Die näheren Vorschriften werden durch ein besonderes
Gesetz zut Abänderung des Volksschullehrer-Dienftein—
tommensgesetzes getroffen. Dieses Gesetz gelangt wahr—
scheinlich im Januar zur Vorlage. Die Referentenent—
würfe dürften abgeschlossen sein.
Bei den Mittelschullehrern ist die in der Vorlage vor—
gesehene Normalstufe: 3600 — 3850 — 4100 — 4350 4600
— 4800 - 5000 - 5200 —- 5400 - 5600 - 5800 RM. jähr⸗
lich, unverändert geblieben.
Daneben erhalten
a) die Konrektoren (Konrektorinnen) an
öffentlichen mittleren Schulen mit minde—
stens fünf Klassen jährlich.
die Leiter (Leiterinnen) der öffentlichen
mittleren Schulen mit mindestens 4 haupt⸗
amtlichen Lehrkräften jährlich. ..
die Leiter (Leiterinnen) kleiner anerkannter
Mittelschulen und voll ausgebauter Rekto—
ratsschulen und Höherer Mädchenschulen mit
weniger als vier hauptamtlichen Lehrkräf—
ten jährlich bis ⸗ * 25 600
Die Besoldungssätze für Gewerbe⸗- und Handeislehrer
l⸗lehrerinnen) betragen:
1. für die hauptamtlichen planmäßig angestellten Lehrer
und Lehrerinnen an den Berufsschulen (Gewerbe- und Han—
delsoberlehrer, -Tehrerinnen) 3600 — 3850 — 4100 - 4350
— 4600 — 4800 — 5000 — 5200 — 5400 — 5600 — 5800
RM. jährlich.
RM. 800
1400
Die endgültig angestellten Lehrerinnen EStellvertrete—
tinnen von Schulleiterinnen und Fachvorsteherinnen) ein—
chließlich der endgültig angestellten technischen Lehrerinnen
»rhalten, solange nicht allgemein für Lehrer und Lehre—
rinnen das gleiche Arbeitsmaß festgeseßt ist, die Grund
zgehaltssätze um 10 v. 5. gekürzt.
(Als ruhegehaltsfähige Stellenzulage erhalten die Leiter
ind Leiterinnen kleiner Berufsschulen mit weniger als vier
hauptamtlichen Lehrpersonen bis 600 Mark jährlich)
2. für die hauptamtlich planmäßig angestellten Schul⸗
eiter und Schulleiterinnen von Berufsschuͤsen mit minde—
tens vier hauptamtlichen Lehrpersonen, soweit sie nicht
beruflich ausgebaute Schulen leiten (Ziff. 3), sowie für die
Leiter und die Leiterinnen von Kreisberufsschulen mit
veniger als 2000 Schülern, ferner für die Direktorstellver—
treter, Direktorstellvertreterinnen und Fachvorsteher, sowie
Fachvorsteherinnen der beruflich ausgebauten Schulen: 3600
— 4000 — 4400 — 4800 — 53200 — 5600 — 6000 — 630
3600 — 6900 —- 7200 RM. jährlich.
3. für die hauptamtlich planmäßig angestellten Direk—
toren und Direktorinnen der beruflich ausgebauten Schulen
und für die Leiter und Leiterinnen der Kreisberufsschulen
mit mehr als 2000 Schülern: 4400 — 8400 RM. jährlich.
Die Herabsetzung des Anfangsgehaltes unter 3 (vorher
1800 RM.) geschah in Anpassung an die ebenfalls im An—
Vgegehatt um 400 RM. erniedrigte Gruppe A2b (Höhere
eamte).
BESOLDUNGSPLAN DER REICHSBAHMN
Reichsbahnoberamtmann,
Reichsbahnamtmann auf Dienstposten von besonderer
Besoldungsgruppe 1. Bedeutung bei der Betriebsverwaltung.
8 p ν eyr e m Besoldungsgruppe 5.
ohnungsgeldzuschuß: na arifklasse in — — — —
der ersten und zweiten Dienstaltersstufe, nach Tarifklasse I1 isun gꝛo ⸗Bd & Gooo ⸗ aaqo ·600 70 eÜ
von der dritten Dienstaltersstufe an WBohnungsgeldzuschuß: nach Tarifklasse 1Vin
Reichsbahndireklor, er ersten bis dritten Dienstaltersstufe, nach Tarifklasse TII
Direklor dei der Reichsbahn. on der vierten Dienstaltersklasse an
Seclu Reichsbahnamtmann bei der Betriebsverwaltung.
oldungsgruppe 2. Oberlandmesser auf wichtigen Dienstposten.
7O0b00758—⏑—8⏑ν—8ö⏑ 89⏑ 38⏑9700 Mt. Seekapitän auf Hochseefährschiffen.
Wohnungsgeldzuschuß: nach Tarifklasse 111
Bureaudirektor der Hauptverwaltung. Besoldungsgruppe 6.
Besoldungsgruppe 3. 100 — 4400 — 4700 — 4950 — 3200 — 5500 — 3800 Mt.
1800 — 5200 — 5600 — 60o0 6400 — 6800 — 72000 Bphnungsgeldzuschukß: nach Tarifklasse IV
⁊500 7800 8108400 —— —
Wohnungsgeldzuschuß: nach Tarifklasse IV in Neichsbahnoberinspettor (technisch und nichttechnisch, im
der ersten bis dritten Dienstaltersstufe, nach Tarisklaffe III Setretariats und Registraturdienst der Hauptverwal
von der vierten Dienstaltersklasse an tung und der Gruppenverwaltung Bayern),
Reichsbahnrat bei der Hauptverwaltung und der Grup— Reichsbahnoberinspektor (technisch und nichttechnisch, bei
penverwaltung Bahern, der Betriebsverwaltung),
Reichsbahnrat bei der Betriebsverwaltung. sermessunasoberinspektor.
Besoldungsgruppe 4. Besoldungsgruppe 7.
1800 — 5200 — 5600 — 6000 — 6400 — 6800 — 7200 — 28009 — 3950 — 3300 — 3550 — 3800 — 4900 — 4200 —
F 7500 — 7800 Mt. 4400 — 4600 — 4800 — 5000 Mt.
Wohnungsgeldzuschuß: nach Tarifklasse IV in Wohnungsgeldzuschuß: nach Tarifklasse Vin
der ersten bis dritten Dienstaltersstufe, nach Tarifklasse III der ersten bis dritten Dienstaltersstufe, nach Tarifklasse IV
von der vierten Dienstaltersklasse an von der vierten Dienstaltersstufe an
(Diätenordnung und Wohnungsgeldzuschuß wie in der Reichsvorlage)]:
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; die herrlich erfrischende Zahnpaste
macht die Zaähne
blendend weißB