Full text : 2.1927 (0002)

Veseldungsgruppe 9a.
2350 - 23Oöν—— 238⏑3200 -3300 —
3400 3500 Mtk.
Wohnungsgeldzuschuß: nach Tarifklasse V.
Bahnmeister.
Oberwerkführer für Stellwerke').
Oberwagenmeister!)
Oberzugführer').
ugrevisor!).
Oberlademeister).
Oberrangiermeister!)
Oberrottenmeister').
Oberleitungsmeister!)
Oberstell werksmeister“
Obermaterialmeister'

RHierzu gehören auch diejenigen Beamten, die auf Grund der
Verfügung der Hauptverwaltung vom 6. Mai 1925 —. 54. 205. 62.
(Pers.Vorschr. Bd. 3. 36) und der Ziffer 8a der Anlage zur
VBerfügung vom 8. Oktober 1927 — 51. 504. 860. — als Ver—⸗
zahiünasbeamte eine andere Dienstbezeichnung führen dürfen.

Besoldungsgruppe 134.
1700 1800 1900 -290ä ——⏑2 öο ·24⏑
25002680 Mt.
Wohnungsgeldzuschuß: nach Tarifklasse 1V in
der ersten bis vierten Vienstaltersstufe;
nach Tarifklasse v von der fünften Dienstaltersstufe au
Kanzleiassistent.
Besoldungsgruppe l4n.
1789 - 1870 - 1963 2 5 2140 2230 2320 2400 Mt.
Wohnungsgeldzuschuß: nach Tarifklasse VI in
der ersten bis vierten Dienstaltersstufe;
nach Tarifklasse Vvon der fünften Dienstaltersstufe an
Dbermaschinist für Heiz- und Kraftwerke.
Vesoldungsgruppe 174.
15909 1580 1650 1730 - 1800 1880 1950 2030
2100 Mt.
Wohnungsgeldzuschuß: nach Tariftlasse VI.
Naschinenwärter.
Bahnhofsgehilfe.
Schrankenwärter.
Anmerkung: Den Text der —ö veröffent
ichen wir noch. ie Schriftleitung

DIE ZzWEITE LESUNG DERBESOLDDUNGSVORLAGEI

Im Haushaltsausschußz des Reichsstages begann am 5. De—
ember, wie vorgesehen, die zweite Lesung der Besoldungsvor—
lage. Der Ausschuß beschäftigte sich zunächst mit den Ministerial—
zulagen, wobei Ministerialdirektor Lot holz mitteilte, daß die
Reichsregierung grundsätzlich an dem System der Ministerial⸗
zulagen fest halte. Abg. Schmidt (DM.) erklärte, daß die
Regierungsparteien sich einmütig auf den Standpunkt gestellt
haben, daß die Ministerialzulagen in der bisherigen Höhe aus—
gezahlt werden. Nach einem angenommenen Antrag Stein—
kopf (Soz.) bleiben die Ministerialzulagen als solche bestehen
und werden nicht in das Gehalt eingebaut. Zu der sodann auf—
zeworfenen Frage der Reichsmittelbehörden bat der
Abg. Steinkopf als solche anzuerkennen: 1. Das Reichsent—⸗
schädigungsamt. 2. das Reichsausgleichsamt, 3. das Reichs—
monopolamt für Branntwein, 4. das Reichskommissariat für
Seeschiffvermessung. 5. das Telegraphentechnische Reichsamt und
dementsprechend die Beamten dieser Behörden einzustufen. Re—
gierungsseitig wurde erklärt, daß die Frage der Reichsmittel—
behörden im Rahmen der Besoldungsvorlage nicht aktuell
sei, daß sich aber die Regierung bemüht habe, diese Behörden
so unierzubringen, wie es ihrer inneren Bedeutung entspreche.

zu einer Abstimmung kam es nicht. die weitere Beratung wurde
ruf Dienstag vertagt.
Zu Beginn der Beratung zum Besoldungsgesetz am 6. De—
ember machte der Vorsitzende des Haushaltsausschusses (Hei—
nann, Soz.) die Mitteilung, daß zur 2. Lesung bereits wieder
iber hundert Anträge vorlägen. Während 81 unverändert an—
senommen wurde, erhielt 82 auf Wunsch der Regierungsparteien
inen Zusatz, wonach die Poligeibeamten des Reichswasser
hutzes, denen das Grundgehalt nach der besonderen Besoldungs—
rdnung Bugesahlt werden sollte, dieses nunmehr nach A er—
alten. Zum 8 5, der das Besoldungsdienstalter regelt, lagen
erschiedene Verbesserungsanträge vor, die jedoch zum größten
kdeile abgelehnt wurden. Unverändert angenommen wurden die
z8 6, 8 und 8, während 8 7 zurückgestellt wurde. Eine lebhafte
Aussprache entspann sich um den 8 10, der iedoch schließlich un—
erändert angenommen wurde, obwohl verschiedene Abgeordnete
ich dafür einsetzten, den Wohnungsgeldzuschuß für Ledige unge—
ürzt zu zahlen bzw. die Kürzungsquote und die Lebensalters—
zrenze herabzusetzen. Der in der ersten Lesung eingefügte neue
z1600 und die 88 11 und 12 blieben unverändert. Auch der die
dinderzuschläge regelnde 8 13 wurde in der Fassung der ersten

Jeder Beamte
mub wissen

10

VWasser (Kranchen)
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