Oberbotenmeister der Hauptverwaltung und der Grup⸗
penverwaltung Bayern?),
Amtsmeister der Hauptverwaltung)
Hausinspektor der Hauptverwaltung!)
Besoldungsgruppe 17.
1500 - 1590 - 1670 - 1750 - 1820 - 1910 - 1990 - 2070 -
2150 Mt.
Wohnungsgeldzuschuß: nach Tarifklasse VI.
Bahnwärter.
Besoldungsgruppe 15.
1500 1590 - 1680 - 1770 - 1860 1930 - 2030 - 2110 -
2190 -2270 - 2350 Mt.
Wohnungsgeldzuschuß: nach Tarifklasse VI in
der ersten bis sechsten Dienstaltersstufe.
nach Tarifklasse V von der siebenten Dienstaltersstufe an.
Rottenführer.
Leitungsaufseher.
Materialaufseher.
Weichenwärter.
Maschinist.
Drucker.
Zugschaffner.
Triebwagenschaffner.
Ladeschaffner.
Bahnhofsschaffner.
Rangierer.
Schiffsheizer.
Matrose
Anhang.
Künftig wegfallende Besoldungsgruppen.
Besoldungsgruppe 42.
4509 - 4900 - 53300 -5700 - 6100 - 6500 - 6900 - 7200 -
7500 Mt.
Wohnungsgeldzuschuß: nach Tarifklasse IV in
der ersten bis dritten Dienstaltersstufe,
nach Tarifklasse III von der vierten Dienstaltersstufe an.
Reichsbahndiplomingenieur').
Besoldungsgruppe 7a.
2800 - 3050 -3300 3550 3800 - 4000 - 4200 Mt.
Wohnungsgeldzuschuß: nach Tarifklasse V in
zder ersten bis dritten Dienstaltersstufe;
nach Tarifklasse IV von der vierten Dienstaltersstufe an.
Reichsbahnobersekretär') technisch und nichttechnisch.
Vermessungssekretär?)
Reichsbahnsekretär)
Oberlotomotivführer)
Lokomotivbetriebsrevisor)
Betriebsoberwerkmeister)
1) Nur Beamte auf Dienstposten, für die eine volle akademische
Vorbildung notwendig ist.
2) Beamte ohne Anwarischaft auf die alte Besoldungsgruppe
A VIII Vierqu geyoren aucj die Beamten, die durch vesondere
Maßnahmen der Verwaltung in die Eingangsstellen des ge—
hobenen technischen Dienstes befördert sind, deren weitere Be—
örderung aber nur nach Bestehen der Beförderungsprüfung
ulässig ist.
2) Beamte, die die Sonderprüfung bis zum 29. Februar 1928
abgelegt haben.
2) Hierzu gehören auch diejenigen Beamten, die auf Grund
der Verfügung der HV. vom 6. Mai 1925 — 54 205. 62 — (Pers.
Vorschr. Bd. ä S. 36) und der Ziffer 8a der Anlage der Verjg.
vom 8. Oktober 1927 — 51. 504 860 — als Verzahnungsbeamte
eine andere Dienstbezeichnung führen dürfen.
Besoldungsgruppe 16.
1500 - 1590 - 1680 - 1770 - 1860 - 1950 -2040 - 2120 -
2200 Mtk.
Wohnungsgeldzuschuß: nach Tarifklasse Vbei
Gewährung einer ruhegehaltsfähigen und unwiderruflichen
Stellenzulage,
im übrigen nach Tarifklasse VI in der ersten bis sechsten
Dienstaltersstufe,
nach Tarifklasse V von der siebenten Dienstaltersstufe an.
Botenmeister bei der RBPD.)
Amtsgehilfe.
1) Die Oberbotenmeister der Hauptverwaltung und der Grup—
penverwaltung Bayern erhalten eine ruhegehaltsfähige und
uͤnwiderrufliche Stellenzulage von 300 Mk., desgleichen der
Amtsmeister und der Hausinspektor der Hauptverwaltung.
2) Die Votenmeister, denen mehr als 15stündige Kräfte im
Botendienst untersteut sind, erhalten eine ruyegehaltssahige und
unwiderrufliche Stellenzulage von 150 Mk.
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