Beamtenschaft erst recht eine Neuordnung ablehnen würde,
die den im deutschen Besoldungsgesetz niedergelegten sozialen
Aufbau der Begaintenschaft über den Haufen werfen würde.
Trotzdem trat am 1. April 1923 die 19gruppige Besoldungs⸗
ordnung in Kraft, von der Beamtenschaft von Anfang an
abgelehnt und bekämpft. Man hatte zur Erreichung der
19 Gruppen die mittlere Beamtenschaft auseinandergezogen
und auf die Gruppen 7—13 verteilt und die höhere Beamten⸗
schaft geschlossen um mindestens 4 Gruppen gehoben. Die
ganze Masse der Beamtengruppen 1226 ließ man auch in der
neuen Ordnung in den Gruppen 1426. Diese Verteilung be—
deutete, daß die gesamten unteren Beamten nicht gehoben
wurden, die Masse der mittleren Beamten stieg auch nur
eine oder zwei Gruppen, und nur die oberen Gruppen der
mittleren Beamten und die höheren Beamten wurden
wesentlich gehoben. Zunächst war das eine vollständige Ver
schiebung des sozialen Aufbaues; das Gruppenspannungs—
derhältnis war wesentlich verändert und zwar ausschließlich
auf Kosten der unieren und mittleren Gruppen. Natürlich
wirkte sich das auch finanziell aus. Die emporgehobenen
Beamten erhielten wesentlich höhere Bezüge, während die
die in ihren Gruppen geblieben waren, leer ausgingen
Neben diesen allgemeinen Klagen gab es noch besondere, die
von solchen Beamtengruppen erhoben wurden, die durch die
Neuordnung an eine ganz andere Stelle innerhalb der Be
amtenschaft geschoben worden waren. Man hielt es damals
nicht für möglich, daß ein derart mangelhaftes System sich
werde halten können. Heute schreiben wir 1927, und zu
unserem eigenen Schaden mußten wir erfahren, wie zählebig
auch eine schlechte Sache sein kann. Die Beamtenvertretun⸗
gen mußten einen jahrelangen Kampf führen, bis endlich
die Baden-Badener Bestimmungen eine Regelung brachten.
Man hat seitens der Beamten auf den verschiedensten
Wegen versucht, die Gleichstellung mit den deutschen Beam—
ten zu erreichen. Man hielt in Beamtenkreisen eine Erwei—
terung der Gruppenzahl nur für möglich, wenn man die
Beamten der 13 Gruppen proportional auf die 19 Gruppen
verteilen würde. Das wäre für die Beamten annehmbar
gewesen, weil es alle Gruppen gleich behandelt und den
Aufbau der deutschen Besoldungsordnung wieder hergestellt
hätte. Die Beamtenschaft drang mit ihren Wünschen nicht
durch. Noch viel weniger war man bereit, zu den 13 Gruppen
zurückzukehren, wie es die Beamten einmal zur Behebung
aller Klagen forderten. Auch bei den Vorverhandlungen in
Baden-Baden hielt man an den 19 Gruppen fest und lehnte
es auch ab, die 19 Gruppen nach den 13 deutschen zu be⸗
nennen. Man hatte damals vorgeschlagen, den Vergleichsgruppen
die deutsche Bezeichnung zu geben und die da—
zwischen liegenden durch a, b, c zu unterscheiden. Erst in
letzter Stunde einigte man sich in Baden-Baden auf den der
Abrede beigegebenen Gruppenvergleich, der nun durch die
Verabschiedung des Stellenetats in Wirksamkeit tritt. Daß
dadurch die Wünsche der Beamten nicht erfüllt werden
koͤnnen. zeigt deutlich — um ein Beispiel zu nennen — die
inzwischen bekannt gewordene Eingruppierung der Lehrer.
Räch den deutschen Besoldungsgesetzen sind die Lehrer — ein—
chließlich der Schulleiter — in den Gruppen 7—9. Das ist
zine natürliche und angemessene Spannung. Wie aber wirkt
ich diese Eingruppierung hier aus? Die Lehrer werden ver—
eilt auf die Gruppen 8213. Es findet demnach eine Ver—
eilung über 6 Gruppen statt. Daß dadurch unnatürliche
Verhältnisse geschaffen werden, bedarf keines Beweises.
vleiche oder ähnliche Verhältnisse werden sich natürlich auch
hei anderen Beamtengruppen ergeben, die bei wesentlich
zleicher Vorbildung und Arbeit auf eine so große Gruppen—
jsahl zu verteilen sind, daß neben den großen finanziellen
Unterschieden sich soziale Differenzen ergeben, die mit der
Berufs⸗ und Standesauffassung einer geschlossenen Beam⸗
zruppe unvereinbar sind. Selbst die Regierungskommission
wird nach der Durchführung der Neuordnung erkennen
nüssen, daß sie auf dem Wege zu keiner Lösung kommen
ann. Die 199ruppige Besoldungsordnung war Flickwerk von
Anfang an — sie lehnte sich an die deutsche Ordnung an und
wich an anderen Stellen willkürlich davon ab — und wird
es bleiben, solange sie besteht. Wenn alle Wege ausprobiert
ind, wird eines Tages auch die Regierung einsehen müssen,
daß man nur auf einem Weg aus dem Wirrwarr heraus—
kemmen und Zufriedenheit schaffen kann, nämlich: Durch
die unveränderte Einführung der jeweils
geltenden deutschen Besoldungsordnung.
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Beramtenorganisation. Staat und Oeffentlichkeit
Vor nicht langer Zeit führten drüben im Reiche die hältnismäßig kurzen Wirksamkeit der großen Beamtenver—⸗
Einigungs-Verhandlungen zu einem Zusammenschluß hbände und in der Stellung der Oeffentlichkeit zu ihnen zu
zweiser großer Beamtenverbände, so daß heute im uchen seim.
Beamtenbund neun Zehntel aller deutschen Beambten Daß erst die allerneuste Zeit straff organisierde, große
zusammengefaßt sind. Das Organisationswerk der Be- Beamtenverbände entstehen ließ, hängt mit der geschicht—
amtenschaft ist damit nach außen beinahe vollendet; rund lichen Entwicklung des Beamtentums zusammen. In der
1,22 Millionen Beamten sind in einem Bunde geeint, der Nummer 3 des 2. Jahrganges dieser Zeitschrift habe ich im
heute zahlenmäßig die zweitstärkste Verbraucherorganisa- inem Aufsatze: „Staat und Beamtenschaft“ gezeigt, im
tion darstellt und damit ein wirtschaftspolitischer Faktor velchem Verhältnis früher Staat und Beamten zueinander
geworden ist, der dank seines entscheidenden Einflusses aaß tanden. Der Fürst, als der Vertreter des Stäates, war
die Gestaltung des öffentlichen Lebens und dank der sich in der absolute Herr, dem gegenüber den Beamten die unbe—
ihr verkörpernden Wirtschaftsmacht Beachtung und Mit— dingte Pflicht des Gehorsams oblag, und den sie höchstens
bestimmungsrecht im öffentlichen Leben verlangen kann. im gnädige Erfüllung eines Wunsches bitten durften.Be—
Wenn das heute noch nicht in dem Maße geschieht, wie es imtenorgaänisationen hatten erst Sinn von dem Augenblick
die Beamtenschaft glaubt für sich in Anspruch nehmen zu im, als die veränderten Staatsverhältnisse die Möglichkeit
müssen, dann mögen wohl die Ursachen dafür in der ver boben. die Regelung der Beamtenfvagen zu beeinflussen