Full text : 2.1927 (0002)

Lejung genehmigt und ein Antrasg Schuldt (Dem.) auf Staife—
lung abgelehnt. 814 (BZulagen) wurde in der Fassung des Vor—
tages angenommen. Die weiteren 88 15, 16, 17, 18. 19 und 20
wurden unverändert bestätiat und die Weiterberatung auf Miti—
wach vertagt.
Der Haushaltsausschuß des Reichstages setzte am 7. De—
zember seine Besoldungsberatung in zweiter Lesung bei 8 21
fort. Abg. Quagtz (Dn.) rügte zunüichstz daß die Regierungs—⸗
parteien gegenüber dem entschiedenen Widerspruch der Finanz—
perwaltung des Reiches und Preußens verschiedene berechtigte
α zu rückgestellt hätten. Er führte einige an und forderte
die, Vertretung der Reichsregierung in diesen Fragen durch den
Reichsfinanzminister Nachdem dieser einer sofortigen Benach—
richtigung durch den Ministerialdirektor Dr. Lothholz gefolst
war, besprach der Abg. Quaatz weitere Verbesserungen des Be—
soldungsdienstalters für Militäranwärter, die Erhöhung im End—
gehalt der sonder- und jachgeprüften Obersekretäre. der Post—
und die Erhöhung des Wohnungsgeldes für
kinderreiche Familien, die eberfalls für die geringer bezahlten
Beamten sich besonders auswirke. Darauf erklärte Dr. Köhler,
daß sich das Reichskabinett eingehend mit diesen Fragen be—
schäftiat habe, und daß die Reichsregierung einheitlich der Auf—
sassung sei, daß sie grundsätzlich an ihrer Vorlage festhalten
müsse, salange bei einzelnen Verbesserungsanträgen der Nach
weis für Einhaltung des Gesamtaufwandes nicht erbracht sei.
Zur Frage der Aufwandsentschädigung erklärte er, daß das eine
reine Etatsfrage sei, die im Benehmen mit Preußen im Rahmen
der Etatsberatung gelöst werden müsse Eine lebhafte Aus—
sprache entspann sich um, eine Entschließung der Regierungs⸗
parteien: „Die Reichsregierung zu ersuchen, baldigst eine No—
velle zu dem dem Reichstag vorliegenden Wartestandsgesetzent⸗
wurf vorzulegen, um zu erreichen, daß Wartestandsbeamte, deren
Wiederverwendung im Dienst ausgeschlossen erscheint, in den
Ruhestand überführt werden können.“ Auf Seiten der Oppo—
sition wurde deae hen diese Entschließung gegen die
Verfassung verstoße. ie Abstimmung wird am Donnerstag
stqitfinden. Am Schlusse der Sitzung erklärte der Reichsfinanz—
minister auf eine Anfrage: „Wenn die Regierung nicht bis zum

4. Desember die Jerain n der Vorlage vollziebt, ist es
zanz ausgeschlossen, zu — den Beamten die Be
oldungserhöhung zu gewähren. nn ist es aber auch kaum
nöglich, am 1. Januar bei den Zahlungen über die Vorschüsse
Anauszugehen!“

Einem Wunsch des Reichstagspräsidenten Loebe entsprechend
»egann die Sitzung des Saushaltsausschusses am 8. Dez. beim 834
der vorsieht, daß jür eine Aenderung der im Geses vorgesehenen
Amtsbezeichnungen nur der Reichspräsident zuständig ist. Der
eichstagspräsident begründete zwar eingehend einen Antraa der
Wirsschaftspartei, wonach für die Reichsstagsbeamten die Amts
hegeichnungen durch den Präsidenten des Reichstages erfolgen
ollen, jedoch blieb 5 34 unverändert. Bei der Abstimmung über
zie 88 233 bis 33 wurde unter Ablehnung aller anderen An—
räge der Antrag der Regierungspartsien angenommen, der den
———
renbezüge durch eine neue Fassung ersetzt. Die I—
„chlußvoxschriften (88 34 bis 41) wurden in der Fassung der
rsten Lesung mit einer redaktionellen Aenderung zum 8 41 ge
iehmigt. Zu der Anlage „Wohnungsgeldzuschuß“ waren von De
nokraten, Wirtschaftspartieilern und Kommunisten Anträge auf
hehaltsgrenzen zu Fresen der unteren Gruppen gestellt worden.
ss blieb jedoch bei der Regierungsvorlage. Zu der Anlage
Diätenordnung für außerplanmäßege Beamten“ wurde folgen—
er, von den Regierungsparteien eingebrachter Antrag ge—
rehmigt. „Die zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes im
dienste hejiindlichen außerplanmäßigen Beamten erhalten ihr um
wei Jahre verbessertes Diätendienstaltet. Ihnen wird bei der
xsten planmäßigen Anstellung (K 5, Abs. 2), die bei derselben
Dienstlaufbahn zwischen dem Beginn des Diätendienstalters
8 16) und der ersten planmäßigen Anftellung liegende Zeit auf
»as Besoldungsdienstalter angerechnet, soweit sie sieben Jahre.
zei Versorgungsanwärtern 7* dahre, bei den vor dem 1. Jo
zuar 1925 eingestellten weiblichen Beamten der deutschen Reichs
»ost zehn Jahre übersteigt.“ — Im weiteren Verlauf der von
iner Pause unterbrochenen Sitzung gab Reichsfinanzministet
Dr. Köhler abermals die Erklärung ab, daß die Reichsregierung
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