken, den 24 März 1928

3. Jahrgang
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Inhalt: Wahlen — Unsere Vorschläge zur Vesoldungsrefsorm — Bekanntmachung — Von der Bundesleitung — Aus den
Verbänden *

WVAHLEN

Der Artikel 1 der Verfassung des Deutschen Reiches um—
jaßt zwei Sätze, von denen jeder einen fundamentalen
Bedanken der gesamten Reischverfassung zum Ausdruck
bringt:

„Das Deuische Reich ist eine Republik.
Die Staatsgewalt geht vom Volke aus“

Wir greifen den zweiten Gedanken heraus und wollen
versuchen kurz zu umgrenzen, welche Rechte und Pflichten
dem deutschen Staatsbürger daraus erwächsen. Wenn im
neuen deutschen Reich alle Staatsgewalt vom Volke aus—
geht, dann ist tatsächlich das gesamte Volt Träger und
Verwalter der Staatsgewalt. Mit andern Worten aus
gedrückt heißt das: Deutschland hat eine vollständig durch—
geführte demokratische Staatsform; Zenen ist ein
Volksstaat. Das Parlament als Vertretung des Volkes teilr
sich mit dem Reichspräsidenten, der auch dürch unmittelbare
Volkswahl bestimmt wird, in die Staatsgewalt; durch das
Zusammenwirken beider Faktoren wird die Reichsregierung
bestimmt, die nur solange ihr Amt ausüben kann, als eine
Mehrheit im Parlament mit der Regierungsführung ein
verstanden ist. Aus der kurzen Feststellung dieser Tat
sachen ergibt sich einerseits die Bedeutung, die im parla
mentarisch regierten Staat den Wahlen fuͤr die Volksver
tretung beizumessen ist; aber andererseits lassen sie auch
die Verantwortung erkennen, die jedem Staatsbürger dem
Staate und Volke gzrachuber auferlegt ist. Wahlrecht is
nee Bürgerrecht; Wahlrecht ist auch höchste Bürger
oflichi.

Das Jahr 1928 ist ein ausgesprochenes Wahljahr. Poli—
tisch bedeutungsvoll sind die Wahlen zum Reichstag und
zur französischen Kammer. Ihr Ausgang wird enischei
dend sein sein für die Entwicklung der wichtigsten außen—
politischen Frage: der Gestaltung der Beziehungen zwischen
Deutschland und Frankreich. Da aber in diesem großen
Rahmen das Saargebiet eine bedeutende Rolle spielt, er—
gibt sich ohne weiteres die Bedeutung dieser Wahlen für
Ansere engere Heimat.

J Den örtlichen Verhältnissen und der Zeit nach näher
siiegen uns die Wahlen zum Landesrat am kommenden

Sonntag. Leider ist das Saarvolt durch die politische
Neugestaltung der Dinge an der Saar in seinen staats—
bürgerlichen Rechten stark beschränkt worden. Die durch
den Völlkerbund eingesetzte Regierungskommission führt
hr Amt absolut und berief erst nach langem Kampfe den
Landesrat zur Volksvertretung des Saargebietes. Es muß
anerkannt werden, daß der Landesrat in den engen Gren—
en seiner Schaffensmöglichkeit in der Vergangenheit alles
zetan hat, was zu tun möglich war, und daß die befrie—
»igende Erledigung mancher Fragen nur seiner Tätigkeit
iu danken ist.
Es ist selbstverständlich, daß die saarländischen Beamten
als Bürger und als Beamte an der künftigen Gestaltung
der Dinge im Saargebiet interessiert sind. Als Bürger
erwarten wir, daß alle Saargebietsfragen behandelt wer—
den mit dem Ziele, dem Saarvolk zu dienen und die
eibungslose Rückführung des Saargebietes zum Reiche
vorzubereiten. Als Beamte verlangen wir vom neuen
Landesrat, daß er die Interessen der Beamtenschaft im
Rahmen der Gesamtfragen vertritt und jederzeit bereit
st, das im Dienste unserer Saarheimat stehende deutsche
Berufsbeamtentum zu schützen.
Der Beamtenbund, der die meisten Beamten des Saarge—
diets umschließt, ist politisch neutral; er steht auherhalb der
Parteien und muß außerhalb bleiben, denn nur so kann er
Vertretung aller Beamten sein, die unabhängig von Partei—
hindungen sachliche Arbeit im Dienste der Gesamtbeamten—
chaft leisten kann. Unter Veachtung der strengsten politi—
chen Neutralität beurteilen wir auch die kommenden Wah—
en. Der Bund als solcher muß und wird sich jeder partei⸗
ꝛolitischen Stellungnahme enthalten. Den Bundesmitglie
dern aber steht selbstverständlich politische Betätigung
frei, und wir müssen es außerordentlich begrüßen, daß auch
Beamten als Kandidaten für den Landesrat aufgestellt
ind und daß in allen Parteien recht viele Beamten an
jührenden Stellen mitarbeiten, die verbürgen, daß überall
die berechtigten Interessen der Beamtenschaft gewahr
bleiben. M
            
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