Das Besoldungsgesetz im Hauptausschus
des Preußischen Landtages
Der Hauptausschuß des Preußischen Land
tages setzte am 10. Dezember die Beratungen über das
Preußische Besoldungsgesetz fort. Beim Uebergang zu den
einzelnen Gruppen wurde die Redezeit auf 10 Minuten
festgesetzt. Mit Rücksicht auf das Verhalten einer Anzahl
Ressortvertretern verwies der Staatssekretär Schleu—
sener vom Finanzministerium auf einen alten Staats—
ministerialabschluß, wonach die Ressortvertreter unter allen
Umständen die Vorlage der Staatsregierung zu vertreten
hätten. Er nehme an, daß die Besprechungen, die von den
Vertretern der Ressorts mit den Abgeordneten geführt
worden seien, dem Zwecke dienen sollen, die Abgeordneten
für die Regierungsvorlage zu gewinnen.
In das Gesetz wurde sodann folgender 834 eingefügt:
L. Der Finanzminister ist ermächtigt, in Gemeinschaft mit
den beteiligten Fachministern Beamte, die in der
diesent Gesetze beigefügten Besoldungsordnung nicht
aufgefiührt sind, und Wartegeldempfüngern in eine der
vorhandenen Besoldungsgruppen einzustufen.
Dies gilt auch für Beamte, die ohne Gehalt zur Dienst—
leistung bei einem wirtschaftlichen Unternehmen, an
dem der Staat beteiligt ist, oder in den Dienst der
Verwaltung abgetretener Staatswerke beurlaubt sind
sowie für die Lehrkräfte der früheren staatlichen
Lehrer- und Lehrerinnenbildungsanstalten, die in an—
deren Zweigen der Staatsverwaltung fest angestellt
oder nach 81 des Gesetzes über die Unterbringung der
Leiter und Lehrer (Leiterinnen und Lehrerinnen) von
staatlichen Lehrer- und Lehrerinnenbildungsanstalten
vom 30. Januar 1926 (Gesetzsammlung S. 41) unter—
gebracht sind, für die Errechnung des ihnen gemäß
8 2 desselben Gesetzes gewährleisteten Diensteinkom—
mens.
Die Einstufungsübersichten sind dem Landtag vor—
zulegen.
Hiernach ist die Abwicklungsbesoldungsordnung einst—
weilen gestrichen und wird diese später dem Landtage vor—
gelegt. Die Regierung wird zunächst auf Grund einer von
ihr auszuarbeitenden Vorlage die Zahlungen leisten. Die
Landtagsbeamten wurden in die allgemeine Besoldungs—
ordnung eingereiht
Inbezug auf die Gruppe 20 hat der Unterausschuß
beschlossen, die Anfangsgehälter der höheren Beamten
um 400 Mk. herabzusetßen. Die Gehaltsskala soll
hiernach betragen: 4400 — 4800 — 5200 — 5600 — 6000 —
3400 — 6800 — 7200 — 7600 — 8000 — 8400 M.
Abg. Dr.Kähler (Dn.) beantragte Wiederherstel—
lbung der Regierungsvorlage. Er halte es für
ganz unmöglich, daß die Sanierung auf Kosten einer ein—
zelnen Gruppe erfolge.
Abg. Beuermann (Itsche. Volksp) ist benfalls
fürWiederherstellungder Regierungsvor—
lage. Die Deutsche Volkspartei werde unter keinen Um—
ständen daran mitwirken daß die Kulturbeamten gedrückt
würden.
Abg. Riedel (Do) ertlart, daß in der Regierungs—
vorlage einorganischer Fehler vorhanden sei. Dieser
ergäbe sich auf den ersten Blick bei der Bergleichung
der Anfangsgehälter der mittléeren und
öheren Beamten von einst und nach der Regierung—
»orlage. Die höheren Beamten würden im Anfangsgehalt
erheblich besser gestellt als die mittleren Gruppen. Darin
iege keine soziale Gerechtigkeit und staatspolitisch nach
einer Aufassung eine Gefahr Die Kluft zwischen
den mittleren und höheren Beamten
vürde auf diese Weise noch vergrößert.
Abg. Beuermann ODtsche Volksp) erklärt, daß man
infangs das Endgehalt bis 9000 M habe festsetzen wollen.
Auch das Reich sei bereit gewesen, die Endgehälter der
jöheren Beamten noch bis 8700 Muzu erhöhen Der Fehler
iege in der Verzahnungsidee
Abg Dr Kähler (Dn,) wendet sich nochmals dagegen,
daß Ersparnisse auf Kosten der höheren Beamten gemacht
vürden.
Auf Antrag des Abg. Schmedding (Zentr.) wurde
Schluß der Besprechung beschlossen. Die
Wiederherstellung der Regierungsvor—
lagewurdegegendie StimmenderDeutsch—
nationalenund der Deutschen Volkspartei
abgelehnt, sodaßesbeider Kürzungder An—
fangsgehälter der höheren Beamten
bleibt.
Bei der Besoldungsgruppe 30 beantragte der Abgeord—
rete Meyer (Herford) (Otsche. Volksp.) die Zusammen—
egung dieser Gruppen mit der Gruppe 2d. Er wünschte
sodann eine Verbesserung der Bezüge der Kataster—
direktoren und der Regierungs-und Vermes—
ungsräte durch eine Zulage von 200 M. Sollte das
abgelehnt werden, so wünscht er die Uebernahme der
Regierungslandmesser in die Gruppe 2d.
Abg. Dr. Borck (Dn.) verweist auf das Unrecht, das in
diesem Falle gegenüber den akademischen Polizeiräten ent—
stehen würde. Die Anträge der Deutschen Volks—
partei wurden gegen die Stimmen der Deutschnationalen
und der Deutschen Volkspartei aAbgelehnt.
Sodann wurden die Einzelgehälter en
dlocohne VAenderung angenommen.
Hierbei wurde folgender Entschließungsantrag
angenommen:
„Der Landtag wolle beschließen, in den Staatshaus—
halt für 1928 einen neuen Titel mit der Zweckbestim—
mung einzufügen:
Zur Heranziehung und Erhaltung ausgezeichneter
Kräfte als Leiter der wissenschaftlichen Institute des
Preußischen Staates.“
Bei der Besoldungsgruppe 42 J beantragte der Abg.
Delze (Dn.), die Oberschullehrer nach der Gruppe
zo einzustufen.
Abg. Pischke (Dtsche. Volksp.) wünscht Wiederherstel—⸗
ung der Regierungsvorlage.
Abg. Meyer (Serford) (Dische. Volksp.) wünscht, falls
dies nicht zu erreichen sei, für die Oberschullehrer eine Zu—
lage von 300 M.
Nach den Beschlüssen des Unterausschusses war die Fuß—
note für die Oberschullehrer wie folgt gefaßt:
„Diejenigen Oberschullehrer, die am 30. September
1927 das Gehalt der alten Besoldungsgruppe A 10
hatten, erhalten für ihre Person eine ruhegehalts—
fühige Zulage von 690 RM. und den Wohnunagasgeld—
zuschuß I11“
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