Reichsbeamten geworden, soweit sie nicht von dem ihnen einge—⸗
räumten Recht, ihren Rücktritt bezw. ihre Weiterbeschästigung
m Staatsdienst zu verlangen, Gebrauch gemacht haben.
Durch das Gesetz über die Deutsche Reichsbahngesellschaft
Reichsbahngesetz) vom 80. August 1924 sind die Eisenbahnbeam—
en mit der Umwandlung der „Deutschen Reichsbahn“ in die
Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft“ Reichsbahnbeamten geworden.
Nur im Reich ist ein neuer Beamtentyp geschaffen worden,
dessen Rechtsverhältnis in der Reichsverfassung und dem Reichs⸗
beamtengesetz und daneben im Reichsbahn- und Reichsbahn—
personalgesetz und schließlich in einer von der Reichsbahngesell—
schaft erlassenen Personalordnung begründet ist.
Auf das Rechtsverhältnis der Eisenbahnbeamten des Saarge—
bietes hatten die vorerwähnten Maßnahmen und Gesete keinen
Einfluß. Diese sind bis heute beurlaubte deutsche Reichsbeamten
oder Staatsbeamten geblieben.
Die Eisenbahnbeamten des Saargebietes können demgemäß
ohne Rechtsschmälerung nur den Reichs- oder Staatsbeamten
gegenübergestellt werden.
Zu 2.: Wir haben schon mehrmals mündlich und schriftlich
darauf hinweisen müssen, daß die wirkliche Arbeitsdauer vieler
Beamten kaum von der der Beamten des Reichs abweicht und
daß an die Beamten im Saargebiet mit seinem Grenzverkehr und
den sonstigen Eigenschaften als Grenzgebiet bedeutend größere
Anforderungen gestellt werden.
Für die Bemessung des Echolungsurlaubs dürfte in erster
Linie der Kräfteverbrauch während der Dienstzeit in Betracht zu
ziehen sein. Es darf auch noch darauf hingewiesen werden, daß
ein ausreichender Erholungsurlaub für die Beamten im allge—
meinen Staatsinteresse liegt, insofern, als dadurch die volle Ar—
beitskraft eines Beamten lange erhalten bleibt und Vertretungs—
kosten, Versorgungsansprüche usw. aus Krankheit und Dienstunfähigkeit
auf ein Minimum beschränkt bleiben.
Mit Bezug auf Artikel 3 der Abrede von Baden-Baden wieder⸗
holen wir daher unsere Bitte, allen Beamten des Saargebietes
im Rechnungsjahre 1927 den Erholungsurlaub nach den Richtlinien
und in derselben Höhe wie im Reich zu gewähren und die
Vestimmungen hierzu schon vor Beginn des neuen Rechnungs-⸗
jahres zu erlassen.
In einer Anlage sind die wichtigsten Urlaubsbestimmungen des
Reichs zusammengestellt.
Die Arbeitsgemeinschaft der Beamtenverbände des Saargebietes
Beamtenbund des Saargebietes.
Vereinigung der höheren Beamten des Saargebietes.
Verband der Büroangestellten und -Beamten des Saargebietes
Bund der techn. Angestellten und Beamten des Saargebietes
Gewerkschaft Deutscher Eisenbahner e. V
Anlage.
Erholungsurlaub
der Reichsbeamten für 1925 und folgende Rechnungsjahre.
1. Für die planmäßigen Beamten
mit einem Lebensalter
AUrlaubs⸗ Besoldungs- bis zu 30 von 30 bis 40 über
klasse gruppen Jahren Jahren 40 Jahre
1. Alterskl. 2. Alterskl. 3. Alterskl
Kalendertage
A IAMIII 16 21 28
B IV-VI 18 25 31
S VIIAAIX 21 28 35
D X-XII 25 31 37
XIII u. darüber 20 37 42
Maßgebend für die Einreihung in die Urlaubsklasse ist die Be
— nach deren Sätzen der Beamte seine Bezüg
erhält.
Für die Einreihung in die Altersklassen ist das Lebensalter,
das der Beamte im Laufe des Rechnungsjahres
pvollendet, maßgebend.
2. Die außerplanmäßigen Beamten, die das 30. Lebensjahr
vollendet oder drei Diätarienjahre zurückgelegt haben, erhalten
den vollen Erholungsurlaub der Besoldungsgruppe, in der sie
beim regelmäßigen Verlauf ihrer Dienstlaufbahn zuerst plan
mäßig angestellt werden. Ziffer 1, Absatz 3, findet gleichmäßig⸗
Anwendung.
Sid⸗
Bestæ
—
ii⸗
4* —
II.C
—A
XEC
Erhältlich in allen
einschlãgigen Geschäften.
—AA
ο
n .
Vonisse-⸗
——
eingeleoten
deinecauen
viz..
— ⸗
9
hokdαο_αν
8Speise
4mgeh. Mandeln
dazu
Vanilse. Soße
——— —
—
Puddit
meindqekochte
kErabeeren.
D
5 ———
* 4 F F
—
4
—— und kostlsicher Geschmack
dlaser feinen Nachsdeisen aus
⸗
Dr. Oetkers Puddinꝗpulvern
⁊tolien dis vervuenntesten Ansspruche zutrieden
kinfach und seicht nach der jedem Paebchen auf, edruekten Anveisung zu beeiten.
- viele Sorien fũt den cinfachen vovie —— Tisch an Fest- und
Besuchstagen. - Achten Sie beim Einkaut auf vi- Schulzmarke Oertulcerꝰs
del f und yerlangen Sie in den Geschãsten das neue farbig IIIusti lerte
eee Agehe tür Fr. 1.20, wenn nicht zu haben, gegen Eip
rendune von Marxen von meiner General-Vertresung: Otto Hather.
Saurbrũclken 3, Posttfach 409.
Dr. A. OetKer, BielefeId.