Full text : 2.1927 (0002)

zahle später“, und zwar mit dem Kreditbrief der Kaufkredit
A.“G. trat es auf den Plan. Der Volkswitz setzte dem hinzu
„am bequemsten gar nicht‘. Am 1. Dezember haben der
Verband Berliner Spezialgeschäfte und die Verbände des
deutschen Einzelhandels diese neue Art des Geschäftsbetrie—
bes aufgenommen. Die Ausdehnung über das ganze Reich
ist geplant. Schweizerische, amerikanische und auch deutsche
Banken finanzieren die Sache. Sie kostet natürlich Geld.
Aus reiner Menschenliebe und ohne Nutzen werden die neuen
Institute die Sache nicht übernehmen, ohne „Profit“ raucht
eben kein Schornstein. Und diesen „Profit“ könnt Ihr
Beamte selbst einheimsen, wenn Ihr nur wollt, indem Ihr
monatlich das Geld zu Eurer Bank bringt. Denn ebensogut
wie Ihr zwangsweise Abzahlungen auf gekaufte Waren lei—
stet und noch dafür Zinsen zahlt, ebensogut könnte Ihr diese
Summe auch bei Eurer Bank anlegen, damit Ihr die Zinsen
habt und die Einkäufe aus dem Ersparten billiger kätigen
könnt. Schluß folgt.)

9. 94 9 7
— —

B

——

Ober in der Amtsbezeichnung
Wer die Personalien liest, dem muß es auffallen, daß
das Wort „Ober“ in den Amtsbezeichnungen bald am An—
fang, bald in der Mitte steht. Die eine Behörde nennt ihre
Obersekretäre Obersteuersekretäre, die andere Regierungs⸗
obersekretäre. Was ist richtig: Obersteuersekretär oder
Steuerobersekretär? Regieungsobersekretär oder Oberre—
gierungssekretär? Es scheint eine faule Ausrede zu sein,
einfach zu sagen, beides ist richtig.
Das Wort „ober“ kommt von dem alten Erbgut „ob“
(vgl. Rothenbürg ob der Tauber) her. Nebenbei bemerkt:
Unter Erbgut versteht man im allgemeinen solche Wörter.
die unsere Vorfahren schon gebrauchten, als sie noch mit
Indern, Persern, Griechen, Römern, Slawen, Litauern,
Kelten in der Urheimat zusammenwohnten. Ober bezeich—
net also etwas oben oder höher Stehendes; es ist die mit—
tel- und niederdeutsche Form für über.
Ift nun der Steuersekretär, z. B. in der Gruppenbezeichnung
 oder einreihung der darunter Stehende, so kann der
über ihm Stehende nuͤr der Obersekretär sein. Ist doch das
Wort Steuersekretär innerhalb der Behörde ein fest um—
rissener Begriff, der nicht getrennt werden kann, sonst
mußte der Steuerfekretär Sekretär bei der Steuerverwal—
tung heißen.
Falfch ist demnach Regierungsobersekretär gebildet. Es
fällt ja auch derselben Behörde nicht ein, aus Regierungs—
rat etwa Regierungsoberrat zu bilden, sondern Oberre—
gierungsrat, warum also nicht auch Oberregierungssekre⸗
lär, Oberregierungsinspektor.
Richtig sind also gebildet; Obersteuersekretär, Oberstadt.
sekretaͤr, Oberlandmesser, Oberbaukommissar, Obergerichts:
vbollzieher, Obermusitlehrer, Oberpostsekretär.
Falsch find gebildet die Bezeichnungen Kriminaloberin
spektor, Juftizoberinspeltor, Volizeiobersekretär, Magist—
catsoberbaurat.
Man sagt doch auch Oberbürgermeister, nicht Bürger—
obermeister; Oberstabsarzt, nicht Stabsoberarzt; Ober⸗
landforstmeister, nicht Landoberforstmeister.
Die Reichsbahn hat soeben die Bezeichnung Lokomotiv⸗
oberheizer in Oberlokomotivheizer geändert. Hoffentlich
hören wir nun auch Oberreichsbahnsekretär, Oberreichsbahninspektor;
 sonst muß es heißen Oberinspektor bei der
Reichsbahn

