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Wie der Regierungskommisston bekannt sein wird, trägt man
ich im Reich mit dem Gedanken, den Sosialrentnern und Kriegs⸗
deschädigten sowie den Beamten eine Weihnachtsbeihilfe ge—
währen zu wollen. Diese Weihnachtsbeibilfe wird auch den Be—
amten des Saargebietes durch die sog. Betreuungssumme ge⸗
währt. Es dürfte besonders deshalb auch eine ähnliche Betreu—
ungstumme den Opiern der Arbeit und des Krieges sowie deren
Hinterbliebenen gewährt werden, weil gerade in diesen Bevölke⸗
rungskreisen eine grobe Notlage vorhanden ist.
Auf Grund der Tatsache, daß die Regierungskommission die
Betreuungsaktion der Reichsregierung — zugunsten der Saar⸗
gebaetsbeamten — zu der ihrigen gemacht hat, glauben wir uns
der angenehmen Hoffnung hingeben zu können, daß auch unserem
zestellten Antrage entsprochen wird.
In Erwartung dessen zeichnet mit vorzüglicher Hochachtung
die Sozademokratische Fraktion des Landesrats.“
Zum Schlusse reröffentlichen wir noch ein Schreiben der
Regierungskommission nach der „Saurbrücker Zeitung“
bom 21. Dezember 1926:
„Die Regierungskommission hat an den Präsidenten des
Landesrats jolgendes Schreiben gerichtet:
Saarbrücken, den 20. Dezember 1926
An den
stellvertretenden Vorsitzenden des Landesrais,
Herrn Redakteur Scheuer.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender!
Am 17. ds. Mts, haben Sie mit sechs anderen Serren aus den
verschiedenen Fraktionen des Landesrats dem unterzeichneten
Präsidenten der Regierungskomm'ssion und dem saarländischen
Mitglied den Wunsch vorgetragen, daß die Reg'evungskommission
den Staatsarbeitern anlaͤßlich der den Beamten gewährten be—
sonderen Beihilsen eine höhere Beih'lie bewilligen möge, als
durch die Niederschlagung der Winierbeschaffungsvorschüsse ge—
ehen.
— habe der Regierungskommission in ihrer heutigen Sitzung
die Angelegenheit vorgetragen. Nach eingehender Beratung bat
die Regierungskommission beschlossen, Ihnen jolgendes ergebenst
mitsuteilen:
Die Regierungskommission bedauert, daß sie dem Wunsche der
Herren Vertreter des Landesrats und dem gleichen Wunsche der
Herren Vertreter der Arbeiterverbände aui Gewährung e'ner
höheren Beihilie an die Staatsarbeiter aus wichtigen Gründen
nicht nachtommen kann.
Die von der deutschen Regierung den beurlaubten deutschen
Beamten gewährte einmalige außerordentliche Beibilje stellt
eine Entschädigung dar, welche die deutsche Regierung aus Voer—
hältnissen, die in der Vergangenheit begründet sind, gewähren
zu müssen glaubte. Da die Regierungskommiss.on unmöglich zu—
geben konnte, daß durch die Aktion der deutschen Regierungs
zweierlei Staatsbeamtenkategorien im Saargebiet geschafien
wurden, war sie in die Zwangslage gebracht, den nicht vom
Deutschen Reiche beurlaubten staatlichen Beamten des Saarge—
bietes dieselbe Beihilfe zu gewähren, die in der Abrede der Re—
gierungskommission mit der deutschen Regerung für die beur—
laubten deutschen Beamten vereinbart worden war. Der Regie—
rungskommisslon ist es nicht leicht geworden, den Vorschlägen der
deutschen Regierung zuzustimmen und für die nichtbeurlaubten
Beamten die notwendigen praktischen Folgerungen zu z'ehen,
denn sie war sich vollauf bewußt, welche Situation für die übrige
Bevölkerung des Saargebietes, insbesondere für die Arbeiter
und, Lohnangestellten, die von diesen Beihilfen ausgeschlossen
bleiben, geschafien wird. Sie hat sich daher alle Mühe gegeben,
diese Lage, soweit es in ihren Kräften lag, auszugleichen.
In diesem Bestreben wollte die Regierungskommissson die in
hrem Deenst befindlichen Stgatsarbeiter und Lohnangestellten
nicht leer aqusgehen lassen und hat den Staatsarbeitern die be—
reits zur Beschaffung von Wintervorräten gewährten Vorschüsse
niedergeschlagen und, soweit diese schon zurückerstattet waren,
wieder an die Arbeiter zur Auszahlung gebracht.
Der Durchschnittsbetrag dieser VBeihslsje für den einzelnen
Stgatsarbeiter beträgt 250 Fr.
Den Lohnangestellten der staatlichen Betriebe hat die Regie—
runaskomm'ssson ebenfalls Bethilien bewelligt, die sich an die—
ijenigen anpassen, d'e den Arbeitern gemähnt worden ünd Mesir
zu gehen. als geschehen, sieht sich die Regierungskommission zu
hrem Bedauern völllg außerstande. Ste ist nicht in de ,
die Mittel, die hierzu erforderlich wären, aus ihren vorhandenen
Finnahmen zu decken. De Regterungskomm'ss'on ist der Mei—
nung, daß sie nicht gerecht gegen die Steuerzahler handeln würde,
wonn sie diesen eine neue Last auferlegen wollte, damit den
Staatsarbeitern ein weiteres Geschenk zugutekommt, da ja diese
Staatsarbeiter einen wentgstens ebenso hohen Lohn bez'chen, wie
alle Industriearbeiter.
Die Regserungskommission bedauert daher, den Herren Voer—⸗
tretern des Landesrats und der Arbeiterverbände einen ab—
lehnenden Vescheid geben zu müssen und hofft, daß die Gründe,
die für diesen notwendigen Entschluß sprechen, auch eine objektive
und gerechte Würdigung finden.
Genebmoͤgen See, sehr geehrter Herr Vorsitzender, den Ausdruck
meiner porzüglichen Hochachtung.
(gesz.) G. W. Stephens.“
Ehe ich auf den Inhalt der Veröffentlichungen eingehe,
sei noch einmal auf folgendes hingewiesen:
Im Jahre 1920 haben sowohl das Reichskabinett wie
auch das Preußische und das Bayerische Kabinett Beschlüsse
gefaßt, durch die sie der übertretenden Beamtenschaft ver—
sicherten, daß ihr aus dem Dienst im Saargebiet kein finan—
zieller Schaden entstehen solle. Eine Kundgebung gleichen
Inhalts ist der 83 13 des Beamtenstatuts der Saärregie—
rung. Diesen Beschlüssen ist formell wohl zeitweise Folge
bei Rheumatismus, Hexenschuß
Gliederschmerzen, Isschias Neuralgien
Fo' geerscheinungen von Gicht u. Influenza.
Salit dringt durch die Haut in den Körper belastet also im Gegensatz zu Medika⸗
menten, die man einnimmt, weder Magen noch Darm. Man frage seinen Arzt
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