Da es keinen Schullehrer gibt, ist auch die Bildung Obe.
schullehrer nicht richtig.
Mit dem Genitiv⸗s sind gebildet Amtsgericht, Ober—
landesgericht, Reichsgericht. Es ist nicht einzusehen, war—
um Landgericht sagt, statt Landesgericht.
Amtsbezeichnungen für Frauen müssen die Endung „in“
ragen. Postsekretärin, Studienrätin, Konrektorin. Die
Leiterin einer Anstalt ist die Frau Direktorin. Die Frau
Direktor wäre die Ehefrau eines Direktors.
O, diese Amtsbezeichnungen!
Hetze gegen die Beamtenschaft
Der Deutsche Beamtenbund hat unter dem 30. Dezember
1926 die folgende Eingabe in das Reichsministerium des
Innern gerichtet:
Dem Reichsministerium des Innern beehren wir uns in
der Anlage eine Zusammenstellung von Auslassungen der
Tages- und Fachpresse zu überreichen, die erkennen läßt,
in welcher unverantwortlichen Weise fortgesetzt gegen die
Beamtenschaft gehetzt wird. Wenn wir uns auch siets be—
müht haben, diesem gemeinschädlichen Treiben entgegen—
zuwirken und bei unwahren Behauptungen und Entstel—
sungen die Oeffentlichkeit über den wahren Sachverhalt
aufzuklären, so dürfte doch auch eine dauernde systematische
Einwirkung von Staats wegen dringend geboten eischei—
nen. Die Beamten erwarten, daß der Staat sich schützend
vor sie stellt. Sie sind über das ihnen in der Oeffentlichkeit
zugefügte Unrecht, über die zahlosen Ungerechtigleiten die
sie immer wieder über sich ereghen lassen müssen, mit Recht
empört, und es muß nach den von uns seit längerer Zeit
zesammelten, in der Anlage wiedergegebenen beleidigen—
den und herabsetzenden Presseäußerungen verständlich und
erklärlich erscheinen, wenn sich der Beamtenschaft eine stei—
zgende Verbitterung bemächtigt. Auf der anderen Seite
Wer muß diese Verhetzung weiter Volkskreise gegen die
Beamten nicht nur für diese schädlich wirken, sondern auch
den Staat empfindlich in Mitleidenschaft ziehen. In der
Tat hat die Hetze gegen die Beamten, wie aus unserer
Zusammenstellung ersichtlich ist, sich vielfach zu einer Hetze
gegen den Staat ausgewachsen, so daß dieser auch von sich
aus alle Veranlassung haben dürfte, dem Treiben mit allen
hm zu Gebote stehenden Mitteln entgegenzutreten. Wir
denken dabei insbesondere auch an die von den einzelnen
Ministerien veranstalteten Pressekonferenzen. Im Interesse
des inneren Friedens, der in Anbetracht der gesamten Lage
unseres Vaterlandes so sehr wünschenswert und notwen—
—
terungsschichten in der durch die Presseäußerungen gekenn—
zeichneten leidenschaftlichen und unverantwortlichen Weise
zegeneinander aufgehetzt werden, die über eine Augen—
zlickswirkung hinausgehen und eine dauernde Einwirkung
icherstellen. Wir sind gern bereit, dabei unserseits nach
Kräften mitzuwirken und stehen zu einer Aussprache hier
über jederzeit zur Verfüqung

Ein vorzügliches Frühstücksgetränk v

ist eine Fleischbrühe aus Maggi's F eisch⸗
brühwünfeln. Einfachste Herstellung: den
Würfel in gut /. Liter kochendem Wasser
auf lösen.
Man achte auf den Namen MAGb õl
und die gelb-rote VPackung.

dðy
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—EVV ——
Beamteneigenschaft, Dienstverhältnis der Reichsbahn⸗
beamten a. W.
Beim Uebergange des Betriebsrechts an den Reichseisen.
»ahnen auf die Reichsbahngesellschaft sind nach 8 20 nur
die im Dienste stehenden Beamten“ in deren Dienst über—
getreten, die uͤbrigen, also die auf Ruhegehalt oder Warte—
Jeld stehenden. dagegen nicht übernommen worden. Diese
            
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